Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 08:13:24 *
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Autor Thema: Umsatzbeteiligung  (Gelesen 776 mal)
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loma
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« am: 03. September 2011, 14:01:17 »

Hallo :)
Ich bin neue hier auf diesem Forum. Ich bin seit einem Jahr in der Regelinsolvenz.
Mein Arbeitgeber zahlt seinen Mitarbeitern neuerdings eine Umsatzbeteiligung zusätzlich zum Lohn aus. Muss ich dich Umsatzbeteiligung mit abführen?
Liebe Grüße,loma
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wiwo
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« Antworten #1 am: 03. September 2011, 14:46:50 »

Hallo,

bitte mal hier reinschauen:

Adminedit: ist-hier-nicht-erwünscht.de

« Letzte Änderung: 03. September 2011, 21:46:29 von Dauerstress » Gespeichert

Gruß
wiwo
loma
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« Antworten #2 am: 03. September 2011, 15:41:51 »

Danke für den Link. Ich habe allerdings nichts daraus erlesen können was meine Frage betrifft.
LG
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horst69
weiß was
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« Antworten #3 am: 03. September 2011, 15:43:47 »

§850a Absatz 2 !!

Das Geld ist NICHT pfändbar  biggrin
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loma
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« Antworten #4 am: 03. September 2011, 15:45:58 »

Du hast mir mit deiner Antwort ein schönes Wochenende beschert. Vielen Dank. wink
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 03. September 2011, 15:45:58 »



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Feuerwald
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WWW
« Antworten #5 am: 03. September 2011, 16:58:45 »



§850a Absatz 2 !!
Das Geld ist NICHT pfändbar  biggrin

eine Umsatzbeteiligung die regelmäßig zum Lohn gezahlt wird bzw. sogar Lohnbestandteil ist, fällt wohl kaum unter § 850a Abs.2 ZPO

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loma
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« Antworten #6 am: 03. September 2011, 21:30:29 »

Jetzt bin ich aber verwirrt. dntknw
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Insokalle
weiß was
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« Antworten #7 am: 04. September 2011, 11:16:53 »

Wieso?
Abgesehen davon, dass es in § 850a ZPO keine Absätze, sondern Nummern gibt, ist eine Umsatzbeteiligung kein Treuegeld und keine Zuwendung aus Anlass eines besonderen Betriebsereignisses. Sie ist ganz normal pfändbar innerhalb der Pfändungsgrenzen.
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