Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 07:57:55 *
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Autor Thema: Th will Kontoauszüge von vor 2 Jahren  (Gelesen 2406 mal)
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pinguin48
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« am: 31. März 2010, 18:33:23 »

Hallo
Ich hätt da mal ne Frage .( Ik eröffnet 21.01.10 )

Jetzt will mein TH Kontoauszüge rückwirkend  zu  04/08  warum braucht er daß ?


Für Antworten wäre ich Euch sehr dankbar  gruebel


Grüsse Pinguin 48
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rookie


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« Antworten #1 am: 31. März 2010, 19:48:40 »

Geben Sie ihm die Auszüge...... coffee
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Inso-was-nun
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« Antworten #2 am: 31. März 2010, 20:26:55 »

Und wenn man die nicht hat ??? huh gruebel

Meine Güte, was bin ich froh über meinen Treuhänder ...
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so langsam wird mir klar, dass das Thema Inso kein Ponyhof ist
rookie


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« Antworten #3 am: 01. April 2010, 07:24:35 »

Meist verlangen die Th`s die letzten 6 Wochen rückwirkend.......warum der bei Ihnen fast 2 Jahre haben will verstehe ich jetzt auch nicht.

Scheinbar will er kontrollieren ob Vermögen vorhanden war bzw. verschoben worden ist...
Wobei m.E. hier nur das letze Jahr vor Antragstellung der Inso relevant sein dürfte.

Wünsche schon mal viel Spaß mit dem Th im Verfahren....... Oh_no
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« Antworten #4 am: 01. April 2010, 10:37:00 »

Der Grund liegt vermutlich in den Vorschriften über die Anfechtung. Mögl. gab es Hinweise im Insolvenzantrag.?

Normalerweise wird nur die 3-Monatsfrist vor Antragstellung geprüft.
Aber schlimmstenfalls kann der IV 10 Jahre zurückgehen.
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 01. April 2010, 10:37:00 »



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« Antworten #5 am: 01. April 2010, 18:22:48 »

Gibt es eine verpflichtung die Kontoauszüge aufzuheben?

z. B. löscht die Bank in Stuttgart gegen Ende Januar den Online-Datenbestand auf die Kontenauszüge des Vorjahres!  wow

Alles ratzbatz weg! Und das dann wieder aus irgendeinem Langzeitarchiv wieder herholen zu lassen, na denn mal Prost!
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pinguin48
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« Antworten #6 am: 02. April 2010, 10:24:47 »

 Danke für die Antwort ,


denn genau da liget mein Problem .

Beim durchsehen meiner Unterlagen sah das ich nur das letzte halbe Jahr noch habe.

Ich dachte nicht das ich die "Dinger " noch brauchen werde.

Ich habe nun die zusammen in einen Umschlag und habe sie beim Th in den Briefkasten. Mal sehn

was  er meint.

Pinguin 48
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palev271


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« Antworten #7 am: 13. April 2010, 00:34:40 »

Generell sollte man ja seine Kontoauszüge 2 Jahre aufheben - wenn man Kredite abbezahlt, Schulden allg. eben über Jahre abbezahlt, besser solange aufheben, bis alles erledigt ist! Diesen Rat erhielt ich mal vom Betriebswirt/-Anwalt/- Inso. - Ich habe eine Kiste im Keller, da befinden sich alle - für den Fall der Fälle. Und das kam bereits mehrmals vor- wie gut wenn man etwas belegen kann.
Zu meinem TH/Inso nahm ich zu Beginn/Eröffnung freiwillig die Kontoauszugshefte mit, da ich gelesen hatte, das man diese vorlegen müsste. Ich hatte keine Lust alles zu kopieren (kostet ja auch einiges) - er sollte sich selbst da durchwühlen. - Er hat das Recht dort Einblick zu nehmen, um auch zu sehen, wie du gewirtschaftet hast oder zusätzliche Einnahmen erhieltest....
Alle konnte ich direkt wieder mit nehmen. Kein Interesse! Aber jederzeit griffbereit. Wer nichts zu verbergen hat, hat auch nichts zu befürchten. - Das weckt auch Vertrauen. - Also, keine Angst. wink
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KSC


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« Antworten #8 am: 14. April 2010, 15:01:19 »

Kostet etwa 5€ pro Monat. Hab auch mal was nachverfolgen lassen, da mir ja noch so ein Drecks... 1344€ schuldet / betrogen hat. Ging problemlos, innerhalb 5 Tagen war es da.
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pinguin48
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« Antworten #9 am: 14. April 2010, 17:13:39 »

Hallo

Danke erst mal für die Antworten.

Ich habe meinem Th die Auszüge  von vor 6 Monaten gegeben . Und er ist damit zufrieden.


pinguin 48
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ThoFa
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« Antworten #10 am: 14. April 2010, 22:58:24 »

Hallo,

Der Grund liegt vermutlich in den Vorschriften über die Anfechtung. Mögl. gab es Hinweise im Insolvenzantrag.?

Normalerweise wird nur die 3-Monatsfrist vor Antragstellung geprüft.
Aber schlimmstenfalls kann der IV 10 Jahre zurückgehen.


es handelt sich um ein IK-Verfahren, da kann der TH nicht anfechten. Und ich kann mir kaum vorstellen, dass er von GV beauftragt wurde, da etwas zu prüfen.
Wird eine Neuling sein, dann sollte man ihm halt den Gefallen tun.

MfG

ThoFa
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pinguin48
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« Antworten #11 am: 26. August 2010, 23:36:06 »

Hallo nochmal

Nun ist mein Th aufgewacht heute kam der Brief das sie die Auszüge braucht. Jetzt soll ich bei den 2 Banken die auszüge anfordern.

Weiss jemand was das kostet ?

Für Antworten bin ich dankbar.

Pinguin 48
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paps
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« Antworten #12 am: 27. August 2010, 19:17:29 »

Teilen Sie ihr mit, dass Sie die Auszüge nicht mehr haben.
Als Ihre Vermögensverwalterin kann Sie selbstverständlich die Auszüge bei der Bank anfordern.
Sie geben hiermit Ihr Einverständnis.

Ich würde dies so mitteilen und eine Kopie des Schriftstückes an das Gericht geben.

Bei den Sparkassen kostet jeder Nachdruck eines Auszuges 5,-.
Haben Sie also monatlich Auszüge geholt/bekommen, wären das 90,-€.
Haben Sie öfter Auszüge geholt, dann natürlich mehr.
Den Betrag Ihrer Bank erfahren Sie bei der Filiale, im Internet oder in den AGB.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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