Hallo bin neu hier und habe per Zufall dieses Forum hier gefunden. Habe eine Frage zur Einkommenssteuer-Rückerstattung 2008 bei Umsatzsteuer-Schulden 2005.
Mein Mann und ich sind beide in der RHB und bis zur Steuer-Erstattung 2007 flossen die Gelder in die Insolvenzmasse. Unsere TH´s haben uns mitgeteilt, das die Einkommenssteuer-Erstattung ab 2008 uns zu stehen würde. Soweit hatte ich das bis jetzt auch begriffen

, aber das Finanzamt teilte mir jetzt mit, das ich das Guthaben nicht haben könnte

, sondern das sie es mit den Umsatzsteuerschulden 2005 verrechnen würden. Die sind aber doch mit in der Insolvenz eingeflossen, wieso kann das Finanzamt (Gläubiger) die Gelder komplett einkassieren? Dürfen die das? Oder habe ich irgendetwas nicht kapiert

?? Ich dachte das kein Gläubiger an mich rantreten kann (auch nicht das Finanzamt!!) oder hat das mal wieder Sonderrechte???? Wieso hat mein TH mir dann gesagt eventuelle Erstattungen würden ab 2008 dann mir ausgezahlt werden? Er hätte doch auch darauf hinweisen können, das dann das Finanzamt die Gelder bekommt. Wenn das Finanzamt das darf, wieso sind die dann als Gläubiger in der Inso.?
Bin echt ratlos

und hoffe das mir einer von Ihnen weiterhelfen kann....
Gruß
Saphira1173