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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 08:21:47 *
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Autor Thema: Umzug und Auto  (Gelesen 1505 mal)
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Bruno
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« am: 30. Oktober 2006, 17:22:27 »

Hallo,

ich bin jetzt im 2. Jahr meiner Inso, RV wird mir erteilt werden. Verfahren ist eingestellt - nun fünf Jahre vor mir.

Ich möchte gerne auf`s Land umziehen dazu benötige ich aber ein Auto. Nun habe ich schon gelesen, dass einen, ein kleines Auto gebilligt wird

WelcheGröße wird als angemessen gesehen?

Nach Auszug aus meiner alten Wohnung wird mir eine Kaution ausgezahlt ca. 1200€, die ich natürlich für die neue Wohnung benötige - wird diese  zur Pfändung freigegeben?

Vielen Dank schon mal!




:-)  :-D
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paps
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« Antworten #1 am: 30. Oktober 2006, 19:06:01 »

Ist das Verfahren beendet und die Schlußmitteilung ergangen?

Dann gilt Folgendes:
Sie können selbstverständlich umziehen, informieren Sie nur den TH und das Gericht über die neue Anschrift.

Da Sie den PKW aus dem Unpfändbaren kaufen und unterhalten müssen, ist dieser auch nicht verwertbar. Neuerwerb in der  WVP ist nicht von der Abtretungserklärung betroffen. Die Art und den Wert bestimmen Sie folglich selber.

Auch die Kaution verbleibt in diesem Falle Ihnen, sofern Ihr jetziger Vermeiter diese nicht zur Mängelbeseitigung benötigt.
Gab es während des Verfahrens dazu Äußerungen des IV?
[addsig]
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
RealINSO
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« Antworten #2 am: 30. Oktober 2006, 19:17:43 »

Wenn dein Verfahren tatsächlich beendet ist, und du jeden Monat brav deinen pfändbaren Betrag an den Inso überweist, darfst du mit deinem restlichen Geld machen was du willst. Das heißt, du darfst Mercedes oder Porsche fahren, solange du es dir leisten kannst!

Bei ein paar Dingen mußt du aufpassen, da musst du einen Teil von abgeben an den Inso. Bei Erbschaft sind es glaube ich 50% und bei zusätzlichem Lohn wie Überstunden/Mehrarbeit/Prämien etc. auch 50%. Steht aber in der Pfändungstabelle oder irgendwo im Internet. Einfach mal googeln.
Wovon ich nichts gefunden und gelesen habe sind Lottogewinne oder Schenkungen, also Auszahlung 100% an dich.
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Bruno
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« Antworten #3 am: 31. Oktober 2006, 16:56:59 »

Hallo,

erstmal vielen Dank für die schnelle Antwort.

Ich zitiere mal kurz den Beschluss: \"...wird das Verfahren aufgehoben, nachdem die Schlussverteilung vollzogen worden ist.

Wegen der Kaution war noch keine Rede, die habe ich auch gar nicht bei der Vermögensaufstellung angegeben - ist ja derzeit im Verbleib des Vermieters - oder?!

Mein Gedanke dazu, wenn eine höhere Summe auf meinem Konto landet, dass das gleich in die Abtretung an den TH geht.

Ach und noch eine Frage, ich habe ein Guthaben Konto auf der Sparkasse und bisher hat ich auch Zugang mit EC-Karte(pin), nun ist die mir nach einem Jahr gesperrt worden, dh. ich muss jetzt immer am Schalter mein Geld abheben. Die Begründung: Man habe eine Schufa-Abfrage gemacht und erfahren, dass die negativ ist. Aber das wusste man doch schon bei der Insolvenzeinleitung. Ist das wirklich so...finde ich nämlich nicht so gut.

Vielen Dank!
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ThoFa
weiß was
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WWW
« Antworten #4 am: 31. Oktober 2006, 17:13:55 »

Hallo,

wie die Vorschreiber schon schrieben, welches Auto Sie zukünftig fahren ist Ihre Sache.
Die Kaution hätten Sie natürlich angeben müssen, muss Sie aber nicht weiter stören, da das Verfahren beendet ist. Die Kontoauzüge sieht der TH in Zukunft gar nicht mehr, Sie sind ja nicht verpflichtet ihm diese vorzulegen.

Sie haben Ihrem TH lediglich den pfändbaren Teil Ihres Einkommen aus Arbeit abgetreten (verkürzt dargestellt), diesen wird er vermutlich gleich vom Arbeitgeber erhalten, alles andere hat ihn nicht zu interessieren. Lesen Sie sich den § 295 InsO durch und Sie wissen welche Obliegenheiten Sie zukünftig zu erfüllen haben.

MfG

ThoFa
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« Antworten #4 am: 31. Oktober 2006, 17:13:55 »



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