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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 02. September 2010, 18:21:12 *
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Autor Thema: Treuhändler möchte zum verwerten kommen  (Gelesen 526 mal)
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beate202
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« am: 24. Juni 2009, 19:33:54 »

Hi hatte ja gestern meinen Termin beim T.H und mir wurde gesagt das ich einen

Hausbesuch zum verwerten bekomme.

Meine frage ist ,-ich habe nach seinen fragen geantwortet haben sie einen Pc Tv usw...

habe ich auch angegeben ,nur habe ich jetzt die frage bei mir steht ein Drucker wert 1000€ der nicht mir sondern

meinem Nebenjobarbeitgeber gehöhrt .Soll ich in erst mal wieder zurück bringen?

Und meine Kinder haben einen Pc den ich nicht angegeben habe kann er den Pc von den kinder verwerten???
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rookie


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« Antworten #1 am: 25. Juni 2009, 09:45:45 »

Mach Dich nicht verrückt.....mehr als ein GV darft auch der TH nicht mitnehmen....PC ( sofern nur einer da ist ) nicht und den TV auch nicht.

Ich würde wegen dem Drucker erstmal gar nix sagen....erst wenn die Frage auftaucht ob er Dir gehört. Dann kannst Du es ihm ja erklären...aber eigentlich interessiert das keinen

So würde ich das machen.
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baggerbob
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« Antworten #2 am: 26. Juni 2009, 20:01:39 »

hallo,
Sachen die nicht Dir gehören, muß der wirkliche Eigentümer geeignet Nachweisen(Rechnung, Quittung, Kaufvertrag). Was du für den Erwerb Deines Lebensunterhaltes brauchst ist auch nicht pfändbar, wenn es kein Luxusartikel ist.
Bei dem PC der Kinder ist es wohl wie oben. Du musst geeignet nachweisen, dass es sich um ein Geschenk an Deine Kinder handelt.
PC TV und ähnliche Sachen dürfen keine Luxusartikel sein, sondern nur normalen Lebesstil anerkannt wird. Heisst, ein neuer 42" Flat TV von Sony wird wohl weg sein.
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klondike
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« Antworten #3 am: 30. Juni 2009, 20:13:54 »

EIne FRage  was ist eigentlich ein einfacher Lebenstil in der pi?Ist es abschaffung von Haustieren?Nicht eingeloeste Rezepte für dringend benortigte Medikamente&Keine zahlung von Unterhalt?WEr bestimmt den Spartanischen Lebenstil?Ich meine bei einem nicht pfändbaren einkommen sollte das alles keine rolle spielen.s
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paps
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« Antworten #4 am: 30. Juni 2009, 22:21:15 »

Der einfache Lebensstil bemisst sich an den Lebensgewohnheiten der Bevölkerung.
Es gab da mal einen schönen Aufsatz, der das am Beispiel der hier soviel zitierten "Luxusartikel" erläutert.
- Ein PC mit heute normaler Ausstattung war vor 10 Jahren nicht sicher.
- Ein Röhrenfernsehr mit Farbe war vor 20 Jahren Luxus. Heute wird man mitleidig belächelt, wenn man keinen
   Flat hat.
- Eine Stereoanlage hatte vor 30 Jahren das gleiche Schicksal.
- Vor 40 Jahren waren Vollautomaten (die Hausfrau weiss wovon ich rede) der   letzte Schrei.

Heute sind es Flats und PC in der normalen Preisklasse Standarthaushaltgegenstände.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps

Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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« Antworten #4 am: 30. Juni 2009, 22:21:15 »


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klondike
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« Antworten #5 am: 01. Juli 2009, 19:23:09 »

Vielen DAnk für die Antwort.Es ist vollkommen richtig was Sie sagen.TRotzdem meine ich, das das auch eine FRage der persoenlichen einstellung des jeweiligen THist.DER ermessensspiel raum ist aus einer sehr persöhnlichen Erfahrung heraus(Beste Freundin in pi) von sehr eng bis weit auslegbar.DER erste TH meiner FReundin starb 3Wochen nach eroeffnung der PI.DER andere den sie Jetzt Hat,verlangt sogar eine Woechentliche EInkaufsrechnung zur VOrlage.Auch die erlaubnis zur Heirat musste sie sich bei ihm holen.IST das eigentlich korrekt?Vielen dank für eure Antworten.Iht ZUkuenftiger ehemann ist Übrigens Hartz 4 Empfaenger!
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paps
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« Antworten #6 am: 01. Juli 2009, 20:30:08 »

DER andere den sie Jetzt Hat,verlangt sogar eine Woechentliche EInkaufsrechnung zur VOrlage.Auch die erlaubnis zur Heirat musste sie sich bei ihm holen.IST das eigentlich korrekt?
Sind das jetzt Mythen?

Das hat werde mit Obliegenheiten noch mit Auskunfts- und Nachweispflicht was zu tun.
Das gehört einfach zur Kenntnis des gerichtspräsidenten, der über die Liste der zur Verfügung stehenden TH/IV entscheidet.
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« Antworten #7 am: 02. Juli 2009, 14:24:52 »

Das mit dem Ermessensspielraum stimmt schon irgendwo in einem gewissen Rahmen....aber eine Heiratserlaubnis und die Vorlage vom Lidl- Kassenbon ist jetzt nicht wahr oder ??

Wenn ich aufs Klo muss muss ich da vorher erst nachfragen ob ich Papier nehmen kann ??
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klondike
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« Antworten #8 am: 03. Juli 2009, 22:04:37 »

So ist das abgelaufen bevor ihr zukünftiger Manndas in die Hand genommen hat.Jetzt hat er sich am 1.JUli mit bem Bescheid der arge begnuegt nachdem meine  Freundin gesagt hat,das sie gar nichts mehr nachweisst.Dieser TH ist übrigens von einer karikativen Instituion bestellt worden.Er verlangte auch die Abschaffung von 2Kaninchen was meine FReundin ebenfalls abgelehnt hat.DArauf hin bemüht sie sich jetzt un einen neuen TH über einenAnwalt. :
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rookie


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« Antworten #9 am: 07. Juli 2009, 17:04:48 »

Also vonner karitativen Institution ist der TH ganz bestimmt nicht bestellt worden.....das macht nämlich ausschliesslich das Insolvenzgericht....... coffee

Muss irgend ne Verwechslung vorliegen....
« Letzte Änderung: 07. Juli 2009, 17:18:34 von rookie » Gespeichert
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