Hallo,
meine Eröffnung war genau am 15.11.2001, also 14 Tage vor dem neuen Gesetz. Die WVP begann 15.9.2004, also 7 Jahre. Der TH brauchte so lange eine EW zwangszuvollstrecken, ich selber hatte keinen Erfolg mit einem Verkauf.
Jetzt habe ich schon so viele Jahre überstanden und nun kommt ein Schreiben vom TH mit dem ich momentan überfordert bin. Er will die Höhe der monatlichen Zahlungen wissen (ca.2100 Euro), obwohl (schon seit damals) dieses immer von der Fa. direkt an ihn gegangen ist. Was hat das eigentlich zu bedeuten.
Dann ist noch etwas. Ich habe 2005 nochmals geheiratet und mein Mann hat also nichts damit zu tun.
Aber auf der anderen Seite hat er jetzt, bis zur Altersrente, eine verminderte Erwerbsunfähigkeitsrente (421 Euro). Gilt dieses als unterhaltsbedürftige Person, oder sollte ich dieses nicht mit angeben, da er ja vorher nichts damit zu tun hatte.
Habe aber Anfang des Jahres eine andere Steuerklasse genommen und dadurch etwas mehr in der Tasche und der TH bekommt auch mehr.
Das Forum wurde schon durchstöbert, aber von dieser Konstellation wurde nichts gefunden. Bin aber noch auf eine weitere Frage gestossen. Wie ist das mit der Restschuldbefreiung. Ich dachte, das am 15.9.2011 alles vorbei ist und ich dann wieder das volle Gehalt beziehen kann. Hängt dieser Termin nochmals mit den Gläubigern zusammen? Kommt es widerum zu einem Gerichtstermin und kommen nochmals dort Kosten auf mich zu?
Ich bin jetzt total verunsichert. Kann mir jemand helfen? Wäre supertoll. Danke

Mfg. hugl
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