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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 07:59:10 *
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Autor Thema: Titulierte Forderung in der SCHUFA  (Gelesen 1035 mal)
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rwerner2010
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« am: 09. Mai 2011, 03:44:03 »

Hallo Gemeinde,

bin gerade dabei, mir den Kopf darüber zu zerbrechen, wie denn eine titulierte Forderung in der SCHUFA aussehen könnte.

Folgendes als Hintergrundinfo:

Ich habe vor Jahren einen größeren Kredit aufgenommen, diesen aber schon lange nicht mehr bedient.
Selbstverständlich hatte ich in 2007 und 2008 einen Eintrag diesbezüglich in meiner SCHUFA. Im Jahr 2009 aber, gab es keinen Eintrag.
Nun habe ich zwei über die selbe Sache drinnstehen.

Wenn es stimmt, das die SCHUFA zwischen einer "normalen" (also untitulierten) und einer titulierten Forderung unterscheidet, wie sieht dann eine titulierte Forderung aus?
Lt. Auskunft der SCHUFA bleiben titulierte Forderungen bis zu deren Erfüllung in der SCHUFA und werden regelmäßig aktualisiert.
Demnach könnten also keine eintragsfrei Jahre sein, oder?

Mir geht es nicht darum, die Verjährung oder so etwas festzustellen, sondern nur, wie sich eine titulierte Forderung in den SCHUFA-Einträgen ließt.

Vielen Dank im Voraus.

 thumbup
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« Antworten #1 am: 09. Mai 2011, 16:23:35 »

Hi,

das ist unterschiedlich, aber meist steht Titulierte Forderung Saldo xxx€ oder uneinbringliche Forderung Saldo xxx€ oder Zwangsvollstreckung Saldo xxx€. Egal ob mit oder ohne Titel alles bleibt bis zu 3 Jahren nach Erledigung drin und ja es können eintragsfreie Jahre bei sein, manchmal wird auch erst Jahre nach der Titulierung eingetragen wenn die Forderung den Besitzer wechselt.
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rwerner2010
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« Antworten #2 am: 17. Mai 2011, 23:10:40 »

Danke für die schnelle Antwort. Demnach müsste ich wohl von einer titulierten Forderung ausegehen.  undecided
Die eigentlich Forderung stammt wohl aus 1994 / 1995 und wurde anscheinend in 2001 abgetreten. Muss der neue Gläubiger nun erneut durch den üblichen Prozess der Mahnung / Pfändung / Vollstreckung gehen, oder kann er an evtl. bereits bestehende Beschlüsse anknüpfen?

In einer mir zugesandten Aufstellung sind keine Mahn- oder andreren gerichtlichen Kosten enthalten, wohl aber "bisherige Kosten".
Ist eine neue Mahnung notwendig, bevor ein neuer Gläubiger eine Pfändung oder Vollstreckung erwirken kann?

Nochmals Dank im Voraus,

rwerner2010
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« Antworten #3 am: 18. Mai 2011, 19:54:29 »

Eine untitulierte Forderung aus 1995 ist verjährt. Deshalb Titelkopie + Abtretungserklärung anfordern. Besteht ein Titel so hat er selbstverständlich weiterhin Gültigkeit. Nur die Zinsen könnten verjährt sein. 
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Tags: titulierte  Forderung 
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