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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 08:24:03 *
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Autor Thema: Umzug während der Insolvenz  (Gelesen 6293 mal)
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Gobbo
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« am: 18. März 2008, 17:26:57 »

Hallo,

ich bin neu hier.

Habe ein leufendes Verbraucherinsolvenzferfahren.

Darf ich jetzt während dieser Zeit in eine andere Wohnung umziehen?
Ist dabei auf bestimmte Voraussetzungen zu achten?

Ich danke euch für eine kurze Rückinfo.
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paps
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« Antworten #1 am: 18. März 2008, 19:00:31 »

Sie dürfen natürlich umziehen.

Die neue Wohnung sollte in einer Preislage liegen, die Sie sich aus dem Pfändungsfreien leisten können.
Information an Th und Gericht über die neue Anschrift nicht vergessen.

Eventuell hinterlegte Kaution beim alten Vermieter könnte aber zur Masse gezogen werden, wenn das Verfahren noch läuft.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
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Gobbo
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« Antworten #2 am: 19. März 2008, 08:50:15 »

Vielen Dank,

nun die neue Wohnung ist zwar etwas teurer als die alte, ich kann Sie mir aber leisten.
Eine Kaution beim alten Vermieter habe ich zum Glück nicht.

Die Kaution für den neuen wird mir geliehen bzw. zahlt jemand anderes.

Wann muss ich eigentlich den TH und das Gericht über die neue Adresse informieren?

MFG

Gobbo
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ThoFa
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« Antworten #3 am: 19. März 2008, 12:36:02 »

Hallo,
nachdem Sie umgezogen sind, wann denn auch sonst ?  whistle

MfG

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Gobbo
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« Antworten #4 am: 19. März 2008, 12:47:57 »

Zb: Vorher, da ich ja die neue adresse kenne und das umzugsdatum cheesy
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 19. März 2008, 12:47:57 »



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ThoFa
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« Antworten #5 am: 19. März 2008, 13:31:53 »

Hallo,

Sie müssen nicht päpstlicher sein als der Papst.  wink

MfG

ThoFa
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Gobbo
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« Antworten #6 am: 19. März 2008, 14:26:30 »

ok,

danke, und das die Wohnung teurer wird ist sicherlich egal solange ich es bezahlen kann. dntknw
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dobberstein
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« Antworten #7 am: 19. März 2008, 16:37:32 »

Mit Deinen pfändungsfreien Beträgen kannst Du Dir kaufen/ leisten was Du willst.
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pd
paps
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« Antworten #8 am: 19. März 2008, 18:46:32 »

Mit Deinen pfändungsfreien Beträgen kannst Du Dir kaufen/ leisten was Du willst.

Stimmt aber nur im weitesten Sinne.

Aus dem pfändungsfreien Neuvermögen zu bilden (Sparverträge, o.s.) sollte man offiziell tunlichst vermeiden.

Da der/das pfändungsfreie Lohn/Gehalt mit der Anlage eben nicht mehr Lohn oder Gehalt  ist, sondern Vermögen.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
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