widerspruch habe ich geschrieben.
Ist das ein Prüfungstermin im schriftlichen Verfahren ???
Ansonsten hätte der schriftliche Widerspruch keine Wirkung weil in normalen Prüfungstermin der Widerspruch nur WÄHREND des Prüfungstermins wahrgenommen werden kann. Sprich Schuldner muss am Tag und Uhrzeit zum Prüfungstermin bei Insolvenzgericht erscheinen und dort Widerspruch einlegen.
Es sei denn es wurde angeordnet, dass der Prüfungstermin im schriftlichen Verfahren durchzuführen ist.
Nur mal so zur Info.
Ist die Forderung tituliert (also Gerichtsurteil) ?
Wurde ggf. auch der Forderungsgrund tituliert (vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung) ?