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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 08:01:54 *
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« am: 17. Dezember 2009, 20:31:54 »

Mein Mann hat Privatinsolvenz angemeldet, die Schulden sind aus den Jahren vor unserer Zeit. Als wir bis vor 2 Jahren noch Harz 4 bekamen, sagte man mir, wenn mein Mann allein arbeiten würde, müsse er auch für uns sorgen. Es ist nicht sein leibliches Kind, und Unterhalt bekomme ich nicht weil kein Vater bekannt ist. Also habe ich den Zwerg an meinen Mann abgetreten und ihn ganz auf die Steuerkarte schreiben lassen. Unsere Anwältin sagte neulich das mein Mann nicht Unterhaltsverpflichtet sei und wir den Sohn zum Sozialfall machen müßten. Jetzt habe ich die möglichkeit einen 400 € Job zu machen und bei einer Schule als Übungsleitung auf Honorarbasis noch was zu tun. Meine FRagen sind, Wie verhält sich das mit meinem Sohn, und werden meine Einkünfte auch mit angerechnet ? Sie sind Steuerfrei. dntknw
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paps
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« Antworten #1 am: 18. Dezember 2009, 19:29:02 »

Wer wird denn derzeit überhaupt berücksichtigt?
Sie ja auf jeden Fall?
Sie fallen dann nur raus, wenn das Gericht es anders entscheidet.
Bei 400,- plus x ist zumindest eine teilweise Berücksichtigung denkbar.

Ihr Kind, wird nicht berücksichtigt.
Hier müsste wegen der Naturalunterhaltsleistung ein Antrag auf Berücksichtigung und Erhöhung der Pfändungsfreigrenze bei Gericht gestellt werden.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
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« Antworten #2 am: 18. Dezember 2009, 20:24:10 »

Noch ist ja nix raus. Wir müssen warten bis wir Post vom Insolvenzverw. bekommen,und dann müssen wir noch mal zum Anwalt. Wegen dem Zwerg hat sie uns schon vorgewarnt,das er wohl nicht berücksichtigt wird. Er ist 10, und mein Mann und ich sind zusammen seid dem der Zwerg 3 ist. Und so lange unterstützt mein Mann uns auch schon. Außerdem genießt mein Mann alle Steuerlichen Vorteile eines leiblichen Kindes. Sprich er hat den Zwerg "GANZ" auf seiner Steuerkarte, weil der Erzeuger unbekannt ist. Irgendwie Blicke ich da garnicht mehr durch.
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paps
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« Antworten #3 am: 19. Dezember 2009, 20:06:07 »


Hier müsste wegen der Naturalunterhaltsleistung ein Antrag auf Berücksichtigung und Erhöhung der Pfändungsfreigrenze bei Gericht gestellt werden.
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