Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 08:09:52 *
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Autor Thema: Trotz Insolvenz weiterhin selbstständig  (Gelesen 1167 mal)
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bemeyno
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« am: 04. November 2006, 11:17:05 »

Hallo, Ihr Lieben.
Ich habe im Sept.05 Antrag auf Insolvenzeröffnung gestellt. Am 01.12.05 ist sie dann auch eröffnet worden. Jetzt warte ich auf den Termin zur WVP. Laut dem IV sollte das wohl schneller als ein Jahr dauern. Das erzählt er mir schon seit Juli 06, jetzt habe ich bald ein Jahr rum und es heißt immer noch, man will das Verfahren abschließen.
Was heißt das nun genau? Gibt es Fristen, in denen die WVP eröffnet wird? Und ab wann zählen die 6 Jahre? Ich habe irgendwo gelesen, dass die 6 Jahre ab Eröffnung des Verfahren schon laufen würden. Und was hat das mit den 10% bzw.
15 % \"Bonus\" auf sich?
Leider habe ich einen IV erwischt, der eher darauf bedacht ist, mir soviel Knüppel wie möglich zwischen die Beine zu werfen, z.B. keine Zahlung meiner (gesetzlichen) Krankenkassenbeiträge bis zur Übergabe meines Betriebes im April 06. Und das, obwohl ich zwei Kinder habe.
Da ich meinen zweiten Betrieb im Mai 06 geschlossen habe, wartete ich auf Anpassung meiner vereinbarten Zahlungen bis zum September 06. Nach Rücksprache und schriftlicher Bitte um Herabsetzung habe ich die Zahlung eingestellt (mit dem Hinweis darauf, dass ich eine neuberechnete Summe sofort weiter zahlen würde) und bis heute nichts mehr von ihm gehört. Muß ich da irgendwas befürchten?
Es ist alles ziemlich verworren, da mein Mann ebenfalls als Selbstständiger zeitgleich Antrag auf InsO gestellt hat und wir den gleichen IV haben.
Zudem hat der IV unser voll belastetes Haus aus der Masse freigegeben. Das das jetzt versteigert wird, ist klar. Wir wissen nur noch nicht, wann. Können uns da noch irgendwelche finanziellen Überraschungen erwarten? bitte
Bea

Es gibt immer jemanden, dem es noch schlimmer geht!! Also, Kopf hoch!!!
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« Antworten #1 am: 06. November 2006, 15:45:49 »

Hallo,

ein Jahr ist ungefähr der Durchschnitt für ein Insolvenzverfahren. Leider (!) gibt es keine festen Fristen.
Die sechs Jahre zählen ab Insolvenzeröffnung, hier erleiden Sie also keinen Nachteil.

Um das Haus brauchen Sie sich keine Sorgen zu machen, Sie wohnen halt jetzt einige Zeit mietfrei, hat doch auch was.  ;-)
Da der IV das Haus aus der Masse freigegben hat und die Bank es wohl nicht (?) in die Zwangsverwaltung genommen hat, müssen Sie nur beachten, dass Sie wieder für die Kosten (wie z.B. Grundsteuer) aufkommen müssen.

Die Sache mit der Selbständigkeit ist aus der Ferne nicht zu beurteilen. Dafür bedarf es mehr Infos. Die Krankenkassenbeiträge (nehme an freiwillig versichert) hätten aber gezahlt werden müssen. Das einfache nicht mehr bezahlen, ist natürlich nicht das gelbe vom Ei. Sie sollten eine mtl. BWA machen und daraus den Gewinn ermitteln. Darus ziehen Sie die voraussichtliche Einkommensteuer sowie die Krankenkassenbeiträge. Aus diesem \"bereinigten\" Netto berechnen Sie den pfändbaren Betrag (unterhaltspflichtige Personen nicht vergessen) und diesen legen Sie zunächst mal zur Seite. Man weiß ja nie.
Ab der WVP ist alles anders und vor allem besser. ;)

MfG

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bemeyno
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« Antworten #2 am: 09. November 2006, 10:30:39 »

Hallo,
ich dachte, dass die WVP mit der Eröffnung beginnt, in meinem bzw. unserem Falle dann am 01.12.2006 und das dann alles besser würde?  In unserem Falle wohl eher nicht.
Wir haben eine Vereinbarung mit dem IV schriftlich getroffen, dass ich eine bestimmte Summe monatlich an ihn abzuführen habe. Eine Anpassung würde vorgenommen, wenn die Einkünfte um mehr als 10 % sinken oder steigen würden. Nun sind sie aber seit drei Monaten um 30 % und mehr gesunken. Er ist aber der Aufassung, dass meine Personalkosten zu hoch wären und ich deshalb die Summe nicht angepasst bekäme. Darf er mir vorschreiben, wieviel Personal ich einzusetzen habe? :-|
Ich habe auch noch 2 Kinder im Alter von 11 und 8, wobei der 8jährige ein ADS-Kind mit der entsprechenden Problematik ist. Da ich deshalb häzfiger Termine bei Schule, Hort und Heilpädagogik habe, kann ich nicht so arbeiten wie ich gerne würde. Dazu kommt noch eine heftigere Skoliose, die mir einenen 8-St-Tag eh unmöglich macht.
Ich will nicht jammern, anderen geht es noch schlechter. Aber kann er diese Gründe zur Seite schieben?
Da mich das ganze ziemlich depressiv macht, wäre ich für Tips sehr dankbar, denn ich will mich nicht unterkriegen lassen.bitte
Liebe Grüße
bemeyno

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« Antworten #3 am: 09. November 2006, 10:31:56 »

Sorry, ich meinte als Eröffnungsdatum den 01.12.2005 und nicht 2006

Da sieht man, wie weit einen das bringen kann; man wird ja total tutti in der Birne.

:-D

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« Antworten #4 am: 09. November 2006, 13:35:05 »

Hallo,

die Zeit der Insolvenz wird auf die Wohlverhaltensphase angerechnet. Die WVP selber beginnt aber erst nach Aufhebung des Verfahrens.

Hat der Insolvenzverwalter Ihnen gegenüber schriftlich erklärt, dass er die Selbständigkeit aus der Insolvenzmasse freigibt ?

MfG

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« Antworten #4 am: 09. November 2006, 13:35:05 »



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« Antworten #5 am: 09. November 2006, 14:01:42 »

Hallo,
ja, lt. Vereinbarung zwischen IV und mir wurde \"der betriebene Geschäftsbetrieb zum 31.03.06 aus der Insolvenzmasse freigegeben\".
\"Sollten die Einkünfte aus dem Geschäftsbetrieb erheblich, um mehr als 10 % im Monat steigen oder sinken, muß der monatlich abzuführende Betrag (hier € 500,- ) entsprechend erhöht oder gesenkt werden, wobei die Parteien gehalten sind, eine einvernehmliche Regelung zu finden, welche sich an den persönlichen Lebensumständen der Schuldnerin, deren Unterhaltsverpflichtungen und in Anlehnung an die Tabelle zu §850c ZPO zu ermitteln ist\".
Dieser Paragraph ist schon öfters von uns anzuwenden versucht worden, aber der IV interessiert sich die Bohne dafür, da ich selbstständig bin. Dabei wurde dieser Paragraph nicht angewendet und Punkt.

Vielen Dank für die Hilfe.

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« Antworten #6 am: 09. November 2006, 14:47:35 »

Hallo,

wenn die Selbständigkeit freigegeben wurde, hat der IV auch nicht zu entscheiden, wie der Betrieb zu führen ist. Entweder Fisch oder Fleich, aber nicht beides nebeneinander.

MfG

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« Antworten #7 am: 09. November 2006, 16:22:15 »

Hallo,

und was ist, wenn für die Herabsetzung der monatlichen Rate der erwirtschaftete Gewinn maßgebend ist?

Kann ich - rein theoretisch - den Gewinn so klein wie möglich halten, sodaß er wie vereinbart herabsetzen muß?

Sorry, wenn ich nochmal nachfrag.

Danke.

Lieben Gruß

bemeyno
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« Antworten #8 am: 10. November 2006, 00:35:41 »

Hallo,

lassen Sie es mich so schreiben, theoretisch ist vieles möglich. ;)

MfG

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« Antworten #9 am: 10. November 2006, 13:35:31 »

hallo,

dank dem, was ich hier alles so erlesen habe, habe ich wieder richtig Hoffnung, dass wir das alles doch noch hinkriegen.

Ich danke Dir und natürlich auch allen anderen hier sehr.

Liebe Grüße

bemeyno

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