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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 08:26:12 *
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Autor Thema: Ungerechtfertigte Insolvenz-voreilige Anmeldung vom FA  (Gelesen 955 mal)
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Nic
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Danke
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« am: 20. September 2007, 16:14:13 »

Hallo zusammen,

ich brauche mal Eure Hilfe:
in meinem Bekanntenkreis gibt es einen Menschen ( "X"), der hatte eine GmbH.  Nach vollzogener Betriebsprüfung seitens des Finanzamts wurden rund 300. 000 EUR nachgefordert.  Das FA hat sofort für "X" den Insolvenzantrag gestellt.  Es kam, wie es kommen musste: der Insolvenzverwalter hat alles sofort verwertet: Kredite wurden gekündigt, Elternhaus gepfändet und die Firma wurde "platt" gemacht.  Im Nachhinein stellte sich jedoch heraus, so nach ca.  2 Jahren, dass die Betriebsprüfer jede Menge falsch gemacht haben und Erträge zum Teil doppelt versteuert haben (wie das möglich ist, weiss ich nicht), eins ist jedenfalls klar, es existieren Schreiben, in dem Finanzamt sich für diese Versehen entschuldigt hat.  Aber:  nach wie vor ist ja alles Weg, Elterhaus und die Firma, etc.  So, nun meine Frage, gibt es ein Urteil, welches besagt, dass das FA -den zu unrecht- in die Insolvenz getrieben, vermeintlichen Schuldner so stellen muss, als wäre diese ganze Sache gar nicht passiert? So eine Art Schadenersatzverpflichtung gegnüber dem "Schuldner" hat?
Für Eure Mithilfe wäre ich super dankbar!!!!!
Bis später dann mal.
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ThoFa
weiß was
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Beiträge: 2384

Danke
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WWW
« Antworten #1 am: 20. September 2007, 23:34:10 »

Hallo,

das ist in einem Forum nicht zu beantworten, man müsste sich die Akten anschauen.
Wenn Sie möchten senden Sie mir mal eine PN.

MfG

ThoFa
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