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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 08:03:33 *
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Gina210
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« am: 21. Oktober 2007, 20:21:25 »

Hallo,

bin fix und foxy, habe jetzt erst meine Gehaltsabrechnung vom August bekommen und was lese ich da.  Mein "lieber" TH hat mir Abzüglich eine Pfändung und eine Pfändungsgebühr aufgebrummt, sprich zum Abzug gebracht.
Wie kann das sein? denn, ich darf, weil ich 3 in Ausbildungstehende Kinder habe lt.  Tabelle bis 1800€ brutto verdienen, dass hatte ich aber nicht.
Wie kann ich mich wehren?Was soll ich unternehmen?
Bitte, bitte schreibt mir eine AW was ich machen soll bzw.  wie ich mich verhalten soll.

Vielen Dank für eine AW

von Gina
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paps
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« Antworten #1 am: 21. Oktober 2007, 21:12:12 »

der TH hat ihnen nichts "aufgebrummt."  uneinsichtig

Verantwortlich für die korrekte Abführung der pfändbaren Beträge und der Auszahlung des Gehalts ist ihr Arbeitgeber.

Wurde trotz der 3 unterhaltsberechtigten Personen gepfändet, wäre als erstes zu klären, ob ihr Arbeitgeber weiß, dass noch 3 Kinder unterhaltsberechtigt sind.
Ist dies der Fall muss nun geklärt werden, wieso dann trotzdem pfändbare Beträge abgeführt wurden.

Sollte dies auf Verlangen des TH erfolgt sein, ist die unrechtmäßig, da eine Nichtberücksichtigung nur mit Beschluss des Insolvenzgerichtes erfolgen kann.
---------------------------
Der TH/IV ist nicht zuständig, zu entscheiden wie viel Personen nach §850c (4)ZPO zu berücksichtigen sind.
Dafür ist nach §36.4 Satz1 InsO das Insolvenzgericht zuständig.
Er ist aber nach §36.4 Satz2 zu einem entsprechenden Antrag berechtigt
 - BGH IXa ZB 142/04  - BGH VII 24/05-
Die Aufgabe des Insolvenzgerichts besteht darin, zu entscheiden, ob das Einkommen desjenigen, dem Unterhalt gewährt wird, ausreicht, ihm einen angemessenen Unterhalt zu gewähren oder nicht.
-----------------------------

zur Pfändungsgebühr:

die Erhebung von Pfändungsgebühren sind unzulässig. 
Die mit der Bearbeitung von Lohn- oder Gehaltspfändungen verbundenen Kosten des Arbeitgebers fallen diesem selbst zur Last.
Er hat weder einen gesetzlichen Erstattungsanspruch gegen den Arbeitnehmer noch kann ein solcher Anspruch durch (freiwillige) Betriebsvereinbarung begründet werden.
http://www.arbg.bayern.de/lagm/Volltext/9Sa239-05.htm
BAG: Urteil - 1 AZR 578/05 - vom 18.07.2006
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Gina210
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« Antworten #2 am: 21. Oktober 2007, 21:34:04 »

Vielen Dank für die Info,

werde mal Morgen gleich mein Chef anrufen, wegen Pfändungsgebühr.
Wegen den Pfändungsbetrag muss ich also auch den Chef informieren, dass ich 3 Kidies habe? oder habe ich da jetzt missverstanden.
Vielen Dank noch einmal

vg von Gina
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paps
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« Antworten #3 am: 22. Oktober 2007, 00:11:01 »

Natürlich muss ihr Arbeitgeber wissen, wie viel Unterhaltsberechtigte er zu berücksichtigen hat.

Das geht ja aus den Lohnsteuerkarten nicht immer eindeutig hervor.
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Gina210
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« Antworten #4 am: 22. Oktober 2007, 19:57:12 »

Hallo Paps,

hatte kein Glück mit meinen Chef, der ist erst ab Morgen zu erreichen.
Ich habe weder eine Info von den TH noch etwas vom Gericht schriftlich erfahren.
Haben die Narrenfreiheit? Es kann doch nicht sein, dass man so ignoriert wird und über seiner Person ohne Info irgendetwas gemacht wird.
Ist halt dumm gelaufen, weil ich erst am letzten Freitag zu meiner Gehaltsabrechnung vom Aug.  gekommen bin.  Warte jetzt noch auf Sep.  und Okt.  Abrechnung.
Langsam wünschte ich, dass ich nie diese Insolvenz beantragt hätte, man wird menschlich total ignoriert, was sind das nur für Blutsauger? Keiner hat sich das "freiwillig" ausgesucht.

Vlg von Gina
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 22. Oktober 2007, 19:57:12 »



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paps
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« Antworten #5 am: 22. Oktober 2007, 21:48:27 »

Wer macht denn bei ihnen die Gehalts-/Lohnabrechnung?

Irgend jemand muss doch wissen, woher die Pfändung kommt.

Und in wenigen Wochen, wenn sich alles eingespielt hat, wird auch ihre Stimmung besser werden.  wink
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