Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 08:14:05 *
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Autor Thema: Umsatzsteuerschulden nach privaten eBay-Verkäufen  (Gelesen 1695 mal)
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helmut100
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« am: 25. August 2010, 07:53:55 »

Hallo Forum,

ich habe 2004 und 2005 einen regen Verkauf bei eBay betrieben und damit als Arbeitsloser ganz gut dazu verdient. Plotzlich erst in diesem Jahr hatte ich die Steuerfahndung zu Hause und die haben mir für die zwei Jahre ca. 17.000 EUR (inkl. Zinzen) Umsatzsteuer nachgerechnet (weil ich keinerlei Rechnungen usw. hatte) und diesen Bescheid mit sofortiger Zahlungsaufforderung zugeschickt.

Nun bin ich immernoch arbeitslos (Hartz IV) und kann das natürlich nicht zahlen. Ich habe mir erstmal 2.000 EUR geliehen und ans Finanzamt überwiesen (um den guten Willen zu zeigen) und parallel dazu einen Antrag auf Ratenzahlung gestellt. Es wurde abgelehnt.

Kann ich damit in Privatinsolvenz gehen?

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doktor mabuse
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« Antworten #1 am: 25. August 2010, 08:38:40 »

Hallo,

wenn ich als Privatperson bei ebay verkaufe, muß ich keine Umsatzsteuer ans Finanzamt zahlen.
Anders sieht es aus, wenn ich gewerblich handele (mit angemeldetem Gewerbe und es auch so bei ebay angegeben habe) und einen ebay-shop eingerichtet habe, bzw. sehr viele Verkäufe tätige.
Da liegt dann natürlich die Vermutung nahe, das es gewerbsmäßig betrieben wird.
Offensichtlich ist man bei diesen Steuersummen davon ausgegangen, daß dieser Rahmen nicht mehr im Bereich Privatverkauf liegt, zumal es wahrscheinlich nicht Gegenstände des täglichen Gebrauchs waren, die Sie veräussert haben.
Haben Sie denn diese Verkäufe/Zusatzerwerbsmöglichkeit damals der ARGE mitgeteilt?
So wie es jetzt aussieht, waren Sie wohl etwas zu unbedarft und gelten jetzt gegenüber dem Finanzamt als "Steuersünder".
Natürlich können Sie mit Steuerschulden in Insolvenz gehen (Sie wären nicht der erste Betrieb), aber es könnte sein, daß das Finanzamt eine vorsätzlich unerlaubte Handlung geltend macht, da Sie,-wenn Sie ein Gewerbe haben- auch zur Abgabe der Umsatzsteuer verpflichtet sind.

Falls ich nicht richtig liege, mögen mich die Forumsmitglieder korrigieren.

Sie sollten sich auch um eine qualifizierte Beratung kümmern, die den ganzen Sachverhalt anhand von Unterlage/belegen mit Ihnen durchgeht.

Gruß,
Doktor mabuse
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Feuerwald
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« Antworten #2 am: 25. August 2010, 08:42:32 »

Kann ich damit in Privatinsolvenz gehen?

- ja, können Sie.
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helmut100
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« Antworten #3 am: 25. August 2010, 10:13:57 »

Danke für die schnellen Antworten,

es ist richtig. Es wurde won einer gewerblichen Tätigkeit im nachherein ausgegangen. Wegen dem hohen Umsatz. Ich bekam eine Steuernummer und nun soll ich die errechnete Umsatzsteuer (ebay hat alle Umsätze dem Finanzamt zur Verfügung gestellt) nachzahlen.
Das eingeleitete Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung wurde eingestellt.
Ich hatte also nie ein Gewerbe angemeldet. Auch jetzt habe ich keins. Die Arge hat von den ganzen Vorfall, Gott sein Dank, nichts mitbekommen.

Was passiert den, wenn ich nichts unternehme und nur abwarte. Dann schickt das Finazamt sicher einen Gerichtsvollzieher. Sollte ich also vorher qualifizierte Beratung suchen?



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Maurice Garin
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« Antworten #4 am: 25. August 2010, 10:50:23 »

Die Arge hat von den ganzen Vorfall, Gott sein Dank, nichts mitbekommen.

Da wäre ich mir nicht so sicher, das das auch so bleibt. Gem. § 31a AO kann die Finanzverwaltung derlei Daten an die Arge weitergeben, bzw. ist aufgrund interner Richtlinien sogar gehalten, dies zu tun. Wenn nichts mitgeteilt wird, dann haben Sie schlicht Glück gehabt. Je nach dem, wie lange das her ist, würde ich mich aber noch nicht friedvoll zurücklehnen. Die Nachforderungen der ARGE unterliegen im Insolvenzverfahren auch nicht der Restschuldbefreiung.

Zitat
Was passiert den, wenn ich nichts unternehme und nur abwarte. Dann schickt das Finazamt sicher einen Gerichtsvollzieher
Das FA vollstreckt in eigener Selbstherrlichkeit. Diese Leute heißen da Vollziehungsbeamte. Ansonsten müssen Sie wohl mit einer Kontenpfändung rechnen, dann mit Abgabe EV usw.
Nichts zu machen ist immer die schlechteste Lösung

Zitat
Sollte ich also vorher qualifizierte Beratung suchen?

Verkehrt ist das nie, ob es im derzeitigen Stadium was bringt, ist die Frage.



[/quote]
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 25. August 2010, 10:50:23 »



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malud
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« Antworten #5 am: 25. August 2010, 11:30:32 »

Mein Vorschlag: Gehen Sie in zwei Schritten vor. Der Schuldner der Umsatzsteuer muss in der Regel Unternehmer sein (§ 13a UStG). Diese Frage sollten Sie unbedingt durch einen Fachmann prüfen lassen. Bei Ihnen wird es konkret um die Frage gehen, ob Sie eine gewerbliche Tätigkeit ausgeübt haben, die nachhaltig ist und die Sie mit sog. Einnahmenerzielungsabsicht verfolgt haben. Erst wenn wirklich feststeht, dass Sie zur Zahlung von Umsatzsteuer verpflichtet sind, sollten Sie den zweiten Schritt (Schuldenregulierung) in Angriff nehmen. Selbstverständlich können Sie auch wegen Umsatzsteuerschulden ein Insolvenzverfahren über Ihr Vermögen beantragen.
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helmut100
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« Antworten #6 am: 25. August 2010, 11:46:05 »

In diesem Forum wird einem echt geholfen thumbup
Wird der Vollziehungsbeamte vom Finanzamt auch bei meiner Ehefrau suchen? Wir leben seit ca. einem halben Jahr getrennt. Sie ist mit unserem Sohn in ihr Heimatland Polen gezogen. Da gibt es zwar auch nichts zu holen, mich interessiert einfach ob die den Aufwand machen.

Wird bei einer Kontofändung alles gefändet. Also auch das bischen HARTZ IV ?

Ich habe mir eine DRK Schuldnerberatungsstelle ausgesucht. Hat schon jemand Erfahrungen hinsichtlich so einer Beratungsstelle?


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malud
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« Antworten #7 am: 25. August 2010, 17:25:59 »

Bei Ihrer Ehefrau wird das Finanzamt schon deswegen nicht "suchen", weil alleine Sie die Umsatzsteur schulden. Ihre Ehefrau haftet außerhalb des Einkommensteuerrechts nicht für Ihre Steuerschulden.

Wenn Ihr Konto gepfändet werden sollte, können Sie dagegen vorgehen. Hinsichtlich der Einzelheiten weiß die DRK Schuldnerberatungsstellte sicherlich Bescheid.
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