Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Informationen rund ums Thema Schulden und Insolvenz mit moderierten Foren.
© www.pleite-was-nun.info Montag, 28. Mai 2012 08:07
Navigation

Bitte bewerten Sie pleite-was-nun.info

Google +1 Button mit Datenschutz

Werbung

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 08:07:52 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Als registrierter User sehen Sie keine Werbung im Forum


Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge


News:
Hinweis zur Suchfunktion:
Unser Forum bildet mit der Vielzahl der Beiträge seiner Teilnehmer eine umfangreiche Wissensdatenbank zum Thema "Schulden & Co.". Nutzen Sie daher die Suchfunktion (nur für registrierte Mitglieder), um festzustellen, ob Ihr Problem schon mal besprochen und gelöst wurde. Das ist oftmals der schnellste und effektivste Ansatz, um zu einer Lösung zu gelangen. Die erweiterten Suchoptionen bieten die Möglichkeit, Suchbegriffe zu verknüpfen oder gezielt nur bestimmte Bereiche zu durchsuchen.
 
 
Übersicht Hilfe Meine Bookmarks Suche


Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!
Seiten: 1   Nach unten
Drucken
Dieses Thema wurde bisher noch nicht bewertet.
Thema bewerten (von 1=schlecht bis 5=sehr gut) :
Autor Thema: Treuhänder will nachträglich ausgezahlten Rückständigen Arbeitslohn Pfänden  (Gelesen 1023 mal)
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
nautilusmv6
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 6

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0


« am: 12. August 2008, 19:30:45 »

Hallo

Wollte mal fragen ob das richtig ist, mein Treuhänder will von mir geld haben.
Also ich wurde von der Firma endlassen, und habe dann geklagt weil eine Abrechnung nicht richtig war.
Es ging um die Abrechnung vom September 2006, habe dann im März 2007 den fehlenden betrag von der Firma bekommen.
Also trotz Nachzahlung von der Summe liege ich immernoch unter dem Satz zum fenden in dem Monat Sep 2006, auch wo ich das Geld bekommen habe im März 2007 bin ich nicht über den Satz gekommen.


MFG
Frank
Gespeichert
paps
Moderator
*****

Karma: 14
Offline Offline

Beiträge: 6193

Danke
-von Ihnen: 80
-an Sie: 710



« Antworten #1 am: 12. August 2008, 20:42:11 »

Handelt es sich wirklich um eine "Nachzahlung" von Arbeitslohn, so ist diese auf den Monat/die Monate aufzuschlagen, für die die Berichtigung erfolgte.
Es muß also eine korrigierte Abrechnung für die jeweiligen Monate erfolgen.

Handelt es sich um eine Abfindung oder um eine außergerichtliche Einigung über eine Nachzahlung xxx, dann wäre diese pfändbar.
Zur Not müßte eine Teilfreistellung beim Insolvenzgericht beantragt werden.
Gespeichert

Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
nautilusmv6
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 6

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0


« Antworten #2 am: 12. August 2008, 20:57:58 »

Hi

Es ist wirklich eine Nachzahlung von Arbeitslohn, das Gericht hatte endschieden das mir noch einige Stunden mehr bezahlt werden müssen, und Urlaubstage mussten auch nachbezahlt werden.
Eine korrigierte Abrechnung für den Monat  erfolgen.

MFG
Gespeichert
paps
Moderator
*****

Karma: 14
Offline Offline

Beiträge: 6193

Danke
-von Ihnen: 80
-an Sie: 710



« Antworten #3 am: 13. August 2008, 00:04:56 »

Hi

Es ist wirklich eine Nachzahlung .... Urlaubstage mussten auch nachbezahlt werden.

Die finanzielle Abgeltung für Urlaub ist aber pfändbar und wird in dem Monat der Auszahlung dem Nettogehalt zugerechnet.

Die anderen "Nachberechnungen" richten sich dann wider monatsweise nach dem damals gültigen Pfändungstabellen.
War es nun ein Vergleich, oder gibt es ein Urteil?
Gespeichert

Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
nautilusmv6
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 6

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0


« Antworten #4 am: 13. August 2008, 13:30:20 »

Hi

Also es war ein Vergleich beim Gericht.
Auch wen ich die Urlaubstage zu rechne komme ich nicht über die Pfändungsgrenze.

In der korigierten Abrechnung ist die Summe um die es geht als Sonderzahlung bezeichnet worden.

MFG
Gespeichert
Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 13. August 2008, 13:30:20 »



Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!
 Gespeichert
paps
Moderator
*****

Karma: 14
Offline Offline

Beiträge: 6193

Danke
-von Ihnen: 80
-an Sie: 710



« Antworten #5 am: 13. August 2008, 19:41:11 »

Wenn die Monate nachberechnet wurden, würde ich dem Verlangen des Th beim Insogericht widersprechen und um eine Entscheidung bezüglich der Pfändbarkeit bitten.

Da aber die zahlungen aus einem Vergleich herrühren, es sich also um freiwillige Leistungen des EX-Arbeitgebers handelt, tendiere ich ehr dazu, dass die volle Pfändbarkeit gegeben ist.

Steht die Nachberechnung der vakanten Monate in der Vergleichsvereinbarung? 
Gespeichert

Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
Tags:
Seiten: 1   Nach oben
Drucken
Ausgewählte löschen
Gehe zu:  

Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren, alles andere © by www.pleite-was-nun.info

www.bot-trap.de


Seitenerstellung in 0.2598 Sekunden, mit 29 Datenbank-Abfragen
Schulden & Insolvenz | Privatinsolvenz | News | Insolvenz