Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Informationen rund ums Thema Schulden und Insolvenz mit moderierten Foren.
© www.pleite-was-nun.info Montag, 28. Mai 2012 08:12
Navigation

Bitte bewerten Sie pleite-was-nun.info

Google +1 Button mit Datenschutz

Werbung

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 08:12:36 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Als registrierter User sehen Sie keine Werbung im Forum


Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge


News:
Hinweis zum Einstellen neuer Themen:
bitte wählt eine aussagekräftige Überschrift! Titel wie "Bitte helft mir!", "Ich habe Schulden!", "WICHTIG!", "Was meint Ihr?" o. ä. werden erfahrungsgemäß seltener beachtet / aufgerufen und sind nicht erwünscht. Ebenfalls nicht erwünscht sind Überschriften, die ausschließlich neugierig machen sollen und gegenteiligen Inhalt aufweisen. Dies schließt auch den Einsatz von durchgehender Großschreibung in Überschriften ein.
 
 
Übersicht Hilfe Meine Bookmarks Suche


Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!
Seiten: 1   Nach unten
Drucken
Dieses Thema wurde bisher noch nicht bewertet.
Thema bewerten (von 1=schlecht bis 5=sehr gut) :
Autor Thema: UND SOFORT DIE NÄCHSTE FRAGE  (Gelesen 442 mal)
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
sunshine mona
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 4

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0


« am: 21. Februar 2009, 16:22:59 »

DER SOHN MEINES FREUNDES IST AB NÄCHSTEN MONATNICHT MEHR UNTERHALTSBERECHTIGT ! DAS HEISST MEIN FREUND IST NIEMANDEM MEHR ZUM UNTERHALT VERPFLICHTET.WEM MUSS ER DAS MELDEN??
LG SUNSHINE MONA
Gespeichert
paps
Moderator
*****

Karma: 14
Offline Offline

Beiträge: 6193

Danke
-von Ihnen: 80
-an Sie: 710



« Antworten #1 am: 21. Februar 2009, 21:18:44 »

Grundsätzlich endet die Unterhaltspflich nie.

Ob der Sohn noch berechtigt ist, ist eine andere Frage.
Wieso sollte diese Berechtigung enden?
Gespeichert

Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
sunshine mona
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 4

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0


« Antworten #2 am: 22. Februar 2009, 10:42:24 »

 :biggrin:Hallo paps,danke für die schnellen Antworten erst mal!!!
Der Sohn fällt aus dem Unterhalt ,da er durch seinen Auszug ,ein elternunabhängiges Bafög erhält. Seine Gesamteinnahmen belaufen sich von daher auf mehr als 640.- Euro. Deshalb gehe ich davon aus ,das er nicht mehr Unterhaltsberechtigt ist!
Oder doch??
Bin leider in solchen Dingen eher unwissend rougi
LG sunshine mona
Gespeichert
paps
Moderator
*****

Karma: 14
Offline Offline

Beiträge: 6193

Danke
-von Ihnen: 80
-an Sie: 710



« Antworten #3 am: 22. Februar 2009, 17:17:00 »

Die Frage ist, ob noch Unterhaltsleistungen fällig sind.
Auch 640,- könnten u.U. zu wenig sein um sich selbst zu versorgen.

Man kann aber davon ausgehen, dass es die Unterhaltsberechtigung entfallen wird.

Es sollte zumindest dem Arbeitgeber mitgeteilt werden, damit dieser anders berechnen kann.
Gespeichert

Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
Tags:
Seiten: 1   Nach oben
Drucken
Ausgewählte löschen
Gehe zu:  

Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren, alles andere © by www.pleite-was-nun.info

www.bot-trap.de


Seitenerstellung in 0.2079 Sekunden, mit 28 Datenbank-Abfragen
Schulden & Insolvenz | Privatinsolvenz | News | Insolvenz