Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 08:20:50 *
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Autor Thema: Umzug ins Ausland  (Gelesen 559 mal)
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beolight
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« am: 25. August 2011, 16:56:22 »

Hallo Zusammen

Folgende Frage beschäftigt mich:

Ich habe vor rund 1 Jahr eine eidesstattliche Versicherung ablegen müssen. Seither wird mein Lohn bis auf rund 1000 Euro gepfändet. Ich habe nun meine Arbeitsstelle auf Oktober 2011 verloren, habe aber bereits wieder eine Stelle auf Januar 2012 im Nicht EU Ausland gefunden. Da ich zu diesem Termin auch in dieses Land umziehen werde, frage ich mich, was ich beachten muss. Meine Schulden belaufen sich noch auf ca. 10.000 Euro. Ich möchte vermeiden, dass mein neuer Arbeitgeber mit einer Lohnpfändung gleich zu Beginn behelligt wird. Habt Ihr mir hier im Forum ein paar Tipps?

Vielen Dank
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Der_Alte
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« Antworten #1 am: 25. August 2011, 17:09:00 »

Der bisherige Titel dürfte im Nicht EU Ausland keine Gültigkeit mehr haben, so dass der Gläubiger dort nicht weiter pfänden kann.
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Es grüßt der Alte
beolight
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« Antworten #2 am: 25. August 2011, 17:12:43 »

@ Der_Alte
danke für diese Info. Nun interessenhalber: Wie sieht es denn innerhalb der EU aus?
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Insoman
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« Antworten #3 am: 25. August 2011, 17:17:57 »

Nach der Einführung des "Europäischen Vollstreckungstitels für unbestrittene Forderungen" 2005 ist es heute relativ leicht, innerhalb deer EU zu vollstrecken..
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...wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...
beolight
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« Antworten #4 am: 25. August 2011, 17:20:13 »

nochmals danke für die antwort. es geht darum, ich habe einen titel gegen einen franzosen, der in D gelebt hat. ist nicht viel geld aber immerhin ein bisschen was. leider gibt es in F keine meldepflicht und ich habe keine ahnung wo der wohnt. sollte ich das rauskriegen, muss ich dann über einen F gerichtsvollzieher gehen?
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 25. August 2011, 17:20:13 »



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Der_Alte
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« Antworten #5 am: 25. August 2011, 17:22:16 »

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beolight
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« Antworten #6 am: 25. August 2011, 17:29:18 »

ok danke!

letzte frage noch, vielleicht weiss das jemand hier: hat die Schweiz dieses EU Abkommen betr. "Europäischen Vollstreckungstitels für unbestrittene Forderungen" auch unterzeichnet?
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paps
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« Antworten #7 am: 26. August 2011, 16:39:52 »

M.E. ist die Schweiz noch kein EU-Land.  gruebel
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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« Antworten #8 am: 26. August 2011, 18:27:21 »

1. Vor der Zwangsvollstreckung in F mittels eines europäischen Vollstreckungstitels muss der inländische Titel als europäischer Titel bestätigt werden.

2. Eine Vollstreckung in der Schweiz ist meines Wissens gar nicht so schwer.
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