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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 08:07:45 *
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Autor Thema: Treuhänder will Gläubiger Geld nicht auszahlen  (Gelesen 849 mal)
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helga
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« am: 14. August 2009, 09:42:38 »

Hallo,

wollte nur mal kurz mitteilen, wie es bei mir so läuft.
Wie gesagt, Insolvenz ist durch, Schuldenbetrag bezahlt und mehr.

Nun ruft mich gestern mein ehemaliger Vermieter an, bei dem ich leider Mietschulden habe und sagt, dass der TH ihm sein Geld nicht auszahlen kann, angeblich wären nur noch 30 € in der Kasse.
Mein Vermieter steht EINDEUTIG auf der Gläubigerliste, hat sich an alle Fristen gehalten usw.
Nun kommt mein Ex-Vermieter natürlich wieder zu mir und will sein Geld.
Es ist echt zum Verzweifeln. Dieser TH ist echt ne Wucht.
Nur Ärger.

Ich wende mich diesmal direkt ans Gericht, mal schauen was die sagen. Ich informiere euch dann darüber!

Viele Grüße Helga
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Feuerwald
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« Antworten #1 am: 14. August 2009, 10:43:43 »

Wie gesagt, Insolvenz ist durch, Schuldenbetrag bezahlt und mehr.

-> das Thema hatten wir durchgesprochen: Ihr Insolvenzverfahren wurde nach dem Schlusstermin und nach Ankündigung der Restschuldenfreiung aufgehoben und Sie wurden in die sog. Wohlverhaltensphase des Restschuldbefreiungsverfahren übergeleitet.



Nun ruft mich gestern mein ehemaliger Vermieter an, bei dem ich leider Mietschulden habe und sagt, dass der TH ihm sein Geld nicht auszahlen kann, angeblich wären nur noch 30 € in der Kasse.

-> Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren -> Schlussverzeichnis ->  Schlussverteilung ->  Schlusstermin -> Aufhebung des Insolvenzverfahrens. Da das Insolvenzverfahren erst kürzlich aufgehoben wurde, dürfte die Kasse des Treuhänders derzeit in der Tat leer sein.


Nun kommt mein Ex-Vermieter natürlich wieder zu mir und will sein Geld.

-> Da Sie sich im Restschuldbefreiungsverfahren befinden, dürfen Sie a) keine Zahlungen an Insolvenzgläubiger direkt leisten und ) die Insolvenzgläubiger keine Zwangsvollstreckung gegen Sie betreiben. Wenn der Vermieter meint nun Geld haben zu wollen, soll er sich an den Treuhänder wenden. Der verteilt ja weiterhin regelmäßig jährlich das Geld, was er einzieht. 

Nochmals: Solange Sie keinen Antrag auf vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung stellen und damit tatsächlich auch durchkommen, läuft Ihr Restschuldbefreiungsverfahren bis 6 Jahre ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens um sind.



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helga
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« Antworten #2 am: 14. August 2009, 11:00:47 »

Hallo Feuerwald,

danke für die Antwort. Das habe ich auch alles verstanden soweit.

Aber mein EX-Vermieter hatte ja bisher noch keinen Cent bekommen. Nichts!
Deshalb kann es ja nicht sein, dass für ihn nichts mehr da ist!

Viele Grüße

helga
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rookie


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« Antworten #3 am: 14. August 2009, 14:21:44 »

Kann m.E. schon sein das er nix bekommt....kommt auf die Quote an welcher Stelle er steht
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helga
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« Antworten #4 am: 14. August 2009, 14:23:42 »

Er steht an 2ter Stelle.
also war mein 2t höchster Gläubiger!  rougi(leider)
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 14. August 2009, 14:23:42 »



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rookie


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« Antworten #5 am: 14. August 2009, 14:28:53 »

komisch...... gruebel
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helga
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« Antworten #6 am: 14. August 2009, 14:30:43 »

ja das kannst du laut sagen. dieser mensch ist mir echt suspekt.
aber ich bekomme es raus und lass es euch dann wissen!
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lucca_m
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« Antworten #7 am: 14. August 2009, 14:52:16 »

Wie hoch waren Ihre Gesamtverbindlichkeiten? Sie dürfen nicht vergessen, dass zuerst die Verfahrensksoten inkl. der TH-Kosten bezahlt werden und dann erst die Gläubiger. Bei der Auskehrung an die Gläubiger geht es auch nicht nach einer "Rangliste" sonder nahc der Quote also dem Verhältnis der Forderung zu den Gesamtschulden.

Ich könnte wetten, Sie haben immer noch nicht in Ihre Insolvenzakte geschaut. Sind Sie sicher, dass Sie alles bezahlt haben? Eine Aufhebung des Insolvenzverfahrens und der Übergang in die "Wohlverhaltensphase" bedeuten nicht, dass alle Insolvenzforderungen beglichen sind!!!!

Aber lesen Sie sich nochmal genau alle Antworten zu Ihren Beiträgen genau durch. Eigentlich wurde schon alles relevante geschrieben!

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helga
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« Antworten #8 am: 14. August 2009, 15:03:10 »

Die Wette mit der Insolvenzakte haben Sie gewonnen ;)
Ist aber einfach im Moment zeitlich nicht möglich bei mir, da ich hier auf der Arbeit urlaubsbedingt alleine bin und mir nicht freinehmen kann. Sobald meine Kollegin wieder da ist, werde ich das machen!

Ja es ist absolut alles beglichen!

Viele Grüße

helga
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