Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Informationen rund ums Thema Schulden und Insolvenz mit moderierten Foren.
© www.pleite-was-nun.info Montag, 28. Mai 2012 08:20
Navigation

Bitte bewerten Sie pleite-was-nun.info

Google +1 Button mit Datenschutz

Werbung

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 08:20:38 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Als registrierter User sehen Sie keine Werbung im Forum


Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge


News:
Hinweis zum Zitieren von Beiträgen:
Aus Gründen der Übersichtlichkeit sollte nicht der komplette Beitrag eines Users zitiert werden, sondern lediglich der Teil, auf den man sich bezieht. Die Kombination "@ [Username]" kann beim Zitieren ebenfalls hilfreich sein.
 
 
Übersicht Hilfe Meine Bookmarks Suche


Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!
Seiten: 1   Nach unten
Drucken
Dieses Thema wurde bisher noch nicht bewertet.
Thema bewerten (von 1=schlecht bis 5=sehr gut) :
Autor Thema: Umzug innerhab der Insolvenz  (Gelesen 695 mal)
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
Gemini78
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 3

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0


« am: 09. Februar 2009, 14:10:17 »

Hallo zusammen,

ich bin jetzt im 3.Jahr meiner Insolvenz und ziehe im Juli von Kölm zu meinem Lebensgefährten in die Nähe von Stuttgart. Derzeit bin ich auf Jobsuche. Meinem Inso-Verwalter hab ich bereits mitgeteilt,dass der Umzug bevorsteht und ich mein derzeitiges Arbeitsverhältnis zum 01.08. gekündigt habe.
Muß ich sonst noch etwas beachten in der Vorgehensweise?

Ferner hätt ich gerne gewusst, ob die Möglichkeit besteht, irgendwelche Zuschüsse für die Mietkaution und/oder den Umzug zu bekommen oder ob jemand weiß, ob es möglich ist, dass der monatlich abzuführende Betrag mal vermindert wird, um die anfallenden Kosten durch den Umzug zu decken?
Hat da jemand Erfahrung?

Gespeichert
paps
Moderator
*****

Karma: 14
Offline Offline

Beiträge: 6193

Danke
-von Ihnen: 80
-an Sie: 710



« Antworten #1 am: 09. Februar 2009, 20:50:52 »

Ich gehe davon aus, dass eine entsprechende Vereinbarung mit dem TH getroffen wurde, was bezüglich der bisher abführbaren pfändbaren Beträge geschehen soll.

Umzugskosten bei privat veranlassten Umzügen werden Sie wohl nirgends bekommen.

Ob sich das Insogericht auf eine Senkung der pfändbaren Beträge deswegen einlässt, halte ich für fraglich.
Gespeichert

Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
Gemini78
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 3

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0


« Antworten #2 am: 10. Februar 2009, 07:01:58 »

Danke für die Antwort.
Das hab ich mir schon gedacht,dass das wahrscheinlich nichts gibt.

Was meinst Du mit einer Vereinbarung bezüglich der bisher abführbaren pfändbaren Beträge?
Gespeichert
Feuerwald
Moderator
*****

Karma: 13
Offline Offline

Beiträge: 2767

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 354


WWW
« Antworten #3 am: 10. Februar 2009, 10:37:38 »

"und ich mein derzeitiges Arbeitsverhältnis zum 01.08. gekündigt habe."

... auch der Mensch in der Insolvenz ist und bleibt ein freier Mensch, er kann tun was er will und leben wo er will.

Um allerdings die Restschuldbefreiung zu erlangen, wird ein gewisses Wohlverhallten erwartet, nicht gegenüber die Gesellschaft, sondern gegenüber den Insolvenzgläubigern.

Dazu wurde der § 295 InsO ersonnen, in dem diese Obliegenheiten aufgelistet sind. Ein ganz wesendlicher Punkt  ist die Erwerbsobliegenheit.

Sie haben ganz persönlichen Gründen Ihren Job gekündigt. Das könnte die Befriedigung der Insolvenzgläubiger beeinträchtigen, weil ggf. der bislang pfändbare Lohn wegfällt, wenn kein Ersatz gefunden wird.

Gespeichert

Gemini78
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 3

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0


« Antworten #4 am: 10. Februar 2009, 12:54:34 »

Das leuchtet ein.....nur die Problematik würde sich ja IMMER in einem solchen Fall stellen. Ich ziehe ja an einen Ort, der 420 km entfernt ist, da bleibt mir ja gar nichts anderes übrig als meinen Job zu kündigen....Zudem habe ich eine 6monatige Kündigungsfrist zum Quartalsende - so lange im Voraus findet man nirgendwo einen neuen Job.
Was wäre also, wenn der Treuhänder sage würde, es ginge nicht?
Es kann ja niemand verlangen,dass ich deswegen hier wohnen bleibe... ODER?
Gespeichert
Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 10. Februar 2009, 12:54:34 »



Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!
 Gespeichert
paps
Moderator
*****

Karma: 14
Offline Offline

Beiträge: 6193

Danke
-von Ihnen: 80
-an Sie: 710



« Antworten #5 am: 10. Februar 2009, 22:08:23 »

Also nochmal in aller Deutlichkeit:
Der Umzg ist ihr Privatvergnügen.
Sie geben dafür einen sicheren Job auf.
Sie haben noch keinen neuen Job.

Wurde aus dem bisherigen Job pfändbare Beträge an den TH/IV abgeführt, sollten Sie dies ggf auf freiwilliger Basis weiterführen, bis wieder Pfändbares entsteht.

Gespeichert

Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
Tags:
Seiten: 1   Nach oben
Drucken
Ausgewählte löschen
Gehe zu:  

Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren, alles andere © by www.pleite-was-nun.info

www.bot-trap.de


Seitenerstellung in 0.2751 Sekunden, mit 29 Datenbank-Abfragen
Schulden & Insolvenz | Privatinsolvenz | News | Insolvenz