Gab oder gibt es im Zusammenhang mit dem Eröffnungsantrag einen Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten? Wenn ja, was steht im Beschluss?
Wenn Sie mtl. 400,- an Pfändungsbeträgen "erwirtschaften" ist die jährliche Grundvergütung aus den
durch die Abtretung erlangten Beträgen zu entnehmen.
Bisher wurden ca 7.500 Euro gepfändet, eine Stundung wurde gewährt, aber nur für den Fall, dass die gepfändeten Beträge nicht zur Verfahrungensdeckung ausreichen.
Der TH hat bei der Aufhebung der Verfahrens (Aug. 2009) eine Rechnung, die Mindestvergütung in Höhe von ca. 1.370 Euro gestellt und auch bereits überwiesen bekommen. Die Wohlverhaltensperiode läuft Aug. 2011 ab und soweit ich erkennen konnte, bekommt der TH jetzt 100 € + Mwst als Vergütung.
Ich habe aber bisher aber nichts weiter über zusätzliche Verfahrungskosten gefunden. Die gibt es doch bestimmt. Wie hoch sind diese denn noch? Gibt es da feste Beträge? Oder richtet sich das nach der Insolvenzmasse, hier ca. 3.100 Euro? Gibt es % Sätze und/oder Höchstsätze bei den weiteren Verfahrenskosten?
Danke im voraus!!!!!
