das mit dem vollstreckbaren Titel, wenn aus welchen Gründen auch immer die RSB versagt würde, hat mir auch ziemlich Kopfzerbrechen bereitet und ich habe heute mal rumtelefoniert. Das ist echt der Klopfer, was da bei rausgekommen ist.
Da ich ja im IK und nicht im IN Verfahren bin hat der TH natürlich kein Gutachten abgegeben und das Finanzamt hat aufgrund meiner letzten Umsatzsteuervornameldungen den Betrag hochgerechnet obwohl mein Gewerbe ja mittlerweile abgemeldet ist.
Um mal Zahlen zu nennen: reelle Schulden beim FA habe ich besagte 500 EUR. Zur Tabelle gemeldet haben die gute 40.000 EUR

Auf meine Anmerkung, dass selbstverständlich seit Gewerbeabmeldung keine weiteren Umsätze getätigt wurden und ich natürlich auch keine unbezahlten Rechnungen habe auf die ich bereits Vorsteuer erstattet bekommen habe und somit dem FA schuldig wäre, meinte man dann, dass man sich mit meinem TH in Verbindung setzen würde und den Betrag dann korrigieren werde.
Ich stelle mir gerade vor, ich hätte nicht in die Tabelle geschaut und mir würde die RSB, warum auch immer, versagt. Das FA könnte dann 40.000 EUR anstatt 500 EUR vollstrecken. Da läuft es mir kalt den Rücken runter.