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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 08:26:24 *
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Autor Thema: Unklare Überstundenberechnung  (Gelesen 1584 mal)
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Roja54
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« am: 09. Juni 2008, 20:26:33 »

Hallo an Alle,

Ich habe immer noch ein Problem mit Überstunden-und Sonderzahlungenberechnung. Hatte das schon mal vor längerer Zeit hier geschrieben und wurde auch beantwortet. Leider nutzt mich und bestimmt noch mehr Laien, der Hinweis auf §§850 ff ZPO nichts.  Das ist für Juristen verständlich, aber nicht für "Normalbürger"  sad.

Auf meine 1. Anfrage diesbezüglich, wurde geantwortet, dass es gängige Praxis wäre, den hälftigen Überstundenbetrag vom errechneten Nettolohn abzuziehen und davon der pfändbare Anteil an TH abgeführt wird.
Urlaubs-Weihnachtsgeld ( bei mir jeweils 100 € ) anrechnungsfrei wäre.

Wenn ich meine Abrechnung sehe, dann stimmt die "gängige Praxis" hinten und vorne nicht. Danach würde ich sagen, dass nach Gutdünken abgerechnet wird  cry

Da ich sehr viel Überstunden machen muss (manchmal bis zu Regelstundenhöhe rougi ) ist das Gehalt entsprechend hoch, demzufolge würde dann auch schon seit Monaten zuviel an TH Überwiesen.

Reklamationen meinerseits werden immer mit "Das stimmt schon" beantwortet. Sinnigerweise bekomme ich mein Gehalt über eine Anwältin, die meine Arbeitgeberin, per Gerichtsbeschluss, wegen Demenz, betreut. Ausserdem ist auf meiner Abrechnung nicht zu sehen, dass und wieviel an die TH weitergeleitet wird.

Hatte damals schon die TH direkt angeschrieben deshalb. Sie antwortet, dass sie die Fakten/Daten an das hausinterne Lohnbüro  zur Überprüfung gegeben hätte und mir dann Bescheid zukommen lassen würde....
Und dabei blieb es.....  dntknw

Meine Fragen dazu:
1. wo ist das genau zu lesen (§§) wie zu berechnen ist (Beispiele o.´ä.)?
2.von wem müsste ich zuviel überwiesenes Geld zurückbekommen, bzw.wer ist in der Pflicht, wenn falsch berechnet wird?

wäre toll, wenn Jemand genaue Auskunft geben kann. (Es geht evtl. um mehrere 100 €  heulen )

herzlichen Dank im Voraus

Roja
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ThoFa
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« Antworten #1 am: 10. Juni 2008, 15:47:49 »

Hallo,

zu 1: § 850a 1. ZPO

zu 2: Ihr Arbeitgeber.

So schwer ist das aber eigentlich nicht:

Bruttoeinkommen
- Steuern
- Sozialversicherungsbeiträge
- Beträge gem. § 850a Nr. 1 (= 50 % der Überstundenvergütung)

= Pfändungsnetto
       
Betrag nachschauen in der Tabelle und gut ist.

MfG

ThoFa
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Roja54
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« Antworten #2 am: 10. Juni 2008, 21:54:12 »

Vielen Dank ThoFa,

Hallo,

zu 1: § 850a 1. ZPO

zu 2: Ihr Arbeitgeber.

So schwer ist das aber eigentlich nicht:
schwer vielleicht nicht, aber immer noch unverständlich  dntknw

Bruttoeinkommen
- Steuern
- Sozialversicherungsbeiträge
- Beträge gem. § 850a Nr. 1 (= 50 % der Überstundenvergütung)

= Pfändungsnetto
       
Betrag nachschauen in der Tabelle und gut ist.

MfG

ThoFa


Am besten schreibe ich mal auf, wie meine Abrechnung aussieht
Ich bekomme 2 Abrechnungen!!!

Eine mit dem vollen Bruttobetrag ( Regellohn UND Gesamtüberstundenbetrag Rechnungsbeisp.:

  Regellohn 1800,-  Brutto
+Überst.        900,-      "
+Urlaubsg.   100,-      "
_________________
Gesamtbr. 2800,-      "
================ Und davon alle Abzüge ST./SV

Die Abrechnung weist das aus, was ich Netto verdienen würde, wenn ich keine Inso hätte.

2. Abrechnung

  Regellohn  1800,-  Brutto
+Überst.         450,-       "
* Urlaubsg.    100,-      "
_____________________
Gesamtbr.   2350,-     " Und davon alle Abzüge ST.SV. Wobei das Urlaubsgeld extra versteuert u. SV abgezogen wird.

Also ist vom Urlaubsg. auch schon die Hälfte weg, obwohl lt. LSTb 100,- bei St.K. I  ST.frei wären.

Und von dem Netto wird dann an TH abgeführt.

Da der gepfändete Betrag nicht auf der Abrechnung ausgewiesen ist, kann ich nur anhand des Unterschieds, was auf der Abrechnung steht und was letztendlich auf meinem Konto landet errechnen was TH bekommt.

Ich denke bei der Abrechnungsart ist es nachvollziehbar, dass ich mehr als unsicher bin und alles nachschauen in der Tabelle nicht viel nutzt  sad Und last but not least..... bin immer noch nicht schlauer....sorry









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ThoFa
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« Antworten #3 am: 11. Juni 2008, 10:04:35 »

Hallo,

entweder Sie verstehen die Abrechnung nicht so ganz oder aber Ihr Arbeitgeber versteuert zu wenig.

Ich glaube ersteres ist der Fall.  whistle

Sie müssen unterscheiden zwischen Steuernetto und Pfädnungsnetto.

Aber bevor es jetzt zu kompliziert wird, lesen Sie mal Ihre PN.

MfG

ThoFa
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