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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 08:08:44 *
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Autor Thema: Treuhändervergütung in der Wohlverhaltensphase  (Gelesen 2251 mal)
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blaublau
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« am: 14. September 2010, 19:59:16 »

Ich bin seit September 2009 in der Wohlverhaltensphase. Mein Gehalt wird mir bis auf den Mindesteinbehalt regelmäßig gepfändet (mtl. ca. 400 Euro.

Jetzt habe ich vom Treuhänder eine Kostenvorschussnote für die Wohlverhaltensphase über 119,-- erhalten. Ich bin ein wenig verwundert. Ich dachte, dass bei ausreichenden Pfändungen diese Kosten vom den Pfändungsbeträgen genommen werden. Die ursprünglichen Raten wurden auch aus der Masse/meinen Gehaltspfändungen bezahlt.

Wie ist das denn nun, muss ich diese zahlen? Oder läuft das in der Wohlverhaltensphase anders?

Danke im voraus!

Gruß blaublau

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paps
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« Antworten #1 am: 15. September 2010, 21:49:05 »

nein es läuft nicht anders.
Aus den pfändbaren Beträgen werden zuerst die TH- und Gerichtskosten beglichen,sofern die Kosten gestundet sind.
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« Antworten #2 am: 15. September 2010, 23:41:01 »

Mein Gehalt wird mir bis auf den Mindesteinbehalt regelmäßig gepfändet (mtl. ca. 400 Euro.

- vom TH oder von einem Abtretungsgläubiger?
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blaublau
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« Antworten #3 am: 16. September 2010, 07:17:35 »

... die Pfändungen beim Arbeitgeber wurden über den TH veranlasst. Er erhält auch das Geld!
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blaublau
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« Antworten #4 am: 16. September 2010, 07:18:38 »

Mein Gehalt wird mir bis auf den Mindesteinbehalt regelmäßig gepfändet (mtl. ca. 400 Euro.

- vom TH oder von einem Abtretungsgläubiger?

.... vom TH...
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« Antworten #4 am: 16. September 2010, 07:18:38 »



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« Antworten #5 am: 16. September 2010, 14:33:01 »

Wurden die Verfahrenskosten gestundet?
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« Antworten #6 am: 19. September 2010, 13:50:42 »

Wurden die Verfahrenskosten gestundet?


nein, sie wurden bisher gleich von allen Gehaltspfändungsbeträgen bezahlt.
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paps
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« Antworten #7 am: 19. September 2010, 16:55:58 »

Gab oder gibt es im Zusammenhang mit dem Eröffnungsantrag einen Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten? Wenn ja, was steht im Beschluss?

Wenn Sie mtl. 400,- an Pfändungsbeträgen "erwirtschaften" ist die jährliche Grundvergütung aus den
durch die Abtretung erlangten Beträgen zu entnehmen.
« Letzte Änderung: 19. September 2010, 16:57:30 von paps » Gespeichert

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« Antworten #8 am: 19. September 2010, 17:44:12 »

Gab oder gibt es im Zusammenhang mit dem Eröffnungsantrag einen Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten? Wenn ja, was steht im Beschluss?

Wenn Sie mtl. 400,- an Pfändungsbeträgen "erwirtschaften" ist die jährliche Grundvergütung aus den
durch die Abtretung erlangten Beträgen zu entnehmen.


Bisher wurden ca 7.500 Euro gepfändet, eine Stundung wurde gewährt, aber nur für den Fall, dass die gepfändeten Beträge nicht zur Verfahrungensdeckung ausreichen.

Der TH hat bei der Aufhebung der Verfahrens (Aug. 2009) eine Rechnung, die Mindestvergütung in Höhe von ca. 1.370 Euro gestellt und auch bereits überwiesen bekommen. Die Wohlverhaltensperiode läuft Aug. 2011 ab und soweit ich erkennen konnte, bekommt der TH jetzt 100 € + Mwst als Vergütung.

Ich habe aber bisher aber nichts weiter über zusätzliche Verfahrungskosten gefunden. Die gibt es doch bestimmt. Wie hoch sind diese denn noch? Gibt es da feste Beträge? Oder richtet sich das nach der Insolvenzmasse, hier ca. 3.100 Euro? Gibt es % Sätze und/oder Höchstsätze bei den weiteren Verfahrenskosten?

Danke im voraus!!!!!    cheesy

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blaublau
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« Antworten #9 am: 19. September 2010, 17:46:15 »

Wurden die Verfahrenskosten gestundet?


nein, sie wurden bisher gleich von allen Gehaltspfändungsbeträgen bezahlt.

sie wurden doch gestundet, aber nur für den Fall, dass die Pfändungen nicht ausreichen - weiter siehe hierzu weiter unten!!
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Tags: Treuhändervergütung  Wohlverhaltensphase 
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