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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 08:19:47 *
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Autor Thema: Umzug // anderes Bundesland// neuer IV????  (Gelesen 797 mal)
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Schmetterling1984
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« am: 02. September 2011, 22:51:29 »

Hallo zusammen,

mein Freund hat einen neuen Job bekommen, ca, 50 Km entfernt bei dem er mehr Geld verdient. Um Fahrtkosten zu sparen, überlegen wir nun in eine andere Stadt umzuziehen. Wir wohnen direkt an der Grenze NRW/Niedersachsen. Jetzt fragen wir uns ob beim Umzug nun ein anderes Gericht für meinen Freund zuständig ist. Weil es in den Ort in den wir ggf ziehen möchten ebenfalls ein anderes Insolvenzgericht gibt. Bleibt der IV auch der selbe??? Muss man irgend einen Antrag oder so stellen???

Oder ist einfach entscheided von welchem Gericht das IV eröffnet wurde und dieses bleibt auch zuständig???

Vielen Dank!
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Feuerwald
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« Antworten #1 am: 02. September 2011, 23:20:11 »

Jetzt fragen wir uns ob beim Umzug nun ein anderes Gericht für meinen Freund zuständig ist.

- nein.

Bleibt der IV auch der selbe???


- ja


Muss man irgend einen Antrag oder so stellen???

- nein, abder den Umzug und Jobwechsel dem gericht und dem TH/IV mitteilen!


Oder ist einfach entscheided von welchem Gericht das IV eröffnet wurde und dieses bleibt auch zuständig???

- genau


Vielen Dank!

- bitte schön
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Schmetterling1984
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« Antworten #2 am: 03. September 2011, 07:17:39 »

Oh okay. Vielen Dank

Einen neuen Job hat mein Freund ab dem 01.08.2011, er ist aber noch im eigentlichen insolvenzverfahren, haben es nur dem iv mitgeteilt. der meinte das reicht aus er schickt es zuzm gericht, reicht das?
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paps
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« Antworten #3 am: 04. September 2011, 11:49:20 »

Wenn Sie diese Aussage des TH schriftlich haben, ja.
Anderen falls würde ich das Gericht separat informieren.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
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Schmetterling1984
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« Antworten #4 am: 04. September 2011, 14:31:11 »

Oh danke ist natürlich jetzt schon 5 Wochen her das mein Freund seinen neuen Job hat. In der Wohlverhaltensperiode ist er aber noch nicht....
Einfach mal Gericht anrufen und fragen ob das bekannt ist? Weil dem IV wurde das vor gut 6 Wochen also pünktlich mitgeteilt.

Muss man das überhaupt im eigentlichen Insolvenzverfahren zusätzlich dem Gericht mitteilen? Obliegenheiten beginnen doch erst ab der Wohlverhaltsphase oder?
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 04. September 2011, 14:31:11 »



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paps
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« Antworten #5 am: 04. September 2011, 21:04:14 »

Die Frage ist doch nicht ob man muss oder nicht.

Ich habe nach all den Jahren immer noch nicht verstanden, warum einige ein Problem damit haben, dem Gericht etwas mitzuteilen.

Es kostet Sie entweder einen Anruf oder 55 Cent.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
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