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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 07:59:21 *
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Autor Thema: Tochter Studium  (Gelesen 252 mal)
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dropsie
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« am: 22. Juni 2011, 11:00:54 »

hallo zusammen

Wir sind sind seid 2009 in der Wohlverhaltensperiode.( Meine frau meine beiden Töchter 16 und 19 und ich.)
Meine Frau geht auf 400 Euro arbeiten, ich habe einen Hauptjob und zusätzlich einen 400 Euro Job,der auch beim TH angemeldet ist.
Jetzt ist meine älteste Tochter mit ihrem Abi fertig und fängt im Herbst ihr Studium an.
Sie wird Bafög beantragen und so wie der Mitarbeiter der Arbeitsgentur sagte auch bekommen.
Ab Juli fängt sie für 3 Monate einen Job auf Steuerkarte an, um sich etwas fürs Studium zu verdienen.

Nun kommen meine eigentlichen Fragen.

Muß ich das Einkommen meiner Tochter beim TH angeben, fällt Sie während den 3 Monaten als Unterhaltspflichtig weg, und wie ist es wenn sie z.B in Berlin studiert und wir Sie finanziell unterstützen werden?

vielen Dank für euere Hilfe
dropsie
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« Antworten #1 am: 22. Juni 2011, 11:32:04 »

Für drei Monate wird der Treuhänder wohl keinen Antrag beim Insogericht stellen. Ich würde das auch nur auf Nachfrage mitteilen, denn es handelt sich meiner Ansicht nach nicht um eine dauerhafte Aufnahme einer Tätigkeit, sondern ist nur Überbrückung bis zu Studium. Während der Studienphase bleibt sie auch berücksichtigt, denn durch den eigenen Hausstand, den sie in Berlin gründen muss, ist für die Berechnung, ob ihre Einknfte hinreichend sind, auch die Miete samt Nebenkosten sowie eventuelle Kosten des Studiums zu berücksichtigen. Das wird sie mit BAFÖG sicher nicht erreichen, so dass eine elterliche Unterstützung wohl eingerechnet werden muss.
Auch die Aufnahme des Studiums ist nichts, was dem TH unaufgefordert mitgeteilt werden muss, denn es ändert sich ja nichts für seine Berechnungen.

Obliegenheiten nach § 295 InsO werden dadurch, dass der TH über diese Sachverhalte nicht informiert wird, nicht verletzt.
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dropsie
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« Antworten #2 am: 23. Juni 2011, 11:54:13 »

hallo
und Danke erstmal für die Antwort,

ich möchte glaube ich wie die meißten hier nichts falsch machen.

So wie ich die Antwort verstanden habe brauche ich erstmal gar nichts unternehmen, sonder nur auf Nachfrage TH, ist das korrekt?

lg
dropsie
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Der_Alte
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« Antworten #3 am: 23. Juni 2011, 12:04:36 »

würde ich so machen.
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