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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 08:07:58 *
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Autor Thema: Treuhänderanfrage nach monatlichen Zahlungen  (Gelesen 425 mal)
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hugl
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« am: 01. September 2009, 18:28:52 »

Hallo,
meine Eröffnung war genau am 15.11.2001, also 14 Tage vor dem neuen Gesetz. Die WVP begann 15.9.2004, also 7 Jahre. Der TH brauchte so lange eine EW zwangszuvollstrecken, ich selber hatte keinen Erfolg mit einem Verkauf.
Jetzt habe ich schon so viele Jahre überstanden und nun kommt ein Schreiben vom TH mit dem ich momentan überfordert bin. Er will die Höhe der monatlichen Zahlungen wissen (ca.2100 Euro), obwohl (schon seit damals) dieses immer von der Fa. direkt an ihn gegangen ist. Was hat das eigentlich zu bedeuten.
Dann ist noch etwas. Ich habe 2005 nochmals geheiratet und mein Mann hat also nichts damit zu tun.
Aber auf der anderen Seite hat er jetzt, bis zur Altersrente, eine verminderte Erwerbsunfähigkeitsrente (421 Euro). Gilt dieses als unterhaltsbedürftige Person, oder sollte ich dieses nicht mit angeben, da er ja vorher nichts damit zu tun hatte.
Habe aber Anfang des Jahres eine andere Steuerklasse genommen und dadurch etwas mehr in der Tasche und der TH bekommt auch mehr.
Das Forum wurde schon durchstöbert, aber von dieser Konstellation wurde nichts gefunden. Bin aber noch auf eine weitere Frage gestossen. Wie ist das mit der Restschuldbefreiung. Ich dachte, das am 15.9.2011 alles vorbei ist und ich dann wieder das volle Gehalt beziehen kann. Hängt dieser Termin nochmals mit den Gläubigern zusammen? Kommt es widerum zu einem Gerichtstermin und kommen nochmals dort Kosten auf mich zu?
Ich bin jetzt total verunsichert. Kann mir jemand helfen? Wäre supertoll. Danke  juchu
Mfg. hugl

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paps
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« Antworten #1 am: 01. September 2009, 20:21:29 »

Zum Begehren des TH kann ich jetzt keine nachvollziebare Begründung geben.
Der Arbeitgeber hat seit der WVP (16.09.2004) immer auf das Anderkonto des TH gezaht?
Dann sollte der TH doch wissen, was auf dem Konto ist.

Wie ist der genaue Wortlaut des Begehrens?

Bei der letzten Verteilung durch den TH (nach dem 7. Jahr) werden zuerst die TH-Vergütung, dann die gerichtskosten und zum Schluß die Gl. bedient.
Sind über die 7 Jahre immer pfändbare Beträge angefallen, sollten zumindest die TH-und Gerichtskosten getilgt sein.

Ein erneuter Gerichtstermin findet nicht statt.
Das Gericht teilt den GL mit, dass es beabsichtigt, die RSB zu erteilen. Die GL haben i.d.R. 4 Wochen zeit zur Äußerung oder Versagungsgründe vorzubringen.
Die Entscheidung des Gerichts ist aber nicht davon abhängig, ob sich die GL überhaupt äußern.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
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hugl
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« Antworten #2 am: 02. September 2009, 17:30:23 »

Hallo paps,

vielen vielen Dank für die Information. Sie sind ein  angel  Jetzt fühle ich mich schon wohler. cheesy

Zu Ihrer Frage hier noch der genaue Wortlaut des Schreibens:
in bezeichneter Angelegenheit benötige ich für die Forttreibung Ihres Verfahrens einige Informationen.
In dem auszufüllenden Formblatt soll ich die Einkünfte der letzten zwölf Monate
1.Höhe d.monatlichen Zahlungen 2.auszahlende Stelle: z.Bs.Arbeitgeber etc. 3. dessen Anschrift 4. Personal-Nr.
5. Unterhaltsbedürftiege Personen d.h. Höhe d. Nettoeinkommens
angeben.

Also, werde ich noch die letzten 2 Jahre und 13 Tage durchhalten und dann habe ich geschafft. War ja auch ganz schön lange.

Mfg. hugl
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paps
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« Antworten #3 am: 02. September 2009, 20:15:36 »

So wie es aussieht ist ihr TH zu faul, seine eigenen Unterlagen zu lesen.

Angaben zu den Einkünften des Ehegatten müssen Sie im Übrigen nicht machen.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
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