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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 08:13:52 *
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Autor Thema: Umsatzsteuererklärung  (Gelesen 226 mal)
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« am: 07. März 2010, 20:05:20 »

´nabend liebe Leute,

ich sitz grad über einer für mich nicht lösbaren Aufgabe: Umsatz- Gewerbe- Einkommenssteuererklärung. Einen guten Überblick über die Richtigkeit habe ich schon, wenn eine fertige vor mir liegt, aber das ist jetzt nicht so.
Der kürzlich bekommene Eröffnungsbeschluss besagt, dass am 04. März die Gläubigerversammlung war, nur zur Erklärung dafür, in welcher Phase ich bin.

Das Finanzamt und somit meine IV hatten jetzt die Forderung gestellt, ich solle genannte Steuererklärungen machen. Kann ich nicht! Geb ich offen zu. Eine schlechte kann ich anfertigen, aber die bringt denke ich nicht unbedingt das gewünschte.

Was kann ich tun? Geld für einen Steuerberater habe ich nicht. Was droht mir evtl. wenn ich nichts vorlegen kann?
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paps
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« Antworten #1 am: 07. März 2010, 23:14:37 »

Sie müssen dem IV lediglich die Unterlagen zuarbeiten.
§34 AO bestimmt, dass der IV im Verfahren die Erklärungen als Vermögensverwalter abzugeben hat.

Etwaige Beraterkosten wären aus der Masse zu bestreiten.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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