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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 08:24:41 *
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Autor Thema: Unberechtigte Forderung in Insolvenz-Tabelle, gegen IV klagen?  (Gelesen 1918 mal)
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KSC


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« am: 16. April 2010, 19:55:52 »

Hallo,

habe das letztens schonmal erwähnt, aber solangsam geht es mir immer mehr auf die Nerven.

Schuldenstand in etwa 4300-4500€ (mehr nicht).

Eine Forderung i.H von 90,00€ ist von einem nicht rechtsgültigen Vertrag zu Stande gekommen. Die dubiose Firma wurde darauf
von mir angeschrieben, diese reagiert aber nicht.

Der Insolvenzverwalter wurde gefühlte 10 x angeschrieben, er oder auch die Sachbearbeiterin reagieren nicht.

Ich habe schonmal solch unberechtigte Forderungen aus meiner Insolvenztabelle entfernen lassen / bzw. sie haben die Forderung zurückgezogen.

Es ist nurnoch der eine Internet-Abzocker dabei, den ich einfach nicht losbekomme.

Strafanzeige wurde wg. Betrug gestellt. Kriminalpolizei Stuttgart ermittelt seit Jahren gegen diese Firma.


Was kann ich dagegen tun? Die WVP müsste bald kommen, und ich sehe nicht ein, das die Forderung da drinstehen bleibt.

Was kostet ein Rechtsanwalt bei ca. 90€ um die es geht?

Was tun?

MfG
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KSC


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« Antworten #1 am: 16. April 2010, 19:59:05 »

PS: Einfach mal der Name "E-F-R-O F-I-N-A-N-Z" bei www.google.de eingeben!

(Ohne die Bindestriche, wurde nur so geschrieben, das der Firmen Name nicht bei Google direkt angezeigt wird.)
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paps
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« Antworten #2 am: 16. April 2010, 20:57:17 »

Schriftliches Verfahren?
Prüftermin schon gewesen?

Notfalls hilft eine Schilderung des Vorgangs und die Bekräftigung des Widerspruchs gegen die Forderungsanmeldumng beim Insolvenzgericht.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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« Antworten #3 am: 16. April 2010, 21:38:34 »

Paps, du hast ja das meiste mitbekommen (wg. den 7200€) wo ich nach ca. 1 Jahr geschafft habe das sie ihre Forderung zurückzogen.

Nun:

Eröffnung Mitte/Ende Juni 09

Prüfungsstichtag Ende Oktober 09 (haben damals glaub ich nóch nicht angemeldet).

-> Gib nur mal "E F R O F I N A N Z " bei google ein, da findest hunderte Betroffene  sad

Hab ihm bestimmt schon 5x geschrieben, keine Antwort.
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rookie


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« Antworten #4 am: 17. April 2010, 08:24:49 »

Hallo,

ich würde wegen 90€ gar nichts machen.....Sie generieren sich nur noch mehr Kosten.
Der Forderung aus unerlaubter Handlung wurde doch widersprochen.

Es passiert dadurch doch nichts. Feststellungklage werden die wohl wegen dem Kleckerbetrag auch nicht erheben.
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« Antworten #4 am: 17. April 2010, 08:24:49 »



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« Antworten #5 am: 17. April 2010, 11:57:18 »

Nenen, das ist wieder ne andere "normale" Forderung. Die bekomme ich einfach nicht weg.

Was kostet der RA?
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rookie


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« Antworten #6 am: 17. April 2010, 13:09:50 »

Achso, na dann hab ich was falsch verstanden.

Gar nichts machen..warum wollen Sie den GL unbedingt weg haben ?

Wegen 90€ ?

Geht doch  mit in die RSB und die bekommen sowieso kein Geld.

Anwalt kostet...denke mal mehr als die 90 Euro....RSV zahlt in Ihrem Fall auch nicht.
Was ist wenn Sie dagegen klagen müssten ?

Da kommen ziemlich schnell mehrere Hunderter zusammen.
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KSC


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« Antworten #7 am: 17. April 2010, 13:14:11 »

Hab mal gelesen das richtet sich nach nem Streitwert oder sowas?

Ja schon, aber weißt, ich hab jetzt gegen fast ALLE der Abzocker gewonnen,  nur diese eine Firma fehlt noch und die würde
ich sehr, sehr gerne draußen haben.
Bzw. als "nicht festgestellt".
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KSC


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« Antworten #8 am: 17. April 2010, 13:18:29 »

Oder stell dir mal vor, ich wollte doch irgendwann die vorzeitige RSB, dann würde ich die "Forderung" bezahlen müssen! Nene, bevor ich denen was bezahle, fahr ich hin und dann knallts!
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Feuerwald
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« Antworten #9 am: 17. April 2010, 13:24:49 »

Wenn diese Forderung erst nach dem regulären Prüfungstermin angemeldet wurde, erfolgt ein weiterer Prüfungstermin, in dem Sie wie auch der IV - wie schon gehabt - lustig bestreiten können. Falls dieser nachträgliche Prüfungstermin noch nicht stattgefunden hat, kann es deshakb immer passieren,  dass der IV diesmal bestreitet.

Etwas mehr Ruhe ist angesagt, das schont die Nerven.

Ich würde auch abraten, einem IV 10 Briefe in so einer Sache zu schreiben.



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KSC


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« Antworten #10 am: 17. April 2010, 13:28:10 »

Er hätte, aber schon den 1. beantworten können, oder?

Schließlich verdient der gut dabei.

Die muss da raus, egal wie.
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rookie


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« Antworten #11 am: 19. April 2010, 17:57:31 »

Ihren ganzen Tagesablauf widmen Sie wohl nur dem einen Gläubiger oder ?

Machen Sie sich nich so viel Stress.....Sie sind im Insolvenzverfahren....relaxen ist angesagt smoke
« Letzte Änderung: 19. April 2010, 18:18:43 von rookie » Gespeichert
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