Generell sollte man ja seine Kontoauszüge 2 Jahre aufheben - wenn man Kredite abbezahlt, Schulden allg. eben über Jahre abbezahlt, besser solange aufheben, bis alles erledigt ist! Diesen Rat erhielt ich mal vom Betriebswirt/-Anwalt/- Inso. - Ich habe eine Kiste im Keller, da befinden sich alle - für den Fall der Fälle. Und das kam bereits mehrmals vor- wie gut wenn man etwas belegen kann.
Zu meinem TH/Inso nahm ich zu Beginn/Eröffnung freiwillig die Kontoauszugshefte mit, da ich gelesen hatte, das man diese vorlegen müsste. Ich hatte keine Lust alles zu kopieren (kostet ja auch einiges) - er sollte sich selbst da durchwühlen. - Er hat das Recht dort Einblick zu nehmen, um auch zu sehen, wie du gewirtschaftet hast oder zusätzliche Einnahmen erhieltest....
Alle konnte ich direkt wieder mit nehmen. Kein Interesse! Aber jederzeit griffbereit. Wer nichts zu verbergen hat, hat auch nichts zu befürchten. - Das weckt auch Vertrauen. - Also, keine Angst.
