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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 08:08:22 *
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Autor Thema: Treuhänderin wechseln?  (Gelesen 803 mal)
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moneypenny
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« am: 30. Januar 2007, 21:12:04 »

Ich befinde mich seit dem 19.09.2006 im Insolvenzverfahren und bin sehr unzufrieden mit meiner für mich zuständigen Treuhänderin. Meiner Meinung nach hat sie überhaupt keine Ahnung von ihrer Arbeit. Erst versucht sie, meine Risikolebensversicherung zu kündigen, obwohl ich ihr erklärt habe, dass diese nur im Fall meines Todes an meine Tochter auszahlt und ich kein Vermögen damit aufbaue, sie stellt die beitragsfreien Beträge trotzdem nicht mehr zurück, d. h. ich kann keine Einzahlungen mehr leisten.

Im November 2006 hat sie versucht, meine Riesterrente zu kündigen, obwohl eine Riesterrente nicht in die Insolvenzmasse fällt, dazu kommt, dass sie ebenfalls versucht hat, die Versicherung von meiner Tochter zu kündigen, die aber auf ihren Namen läuft, also auch nicht zu meiner Insolvenzmasse zählt.

Die Versicherung hat sie nochmals über die Gegebenheiten aufgeklärt, aber sie hat auch diese Versicherungen beitragsfrei gestellt.

Ich möchte nun dringend einen neuen Treuhänder, an wen kann man sich denn wenden oder ist das überhaupt möglich?

Danke vorab für Eure Hilfe.[addsig]
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ThoFa
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« Antworten #1 am: 30. Januar 2007, 22:04:39 »

Hallo,

Sie werden kaum eine Chance haben, die Treuhänderin zu wechseln. Sie sollten sich mit Ihrer beratungsstelle in Verbindung setzen, um schlimmeres dieser Frau zu verhindern.

MfG

ThoFa[addsig]
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moneypenny
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« Antworten #2 am: 30. Januar 2007, 22:16:50 »

das Problem ist, dass meine Beratungsstelle sich nicht mehr um die Angelegenheit kümmert. Mehrere Anfragen von mir in dieser Hinsicht blieben erfolglos. Das sind ja tolle Aussichten...... ich dachte, es gibt vielleicht die Möglichkeit, einen Anwalt mit einzubeziehen, der die weitere Kommunikation mit ihr betreibt, wäre sowas eventuell möglich? Denn ich selbst komme nicht weiter, trotz Telefonate und Schreiben. Ich habe eine Rechtsschutzversicherung, weiß natürlich nicht, ob die für sowas eintritt.[addsig]
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« Antworten #3 am: 30. Januar 2007, 22:21:44 »

Hallo,

die Rechtsschutzversicherung tritt in sowas nicht ein. Sie könnten versuchen die Beiordnung eines Anwaltes zu beantragen, was aber fast immer aussichtslos ist.

MfG

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moneypenny
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« Antworten #4 am: 30. Januar 2007, 22:25:40 »

o.k. das ist aussichtslos, aber was, wenn ich selbst einen Anwalt beauftrage und dann (leider) auch selbst bezahle? Ich frage deswegen, weil ich nicht weiß, ob sowas überhaupt geht, bzw. zulässig ist.[addsig]
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 30. Januar 2007, 22:25:40 »



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ThoFa
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« Antworten #5 am: 30. Januar 2007, 22:31:06 »

Natürlich können Sie einen Anwalt selbst beauftragen, da spricht nichts gegen.[addsig]
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moneypenny
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« Antworten #6 am: 30. Januar 2007, 22:32:35 »

danke. dann werde ich das auch tun, weil ich bin nur noch am Kontrollieren, was die Treuhänderin richtig macht und was nicht und das ist ja auch nicht Sinn der Sache.[addsig]
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paps
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« Antworten #7 am: 30. Januar 2007, 23:31:46 »

Hake mich bezüglich der Versicherungen mal ein.  ;-)

Generell gilt, nach der Aufhebung des Verfahrens, können Sie die Versicherungen weiterführen.

RiLV: Die Beitragsfreistellung erfolgte sicherlich um ev.Haftungsansprüche abzuwenden.
Jedoch bilden sich in den ersten Jahren auch bei RiLV Rückkaufswerte.
Der Risikoanteil wird für die gesamte Vertragsdauer berechnet (Durchschnittsbildung).
Das Riskio des Todesfalles ist in den Anfangsjahren geringer, die Überschüsse werden verzinslich angelegt. Der so gebildete \"Bonus\" verzehrt sich im Laufe der Zeit.
Vielleicht wurde darauf spekuliert.
GGF hilft hier ein Neuabschluß.

Riester:
lt, Altersvermögensgesetzt nicht abtretbar und nicht pfändbar in der Ansparphase.

Versicherung der Tochter:
Diese kann durch die IV nicht beitragsfrei gestellt werden, da Sie keine Vermögensverwaltung der Tochter besitzt. Dies sollte mit der Versicherung / Rechtsabteilung (!) nicht Sachbearbeiter, geklärt werden.
Sind Sie jedoch Versicherungsnehmer, wäre es korrekt.
GGf hilft hier eine Rückfrage beim Vormundschaftsgericht, wenn die Tochter minderjährig ist.

Ich unterstelle jetzt mal, das sie auch in der Lage sind, diese Versicherungen aus dem Beitragsfreien zu zahlen. :))  
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« Antworten #8 am: 31. Januar 2007, 08:26:09 »

Danke Paps. Aber was meinst du mit diesem Satz:

Ich unterstelle jetzt mal, das sie auch in der Lage sind, diese Versicherungen aus dem Beitragsfreien zu zahlen.

Grüße
Moneypenny[addsig]
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paps
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« Antworten #9 am: 31. Januar 2007, 18:34:41 »

upps.

muß natürlich \"Pfändungsfreien\" heißen. :redface:
Sorry
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« Antworten #10 am: 01. Februar 2007, 07:54:48 »

das kann ich ja auch machen, habe ich auch angeboten, aber die TH hat meine RisikoLV beitragsfrei gestellt, die Versicherung sagt, ich kann nichts einzahlen, weil der Vertrag von ihr \"stillgelegt\" wurde.

Ich regel das jetzt über einen Anwalt, vielen Dank für Eure guten Tipps.[addsig]
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