DER andere den sie Jetzt Hat,verlangt sogar eine Woechentliche EInkaufsrechnung zur VOrlage.Auch die erlaubnis zur Heirat musste sie sich bei ihm holen.IST das eigentlich korrekt?
Sind das jetzt Mythen?
Das hat werde mit Obliegenheiten noch mit Auskunfts- und Nachweispflicht was zu tun.
Das gehört einfach zur Kenntnis des gerichtspräsidenten, der über die Liste der zur Verfügung stehenden TH/IV entscheidet.