Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Informationen rund ums Thema Schulden und Insolvenz mit moderierten Foren.
© www.pleite-was-nun.info Montag, 28. Mai 2012 08:07
Navigation

Bitte bewerten Sie pleite-was-nun.info

Google +1 Button mit Datenschutz

Werbung

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 08:07:39 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Als registrierter User sehen Sie keine Werbung im Forum


Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge


News:
Hinweis zum Zitieren von Beiträgen:
Aus Gründen der Übersichtlichkeit sollte nicht der komplette Beitrag eines Users zitiert werden, sondern lediglich der Teil, auf den man sich bezieht. Die Kombination "@ [Username]" kann beim Zitieren ebenfalls hilfreich sein.
 
 
Übersicht Hilfe Meine Bookmarks Suche


Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!
Seiten: 1   Nach unten
Drucken
Dieses Thema wurde bisher noch nicht bewertet.
Thema bewerten (von 1=schlecht bis 5=sehr gut) :
Autor Thema: Treuhänder will Einkommensnachweis meines Mannes  (Gelesen 446 mal)
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
Sophie987
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 10

Danke
-von Ihnen: 1
-an Sie: 0


« am: 27. Juni 2009, 17:11:55 »

Hallo zusammen,

ich habe kürzlich geheiratet und dies auch umgehend dem Gericht und TH gemeldet. Heute erhielt ich nun ein Schreiben vom TH das ich bitte Heiraturkunde und Namensänderungsnachweis einreichen möge. Ok kein Problem, bekommt er. Nun stand im letzten Absatz das ich bitte doch auch einen Einkommensnachweis meines Mannes mit schicken soll zwecks Unterhaltsansprüche. Was hat nun mein Mann mit meiner PI zu tun? Ich würde ihn sehr gern da raus halten. Das sind alles Dinge aus der Zeit vor unserer Ehe und die Eröffung des Verfahrens war auch schon im letzten Jahr. Bin ich verpflicht ihm die Einkommensnachweise meines Mannes zu senden?

Ich Danke Euch im vorraus!
Viele Grüße
Sophie
Gespeichert
Feuerwald
Moderator
*****

Karma: 13
Offline Offline

Beiträge: 2767

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 354


WWW
« Antworten #1 am: 27. Juni 2009, 19:22:28 »



Es geht nicht darum, das Einkommen Ihres Mannes heranzuziehen. Das unterliegt nicht der Pfändung bzw. nicht Abtretung in Ihrem Verfahren. Also keine Panik.

Die Höhe des Einkommens Ihres Mannes ist maßgeblich für die Entscheidung, ob dieser bei der Berechnung Ihres Pfändungsbetrags als unterhaltspflichtige Person zu berücksichtigen ist (§ 850c Abs. 4 ZPO).




Gespeichert

Sophie987
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 10

Danke
-von Ihnen: 1
-an Sie: 0


« Antworten #2 am: 27. Juni 2009, 19:37:13 »

Ersteinmal vielen Dank für die Antwort!
Meine Angst ist nur das er mir gegenüber ggf. Unterhaltpflichtig ist und das mit zu meinem Einkommen angerechnet wird? Hier eine kurze Übersicht: wir sind beide voll berufstätig. Ich bekomme ca. 1400€ Netto, er ca. 2000€ Netto, ein Unterhaltpflichtiges Kind habe ich aus erster Ehe.
Ist meine Angst berechtigt?
Viele Grüße
Sophie
Gespeichert
Feuerwald
Moderator
*****

Karma: 13
Offline Offline

Beiträge: 2767

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 354


WWW
« Antworten #3 am: 27. Juni 2009, 19:58:03 »

Ist meine Angst berechtigt?

-> Nein.  Das Sie eigenes Einkommen haben, entfällt sogar der Unsinn mit dem Taschengeldanspruch.
Gespeichert

Tags:
Seiten: 1   Nach oben
Drucken
Ausgewählte löschen
Gehe zu:  

Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren, alles andere © by www.pleite-was-nun.info

www.bot-trap.de


Seitenerstellung in 0.2404 Sekunden, mit 28 Datenbank-Abfragen
Schulden & Insolvenz | Privatinsolvenz | News | Insolvenz