Nur nicht völlig aus den Augen verlieren!
Bundesgerichtshof
VerbrKrG § 12; BGB §§ 498, 535
Die Kündigung eines Verbraucherkreditvertrags (hier: Finanzierungsleasingvertrag) wegen Zahlungsverzugs des Verbrauchers (Leasingnehmers) wird nicht dadurch ausgeschlossen, daß der Verbraucher vor Ausspruch der ihm angedrohten Kündigung den rückständigen Betrag durch eine Teilzahlung unter die Rückstandsquote von zehn beziehungsweise fünf vom Hundert des Nennbetrags des Kredits oder des Teilzahlungspreises zurückführt.
BGH, Urteil vom 26. 1. 2005 - VIII ZR 90/ 04; OLG Dresden (Lexetius.com/2005,127)
Hallo und danke für das Urteil.
Allerdings habe ich mir dieses mal genauer angeschaut und der Kreditnehmer war bereits mit den nötigen 5% des Darlehnsnennbetrag in Rückstand.
Durch die Überweisung einer Rate ist er allerdings wieder unter die 5% Grenze gefallen und das Gericht hat entschieden, dass die einmalige Überschreitung dieser Grenze reicht.
Bei uns ist dieser Fall allerdings noch nicht eingetreten und damit liegt auch nacg der gültigen Rechtssprechung des BGH keine Voraussetzung zur Kündigung vor.
Gruss