Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 08:09:59 *
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Autor Thema: Trotz Privatinso Grundversorger vertrag GAS bleibt bestehen brauche Rat!!  (Gelesen 694 mal)
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verena123
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« am: 26. Juli 2009, 21:57:38 »

Hallo  wink
habe da mal ne Frage stehe kurz vor der Privatinsolvenz,
Mein Schuldnerberater ist komplett überlastet und ein bisschen genervt deswegen wollte ich die Frage jetzt hier mal stehen ... gruebel

Also ich habe strom schulden durch einen wechsel kam heraus das ich mich beim einzug falsch eingeschätzt hätte ca 520Euro
iat bereits alles im insovenz antrag mit drin bin auch seit 4 monaten beim neuen anbieter keine schulden .....
Aber ...der Grundversorger für ehemals Strom ist auch mein Gas Liefernat und ich bin noch mit gas bei ihm bin und kann auch nicht wechseln möchte wegen sonder tarif...hat er das jetzt umgebucht nach so einem komischen § ..273??

Mit dem Gas war ich ja nie im minus jetzt schon 550Euro jetzt will er gas sperren ??!! fuchsteufelswild
Der Schuldnerberater sagte nur kurz telefonsich :  coffee
kein Problem vor Ablauf der Frist in 14tagen sind sie in insolvenz habe den antrag schon unter schreiben hier liegen bringe den morgen früh beim Amtsgericht vorbei aber ....

Was ist mit der Gas kdnr bin ich damit auch in der inso ?und bekomne ich trotz allemdem weiter gas vom grundversorger ?war damit ja nie im Rückstände habe ndas ja nur umgebucht. dntknw
Würde mich über Anrtworten freuen beantworte auch gerne wetere Frage nzum Sachverhalt... juchu


danke  mfg lena

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foxtra
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« Antworten #1 am: 26. Juli 2009, 22:14:40 »

Hallo Verena123,

egal, ob der Anbieter nun Strom und/oder Gas liefert, er bleibt der gleiche Anbieter und damit der gleiche Gläubiger.

Aber: meines Wissens darf der Grundversorger bei Inso nicht sperren.
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verena123
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« Antworten #2 am: 27. Juli 2009, 10:14:50 »

hallo danke steht das irgendwo im gesetzt??
der Schuldnerberater sagt auch nein das geht nicht dolange keine schulden entstehen beim versorger..
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paps
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« Antworten #3 am: 27. Juli 2009, 18:16:47 »

Grundsätzlich gibt es zwei (1Gesetzblatt) Grundversorgungsverordnungen.
Jeweils eine für Strom und eine für Gas.
Darin sind die Kündigungsmöglichkeiten durch den Versorger geregelt.

http://www.stawag.de/privat_gewerbe_kunden/online_service/downloadcenter/Grund-_und_Ersatzversorgung/StromGVV_und_GasGVV.pdf

zum §273 müßten Sie schon die Gesetzesquelle nennen; m.E. Ernergieversorgungsvertrag des Unternehmens?

Ich meine auch irgendwo gelesen zu haben, dass eine Aufrechnung / Umbuchung wegen der Monopolstellung der Netzbetreiber nicht zulässig ist.
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verena123
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« Antworten #4 am: 27. Juli 2009, 21:00:10 »

Hallo,


also der schuldnerberater meinte  nach §273 wäre das umbuchen von strom ( weil ich gewechselt habe) auf Gas da bin ich ja noch beim Grundversorger zulässig.

Aber sorry den gesetztes Text verstehe ich nicht wirklich.Nach § 19 1 und 2 kann er mir kündigen wenn ich mit der Zahlung in VErzug bin, wen ner das mir 3 tage vorher ankündigt. Bin ich ja jetzt durch das nette Umbuchen  shocked
Mein Schuldnerberater meint ich wäre vorher in inso vor dem 06 August .
Da oben schribe jemand Gläubiger ob strom ob Gas ist er sowiso aber wo steht was wegen der inso geschreiben?!
wisst ihr was ich meine ich bin zwar damit dann in insolvenz aber laut dem gesetzt § 19 war ich ja damit in verzug ....
???????????????????? undecided
Kann er mir jetzt kündigen mit gas wo ich immer gezahlte habe und zahle oder nicht ???
und wie lange muss das angekündigt werden damit ich ne chance habe zu wechseln zu nem anderen anbieter ??
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 27. Juli 2009, 21:00:10 »



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paps
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« Antworten #5 am: 27. Juli 2009, 23:31:27 »

Also bei §273 gehe ich nun mal vom BGB aus.
Insofern wäre eine "Umbuchung" der Stromschulden  auf die GasversorgungsAbschläge möglich, sofern es der gleiche Versorger ist.

m.E. ist nach GVV 4 Wochen ab der ersten Ankündigung, steht meist in der Mahnung, eine Sperrung möglich.

Nach Eröffnung hat sich das Problem sowieso erledigt.



 
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« Antworten #6 am: 28. Juli 2009, 10:33:48 »

ja das weis ich nach der eröffnunfg ist das hinfällig..
 aber ich bin doch noch bei demgleichen  anbieter mit gas oder verstehe ich das nicht hängt auch damit zusammen daich vielleicht blond bin  biggrin

die strom Rechnung ist dann in der inso masse aber ich bin doch noch mit gas beim grundversorger wie stehts den da mit ?
da bezahle ich ja meine abschläge regelmässig aber da wäre ich ja durch die umbuchen der kdnr auch in inso darf und muss er mich weiter beleifern trotz inso ioder darf er kündigen ....!!!! fuchsteufelswild
es gibt halt bei uns keinen günstigern lieferenaten für NT!!!
danke  dntknw
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« Antworten #7 am: 28. Juli 2009, 11:57:22 »

Sagen wir mal so.
Ich beziehe Gas und Strom von e-on Thüringer Energie.
In meinem Einzugsgebiet ist dies für beide Sachen auch der Grundversorger.

Insofern könnte also nach BGB der Grundversorger seine Stromaußenstände auf die Kundenbeziehung GAs umschlagen.

Eine Kündigung des Versorgungsvertrages wegen der Insoeröffnung ist für den Grundversorger nicht möglich.
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« Antworten #8 am: 28. Juli 2009, 12:30:55 »

Sehr gut , jetzt hab ich es auch verstanden.... biggrin

Ist das gesetzlich geregelt steht das irgendwo??

klar kann ich mir jemanden anderen suchen, den er wird wahrschelnlich nach der inso eröffnung keines falls nett zu mir sein da ich ja mit dem Nt noch bei ihm bin, und er der billigste ist werde ich auch da bleiben.
kann er mir überhaupt nicht kündigen wegen inso oder gibts da ne lücke für ihn wegen zahlungsverzuges??
danke  coffee
ist das bei allen so und nur beim grundversorger...
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« Antworten #9 am: 28. Juli 2009, 20:16:43 »

wie ist das eigentlich wenn der grundversorger auch als "gläubiger" im insolvenzverfahren angeben wurde (strom) - ist er auch dann noch verpflichten strom zu liefern oder wird dann der hahn einfach zugedreht?


vielen dank.


tesla
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« Antworten #10 am: 28. Juli 2009, 23:06:07 »

...
Ist das gesetzlich geregelt steht das irgendwo??
BGB bezüglich der Aufrechnung und GVV bezüglich der Zahlungsrückstände

...
kann er mir überhaupt nicht kündigen wegen inso oder gibts da ne lücke für ihn wegen zahlungsverzuges??
danke  coffee
nein, wegen der Inso idt die Kündigung nicht möglich; dürfte im weitesten Sinne unter das Vollstreckungsverbot nach 89 Inso fallen.

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« Antworten #11 am: 29. Juli 2009, 07:21:00 »

also das nenne ich mal TOP::

warum könntest nicht du mein schuldnerberater sein du gibst wenigstens auskunft..
das war ( juchu) meine grösste sorge das mein grund versorger das umbucht eauf NT war schon beschissen aber dannoch gekündigt zu bekommen aber gott sei  dank

Die frist ist bis zum 07 August danach kommt erst ein neuer Brief mit +3 Tagen und dann würde jemanden kommen bis dahin ist bestimmt die inso schon durch habe die papiere vorgestern eingereicht beim amtsgericht .
Bekommen die davon sofort mit mein grunndversorger das die keinen mehr rausschicken dürfen,
was ist wen ndoch jemand vor der tür steht ? rougi
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« Antworten #12 am: 29. Juli 2009, 17:22:47 »

hallo da must du dir keine sorgen machen ,du bekommst vom insolvenzgericht ein schreiben wo das datum und die uhrzeit wo deine insolvenz eröffnet wurde drauf steht und dein insolvenz verwalter benannt wird.
das schreiben zeigst du dann dem von einem grondversorger der dir denn strom und das gas abdrehen soll und sagst ihm das er sich mit deinem insolvenz verwalter in verbindung setzen soll und dann geht er in der regel wieder ohne dir die versorgung abzuklemmen.

ich hoffe das ich mich richtig ausgedrückt habe und es so richtig erklärt habe wenn nicht dann soll mich bitte einer der profis verbessern danke

und bei mir war es so ich habe vom versorger nur eine neue teilnehmer nummer bekommen wo ich die abschlagszahlungen drauf überweissen soll mehr war bei mir nicht.

super forum weiter so

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paps
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« Antworten #13 am: 29. Juli 2009, 19:02:20 »

also das nenne ich mal TOP::

warum könntest nicht du mein schuldnerberater sein du gibst wenigstens auskunft..
weil ich es nicht hauptberuflich mache und weil du mich nicht vorher gefragt hast  wink

... habe die papiere vorgestern eingereicht beim amtsgericht .
Bekommen die davon sofort mit mein grunndversorger das die keinen mehr rausschicken dürfen,
was ist wen ndoch jemand vor der tür steht ? rougi
du kannst telefonisch beim Antsgericht dein Aktenzeichen erfragen. Dieses teilst du dem Versorger mit. Dann sollte dieser in der regel schon von allein die Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einstellen.
Ein lieber Rechtspfleger(in) wird  dir eventuell auch einen Beschluß zum vorläufigen Vollstreckungsverbot anbieten.

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