Da haben Sie leider Pech...widerrufen können Sie nichts mehr. Sie hatten bereits die Chance zu widersprechen.
Die festgestellten Forderungen gehen nicht mit in die RSB und müssen gezahlt werden.
Dumm gelaufen würde ich mal behaupten. Mit 18 kann man auch mal nachfragen was denn dies und das bedeutet.......gerade bei Schreiben von Gerichten.
Aktive Teilnahme am eigenen Verfahren ist das A und O.....und wenn nicht der zahlt...so ist das
Gerade bei Forderungen aus unerlaubter Handlung ist Vorsicht angesagt...manche GL hoffen auch auf die Vergesslichkeit der Schuldner und kommen auf die Tour doch noch komplett an ihr Geld.
Die nächste Pfändung kommt bestimmt...........
