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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 08:24:24 *
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Autor Thema: Umzug - wer wird informiert?!  (Gelesen 919 mal)
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susiSorglos
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« am: 12. Februar 2007, 13:52:52 »

Hallo erst mal,
ich bin neu im Forum und zur Zeit in der WV. Ich muß noch ca. 4 Jahre den pfändbaren Teil meines Gehalts an meinen Treuhänder überweisen (ja, auch eine PI geht ohne Gehaltspfändung).
Ich werde nun aus beruflichen Gründen umziehen. Wer, ausser meinem Treuhänder und dem Amtsgericht erfährt nun von meiner PI? Muß ich meinen neuen Vermieter (falls ich dann überhaupt einen finde) informieren? Darf ein Immo-Markler eine Schufa-Einsicht machen? Kann der neue Treuhänder auf eine zukünftige Gehaltspfändung bestehen? Mein Arbeitgeber ist zwar informiert, aber andersrum wäre es mir schon lieber.
Es wäre schön, wenn mir jemand weiterhelfen könnte.DANKE !!

:-)  :-)

Susi Sorglos[addsig]
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Feuerwald
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WWW
« Antworten #1 am: 12. Februar 2007, 14:07:56 »


Muß ich meinen neuen Vermieter (falls ich dann überhaupt einen finde) informieren?

- Müssen Sie m.E. nicht.


Darf ein Immo-Markler eine Schufa-Einsicht machen?

- oftmals wird eine SCHUFA- Eigenauskunft verlangt. Ferner gibt es neben der SCHUFA zahlreiche vergleichbare Einrichtungen, die gegen Geld Auskunft an jedermann erteilen.


Kann der neue Treuhänder auf eine zukünftige Gehaltspfändung bestehen?

- ja, das ist sogar seine Pflicht, die Abtretung dem Arbeitgeber offenzulegen. Es lässt sich aber auch mit dem TH darüber verhandeln, den pfändbaren Betrag eigenständig abzuführen,  bspw. wegen Probezeit.


Mein Arbeitgeber ist zwar informiert, aber andersrum wäre es mir schon lieber.

- siehe oben.


Es wäre schön, wenn mir jemand weiterhelfen könnte.DANKE !!

- bitte schön

MfG
Feuerwald

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susiSorglos
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« Antworten #2 am: 12. Februar 2007, 14:17:50 »

Hallo Feuerwald,

daß ging ja schnell !!

Danke nochmal und viele Grüße von

:-)  :-)

Susi Sorglos[addsig]
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paps
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« Antworten #3 am: 12. Februar 2007, 20:43:05 »

zum Vermieter:
Die meisten wollen, ähnlich wie ein Makler eine entsprechende Auskunft oder aber zumindest schriftliche Selbstauskünfte haben.

zum Treuhänder:
auch wenn Sie umziehen, dürfte der alte TH und das alte Insolvenzgericht zuständig bleiben.
Von daher besteht aus meiner Sicht nicht die Gefahr.
Andererseits, wenn Ihr Arbeitgber bescheid weiss, wärs auch nicht so schlimm.[addsig]
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
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Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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