Die Arge hat von den ganzen Vorfall, Gott sein Dank, nichts mitbekommen.
Da wäre ich mir nicht so sicher, das das auch so bleibt. Gem. § 31a AO kann die Finanzverwaltung derlei Daten an die Arge weitergeben, bzw. ist aufgrund interner Richtlinien sogar gehalten, dies zu tun. Wenn nichts mitgeteilt wird, dann haben Sie schlicht Glück gehabt. Je nach dem, wie lange das her ist, würde ich mich aber noch nicht friedvoll zurücklehnen. Die Nachforderungen der ARGE unterliegen im Insolvenzverfahren auch nicht der Restschuldbefreiung.
Was passiert den, wenn ich nichts unternehme und nur abwarte. Dann schickt das Finazamt sicher einen Gerichtsvollzieher
Das FA vollstreckt in eigener Selbstherrlichkeit. Diese Leute heißen da Vollziehungsbeamte. Ansonsten müssen Sie wohl mit einer Kontenpfändung rechnen, dann mit Abgabe EV usw.
Nichts zu machen ist immer die schlechteste Lösung
Sollte ich also vorher qualifizierte Beratung suchen?
Verkehrt ist das nie, ob es im derzeitigen Stadium was bringt, ist die Frage.
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