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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 08:12:22 *
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Autor Thema: UK Insolvenz - Frage !  (Gelesen 318 mal)
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Osaris
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« am: 04. November 2009, 11:12:25 »

Hallo,

ich hoffe jemand kennt sich im UK Insolvenzverfahren aus.
Wenn ich meine Insolvenz in UK angemeldet habe und diese läuft und ich ggfs. einen Job in
Deutschland angeboten bekomme. Kann ich den dann annehmen ?
Kann ich meinen Wohnsitz offiziell in Uk lassen und mein Gehalt auf das Englisch Konto überweisen lassen ?
oder wäre es besser mit dem Official Receiver ein Agreement zu vereinbaren das ich wieder D arbeite gehe ?
oder wie kann ich das Regeln ?

Hoffe jemand weiß Bescheid.

Osaris
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lucca_m
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« Antworten #1 am: 04. November 2009, 13:49:46 »

vielleicht unter:
www.broke-what-now.co.uk suchen?

Scherz. Ich bezweifle aber, dass sich hier im Forum jemand so ausführlich mit dem Insolvency Act und seinen Novellierungen auskennt.

Sie sollten sich einen "englischen" Experten - am Besten vor-Ort. suchen. Für das gewüsnchte Ergebnis ist es schließlich irrelevant, ob Sie in D arbeiten oder in einem anderen EU Land.

Good luck.
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nsolventer
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« Antworten #2 am: 04. November 2009, 19:29:21 »

Für das gewüsnchte Ergebnis ist es schließlich irrelevant, ob Sie in D arbeiten oder in einem anderen EU Land.
Na das halte ich aber für ein Gerücht. Der Vorteil einer Insolvenz in UK ist die kurze Dauer der WVP von nur 12 Monaten. Allerdings muss man seinen Lebensmittelpunkt nach UK verlagern. Kann mir nicht vorstellen, dass da ein richtiger Job in Deutschland anerkannt wird. Es wird auch kritisch bewertet wenn man erst kurz vor Insolvenzantrag seinen Wohnsitz nach UK verlagert oder kurz nach Ende der WVP gleich wieder zurück nach Deutschland geht.

Würde mal die Warnungen hier durcharbeiten. Ich glaube nicht, dass das an den Haaren herbeigezogen ist. Viele Berater wollen nur Geld scheffeln und locken mit der sehr kurzen WVP Phase. Ist aber wohl nicht immer alles so einfach wie es scheint. Ich persönlich habe mich auch dazu informiert aber dann beschlossen die Finger davon zu lassen.

http://www.steuerkanzlei.co.uk/privatinsolvenz-uk/?gclid=CImj0rr78Z0CFQWTzAodbgeP2A
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lucca_m
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« Antworten #3 am: 11. November 2009, 23:03:06 »

nsolventer: im gegensatz zur InsO scheinen Sie sich mimt dem englischen Recht bestens auszukennen. Was Sie alles aus den wenigen Zeilen herauslesen...
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nsolventer
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« Antworten #4 am: 12. November 2009, 16:28:56 »

Kannst Dich gerne bei mir bedanken für den Beitrag.  juchu
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 12. November 2009, 16:28:56 »



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