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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 08:19:29 *
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Autor Thema: Umzug Im Ausland schon stattgefunden - Adresse melden?  (Gelesen 988 mal)
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tefay
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« am: 08. Januar 2008, 15:52:12 »

hallo,

ich brauche dringend Rat für eine Freundin
sie ist schon mind. ein und halb jahre im Insolvenzverfahren (deutschland)
schulden: 15000 euro
sie ist dann (wegen Studium) nach österreich umgezogen da sie in deutschland kein platz gefunden hatte,
hier in Österreich  studiert sie , aber arbeitet auch

richtig abgemeldet aus deutschalnd hat sie erst vor kurzem, also kam die frage: soll ich der insolvenzverwalter erzäheln wo ich bin?
ich sagte: ja
aber ihre angst ist: jetzt ist sie in österreich ein unbeschriebenes blatt, wird österreich (staat) davon erfahren, dass sie insolvent war?
wird die bank davon erfahren?
wird sie wieder probleme haben bei VISA bekommen oder ratenzahlungen wenn sie etwas kaufen will?#

was passiert wenn sie nicht die neue, österr. adresse meldet?
danke für antwort
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Feuerwald
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WWW
« Antworten #1 am: 08. Januar 2008, 15:59:13 »

wenn da das Kind nicht längst schon in den Brunnen  gefallen ist,
bitte, jetzt ganz allgemein, jeder der ein Insolvenz-/Restschuldbefreiungsverfahren durchläuft, sollte die Obliegenheiten kennen, die Spielregeln, an die man sich zu halten hat.

***

 § 295 InsO - Obliegenheiten des Schuldners(1) Dem Schuldner obliegt es, während der Laufzeit der Abtretungserklärung 

1.  eine angemessene Erwerbstätigkeit auszuüben und, wenn er ohne Beschäftigung ist, sich um eine solche zu bemühen und keine zumutbare Tätigkeit abzulehnen;

 2.  Vermögen, das er von Todes wegen oder mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht erwirbt, zur Hälfte des Wertes an den Treuhänder herauszugeben;

 3.  jeden Wechsel des Wohnsitzes oder der Beschäftigungsstelle unverzüglich dem Insolvenzgericht und dem Treuhänder anzuzeigen, keine von der Abtretungserklärung erfaßten Bezüge und kein von Nummer 2 erfaßtes Vermögen zu verheimlichen und dem Gericht und dem Treuhänder auf Verlangen Auskunft über seine Erwerbstätigkeit oder seine Bemühungen um eine solche sowie über seine Bezüge und sein Vermögen zu erteilen;

 4.  Zahlungen zur Befriedigung der Insolvenzgläubiger nur an den Treuhänder zu leisten und keinem Insolvenzgläubiger einen Sondervorteil zu verschaffen.


(2) Soweit der Schuldner eine selbständige Tätigkeit ausübt, obliegt es ihm, die Insolvenzgläubiger durch Zahlungen an den Treuhänder so zu stellen, wie wenn er ein angemessenes Dienstverhältnis eingegangen wäre.

***

Die Frage ist also nicht, ob man Probs mit neuen Ratenverträgen bekommt, sondern die Frage, ob man seine Restschuldbefreiung durch Missachtung der Obliegenheiten gefährdet.


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tefay
Newbie
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« Antworten #2 am: 08. Januar 2008, 20:19:45 »

ja, so ca. hab ich ihr auch erklärt. Sie will aber wissen, was wartet auf sie wenn sie die neue adresse mitgeiteilt hat: erfährt die neue bank die situation? erfährt irgendeine stelle in österreich die situation oder bleibt"dasproblem" in deutschland?
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paps
Moderator
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« Antworten #3 am: 08. Januar 2008, 20:40:52 »

Es sollte in Deutschland bleiben.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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