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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 07:58:50 *
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Autor Thema: Tips Schuldnerberatung  (Gelesen 739 mal)
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katana
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« am: 20. Juni 2007, 12:30:20 »

Guten Tag zusammen,

bin zwar noch nicht lange hier vertreten, aber aus gutem Grund. Mich quält folgendes:

Zur Person: seit 12/06 arbeitslos, seit 4/07 Gründungszuschuß, zusätzl. Leistungen zur Sicherung zum Lebensunterhalt. Aus der 'guten' Zeit habe ich noch Verbindlichkeiten von <20.000,00 Euro, die ich bis zum heutigen Tag alle korrekt bediene.

Vorige Woche hat mich die Vergangenheit eingeholt. Durch eine Gesellschaft f. Forderungsmanagment wurde aus einer geplatzten Hausfinanzierung aus 1985 gegen mich erfolglos vollstreckt. Nächster Schritt ist wohl die Abgabe der eV. Vorher habe ich mit dieser Gesellschaft -im letzten halben Jahr- einen Schriftwechsel geführt. Der Wert der Immobilie wird nur mit rd. 40 % berücksichtigt, ich habe 7/10 reklamiert. Dann gäbe es keine Forderung mehr (rd. 50.000,00 Euro). Diesen Betrag kann ich - auch in Zukunft - nicht bezahlen. Darüber habe ich mit meiner Sachbearbeiterin der ARGE gesprochen und einen Beratungsschein der Schuldnerberatung erhalten.

Das Ergebnis von heute muss ich hier loswerden. Ich soll alle bisher Zahlungen für meine Verpflichtungen einstellen. Wenn ich die eV abgegeben habe kommt eine Kontrollmeldung zu meiner Bank, das bisher sehr gute Verhältnis würde sich schlagartig ändern. Vorsorglich soll ich, besser noch meine Frau, ein Konto bei einer anderen Bank einrichten. Wenn dann 'alles über sie hereingebrochen ist' (Mahnungen, MB, VB, Vollstreckungsversusche der neuen Gläubiger) PI machen. 'Das, was Sie jetzt an Raten zahlen haben Sie mehr für Ihre Familie.'

Ich gebe zu: ich habe geschluckt. Ist diese Auskunft 'das Wahre'??? Was soll ich tun?????

Sorry, wenn ich vielleicht eine Information vergessen habe - aber das mußte jetzt raus.

sehr freundlicher Gruß
Katana embarrassed
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Feuerwald
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WWW
« Antworten #1 am: 20. Juni 2007, 13:13:55 »

Hm hm hm

Das liegt daran, dass die öffentlichen Schuldnerberatung meist nur noch als Verbraucherinsolvenz-Antragstellen fungieren. Sie als Selbständige (? Gründungszuschuss  ?) wären  dort ohnehin nicht gut aufgehoben. Zudem wäre es fatal zu warten bis allen über Sie hereingebrochen ist und Sie bereits psychischen Schaden erlitten haben. Typisch Schuldnerberatung. Alles krachen lassen, in 6 Monaten wiederkommen und dann brav PI (= Verbraucherinsolvenz) machen. Bei Ihnen gibt es eventuell die Option mittels Regelinsolvenz-/Restschuldbefreiungsverfahren als "aktive "Selbständige sich von den Altlasten zu befreien und weiter zu machen, falls diese zusammen 70 Mille (? 20 + 50 TEuro) nicht anders abgetragen wedren können, sicher der beste Weg !

Warten bis alles über Sie hereingebrochen ist, tz tz  z

Gruss
Feuerwald


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katana
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« Antworten #2 am: 20. Juni 2007, 17:11:07 »

das tz tz tz habe ich auch gemacht...

Zur besseren Erklärung: selbstständig ja - aber mit dem Nachteil, dass die Einnahmen trotz erheblichem Einsatz nicht stimmen (daher auch ergänzende Leistungen zum Lebensunterhalt).

Ich finde es auch "doof", langjährig gute Beziehungen zu den anderen Gläubigern (3) durch Einstellung der Zahlung zu beenden. Ernsthaft überlege ich, offensiv an den die Zwangsvollstreckung betreibenden Gläubiger heranzutreten. Im persönlichen Gespräch läßt sich vielleicht einiges klären. Bei der Schuldnerberatung ist davon sehr ernsthaft abgeraten worden.

Im Moment habe ich das Gefühl, fest an der Wand zu stehen, wartend auf das Erschießungskommando..

katana
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