@paps vielen Dank für die Info

Nun möchte ich noch gerne wissen, wenn jetzt noch ein Gäubiger Nachgemeldet hat ob dieser mir jetzt noch eine Unerlaubte Handlung vorwerfen kann, weil ich in meinen VB nichts dergleichen gelesen habe?!
Und kann mir vielleicht noch jemand von Euch sagen wie lange es denn eventuell noch mit dem Schlußtermin dauern kann? Oder können die Gläubiger die ganzen 6 Jahre noch alles an oder nachmelden wie es heißt?
Bekomme vom TH leider keine Info darüber weil dieser immer zu mir sagt er wüsste es nicht
Bin seid 14 Monaten im eröffneten Verfahren.
Vielen Dank an alle die mir antworten