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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 07:59:03 *
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Autor Thema: Titel abkaufen  (Gelesen 473 mal)
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kobold04
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« am: 28. Juli 2010, 19:34:45 »

Habe mal eine Frage. Hatte ja schon mal hier gepostet das ich meine Insolvenz gerne "auflösen" würde.
Nun war ich gerstern bei einem Fachanwalt für Insolvenzrecht, und der hat vorgeschlagen den Gläubigern anzubieten Titel abzukaufen.
Hat jemand Erfahrung damit gemacht bzw kann mir was genaueres dazu sagen wie die Chancen stehen?
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« Antworten #1 am: 28. Juli 2010, 19:51:24 »

Das läuft letztlich auf das selbe hinaus wie ein Vergleich.
Nur dass der Anwalt hier Summe x bietet für einen Titel, der wahrscheinlich in der Inso(0,-Inso)und danach keinen Wert mehr hat.

Er kauft sich also bei Ihren GL für wenig Geld die Titel und nimmt dann Ihre Vergleichssumme.
Gegenüber dem Gericht erklärt er  seine Ansprüche an den Forderungen und dann die Erledigung.

Wenn er dann noch auf sein Honorar verzichtet und ihnen soviel übrig läßt, dass die Gerichtskosten gezahlt werden können, ist es o.k.
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kobold04
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« Antworten #2 am: 28. Juli 2010, 20:31:01 »

Also, es ist so das es bei mir keine 0 Inso ist, der IV bekommt schon monatlich so zwischen 300 € und 500 €.
Das macht wahrscheinlich schon einen Unterschied in der Verhandlung, oder?

Wie sind denn die Chancen im laufenden Verfahren, denn schließlich haben ja einige Gläubiger vor der Inso Eröffnung, im Vergleich, auch schon abgelehnt!?

Das mit der Vergleichssumme vertseh ich nicht, was genau heisst das?
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« Antworten #3 am: 28. Juli 2010, 20:43:50 »

Gegenfrage, wie stellt der Anwalt sich denn sonst den Aufkauf vor.

Bei 300,- pfändbarem Betrag sind nach einem Jahr die Verfahrenskosten gezahlt.
Der Rest geht dann immer an die GL.
Sie sehen also tatsächlich Geld.

Würde jetzt ein Aufkauf der Titel erfolgen, müßte der Betrag zumindest im Bereich der Quote liegen.
Wenn Sie dann dem Anwalt den Betrag zahlen müßten, der pfändbar wäre, können Sie auch die Inso bis zum Schluß durchziehen.
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« Antworten #4 am: 28. Juli 2010, 20:53:58 »

Wahrscheinlich stehe ich gerade total auf der Leitung, aber was genau  heißt das :

"Wenn Sie dann dem Anwalt den Betrag zahlen müßten, der pfändbar wäre, können Sie auch die Inso bis zum Schluß durchziehen."

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« Antworten #4 am: 28. Juli 2010, 20:53:58 »



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« Antworten #5 am: 28. Juli 2010, 21:06:36 »

....nochmal zum Verständnis.

Mal angenommen wir reden von einer Summe über 40 000 € und der Anwalt versucht mit 10 000 € oder 15 000 € die Titel abzukaufen.
Ist sowas realistisch und seriös?
Bzw was wäre eine Summe die man mindestens bräuchte um es realistisch zu schaffen und für sich "gut rauszukommen"?

Grds muss ich auch sagen das ich sogar bereit wäre die gesamte Forderung zu begleichen, nur wie man sich wahrscheinlich denken kann, kann ich dies nicht in einem Betrag, und da liegt der Hase ja im Pfeffer.........
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paps
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« Antworten #6 am: 29. Juli 2010, 20:08:36 »

Es ist doch ein einfaches Rechenbeispiel.

z.B.
Sie haben 300,- pfändbaren Betrag
Das sind im Jahr 3600,-
In 4 Jahren sind es 14.400.
Bei einer Restlaufzeit von 4 Jahren werden also etwa 10-12 TE an die GL verteilt.
Dies ist dann der Mindestbetrag, der den GL angeboten werden sollte.

Was will nun der Anwalt nach Abkauf der Titel haben?
gibt er sich mit 14.400 zufrieden, haben Sie den Vorteil, dass die Schufa ehr sauber ist.
Will er mehr, sind  Sie finanziell schlechter gestellt als mit Insoverfahren.

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« Antworten #7 am: 29. Juli 2010, 20:47:42 »

Danke Paps für die Antwort, nun ist es auch mir angekommen.

Klar, bei allem was drüber wäre würde ich quasi drauflegen.
Wobei ich sagen muss das dies für mich auch ok wäre.
Ich möchte einfach wieder ein "normales" Leben, ohne Schulden, ohne Gehaltspfändung und alles Andere was sich bei ner Inso so verändert.
Gläubiger auslösen und einfach wieder von vorn anfangen.
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