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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 08:09:31 *
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Autor Thema: Trotz EV Gerichtsvollzieher?  (Gelesen 1309 mal)
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Etaner


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« am: 19. Januar 2010, 11:38:18 »

Hallo,

ich bin neu hier und hoffe, ich bin richtig in dieser Kategorie.

Mein Mann hat vor der Ehe Schulden gemacht und vor ein paar Monaten die eidesstattliche Versicherung bei Gericht abgegeben.
Damals wurde uns bzw. ihm gesagt, dass die anderen GVs irgendwie Einsicht erhalten und somit dann auch nicht jede Woche ein anderer GV vor unserer Tür steht. Aber genau das passiert hier.
Mein Mann arbeitet und ist (meistens) dann nicht da und ich ärgere mich alleine mit dieser unerträglichen Situation herum. Ich verzweifel langsam. Bei jedem Auto, was der Straße langfährt, zucke ich zusamen, bei jedem klingeln bekomme ich mittlerweile richtige Panik. Teilweiße öffne ich die Tür schon gar nicht mehr (vom Briefkasten ganz zu schweigen), lasse selbst (unangemeldete) Freunde vor der Tür stehen.
Ist das normal, dass die GVs trotzdem noch kommen, obwohl die EV abgegeben wurde? Und ist es den GVs erlaubt in die Fenster zu schauen? Diese Situation hatte ich jetzt und fühle mich mittlerweile in meinem eigenen zu Hause total beobachtet und überhaupt nicht mehr wohl. Man darf sich ja eigentlich nicht mal mehr in der eigenen Wohnung anziehen/umziehen/ausziehen, weil plötzlich Jemand ins Fenster schauen könnte. Das kann doch so nicht rechtens sein, oder? Ich habe doch auch eine Privatsphäre?!?!? Ich kann doch für die ganze Situation am allerwenigsten was und trotzdem bin ich hier die Haupt-Leidtragende! Das ist kaum auszuhalten.
Wie kann ich mich als Ehefrau davor schützen? Habe ich keine Rechte? Muss ich erst die Scheidung einreichen, damit ich mich in meinen eigenen 4 Wänden wieder wohl und sicher fühle? Das kann doch nicht der Sinn und die Lösung sein! Aber so langsam gehe ich kaputt hier  undecided



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meanmachine
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« Antworten #1 am: 19. Januar 2010, 12:08:41 »

 hi

Moin,
deine Sorgen sind total unbegründet,du kannst dich unbesorgt zurücklehnen und jedem Gast der klingelt die Türe öffnen.
brauchst auch nicht aus dem Fenster zu gucken wg den Autos u keine Angst vorm Briefträger zu haben. whistle
Nach der Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung wird sich 3!!!! Jahre kein Gerichtsvollzieher mehr blicken lassen,da wird er was falsch verstanden haben. lollol
Es kümmert sich kein anderer Gerichtsvollzieher um die Sache.Die ist in deren Augen mit der Abgabe EV abgeschlossen.

Solltest vielleicht deinen Mann dabei unterstützen seine Schulden bei seinen Gläubigern loszuwerden u das keine Neuschulden entstehen.
                                                    thumbup
Gruss

mean.....
« Letzte Änderung: 19. Januar 2010, 12:16:01 von meanmachine » Gespeichert
Etaner


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« Antworten #2 am: 19. Januar 2010, 12:15:52 »

Aber das ist es ja. Die EV wurde ja schon vor Monaten abgegeben und die GVs kommen trotzdem noch und wie gesagt, der Letzte hat sogar ins Fenster geschaut!
Das ist ein Albtraum hier!

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meanmachine
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« Antworten #3 am: 19. Januar 2010, 12:22:07 »

Woher weisst du das das ein Gerichtsvollzieher war?
Hast du ihm das angesehen,durchs Fenster?
Hat er sich schriftlich angemeldet?
Ruf doch den GV mal an,wenns denn so ist.
Die sind nett u freundlich u geben dir bereitwillig Auskunft.
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Paula41
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« Antworten #4 am: 19. Januar 2010, 12:37:58 »

Hallo,

die Gerichtsvollzieher sind örtlich zuständig. Es kommt also immer der selbe. Möglich wäre höchstens noch der Vollstrecker vom Zoll. Ob das FA eigene hat oder über den Zoll vollstreckt, weiß ich nicht. Es können also höchstens 3 verschiedene Personen kommen.
Wenn die dann zum 5. Mal klingeln und keiner öffnet, sind sie eben etwas sauer. Wie meanmachin schon sagte, hilft da manchmal auch ein Gespräch.

Im Übrigen kann eine neue eV auch abverlangt werden, wenn Änderungen (z.B. Arbeitgeberwechsel) eingetreten sind.

mfg
Paula41


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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 19. Januar 2010, 12:37:58 »



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« Antworten #5 am: 19. Januar 2010, 16:59:37 »

Hallo,

also eine EV schützt keineswegs vor weiteren Besuchen des GV. Eine fruchtlose Pfändung ist nur 6 Monate gültig, danach muss der GV bei einem neuen Auftrag wiederkommen. Falls noch keine 6 Monate vergangen sind kann er entscheiden.

Ich denke auch, dass Sie sich eher um die Schulden Gedanken machen sollten als um GV-Besuche. Denn ohne Schulden kommen die auch nicht :-)
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Etaner


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« Antworten #6 am: 19. Januar 2010, 17:36:30 »

Ich habe aber keine Schulden gemacht!
Und mir gefällt es einfach überhaupt nicht, wenn hier mittlerweile irgendwelche wildfremden Mäner/Leute durch meine Fenster schauen. Das ist mein Privatbereich und wie gesagt, ich ziehe mich in dieser Wohnung nun mal auch an/aus. Ich find' das total unmöglich und mich interessiert einfach, ob das so rechtens ist und über so etwas mache ich mir dann doch auch mal Gedanken oder ist das mittlerweile auch schon verboten, nur weil mein Mann Schulden hat?
Und übrigens mache ich mir über die Schulden (auch wenn's nicht meine sind) jeden Tag und Nacht Gedanken. Die (fast) tägl. Briefchen, Telefonate und Klingeleien machen das ja wohl unumgänglich! Nur bekommen ich und mein Kind mehr von der ganzen Geschichte zu spüren, als der eigentliche Schuldner und das kann's ja wohl auch nicht sein! Mein Mann kann immerhin nachts noch ruhig schlafen, ich nicht mehr! Mich belastet das ungemein!
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« Antworten #7 am: 21. Januar 2010, 16:46:35 »

Hallo,

wenn ein Besucher mal durch's Fenster schaut um zu gucken ob vielleicht doch jemand zu Hause ist so ist dies nicht verboten. Was anderes hat der GV nicht getan. Wenn er sieht, dass jemand da ist und nicht öffnet wird er seine Konsequenzen daraus ziehen.

Warum öffnest du nicht einfach und erklärst, dass dein Mann nicht zu Hause ist und bittest den GV um ... Uhr wiederzukommen. Thema erledigt.

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