Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Informationen rund ums Thema Schulden und Insolvenz mit moderierten Foren.
© www.pleite-was-nun.info Montag, 28. Mai 2012 08:26
Navigation

Bitte bewerten Sie pleite-was-nun.info

Google +1 Button mit Datenschutz

Werbung

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 08:26:31 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Als registrierter User sehen Sie keine Werbung im Forum


Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge


News:
Hinweis zum Einstellen neuer Themen:
bitte wählt eine aussagekräftige Überschrift! Titel wie "Bitte helft mir!", "Ich habe Schulden!", "WICHTIG!", "Was meint Ihr?" o. ä. werden erfahrungsgemäß seltener beachtet / aufgerufen und sind nicht erwünscht. Ebenfalls nicht erwünscht sind Überschriften, die ausschließlich neugierig machen sollen und gegenteiligen Inhalt aufweisen. Dies schließt auch den Einsatz von durchgehender Großschreibung in Überschriften ein.
 
 
Übersicht Hilfe Meine Bookmarks Suche


Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!
Seiten: 1   Nach unten
Drucken
Dieses Thema wurde bisher noch nicht bewertet.
Thema bewerten (von 1=schlecht bis 5=sehr gut) :
Autor Thema: Unklarer Rechtsbegriff: "Einrede der Verjährung"  (Gelesen 222 mal)
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
Walter


Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 0

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0


« am: 28. Oktober 2009, 17:21:10 »

Hallo zusammen,

bin neu hier und konnte auch nach längerer Suche keine Antwort auf meine Frage finden. Wenn es hier doch etwas zu diesem Thema gibt, wäre ich für einen Tipp sehr dankbar.

Ich habe einem Verwandten (Bruder) vor einigen Jahren Geld geborgt. Weil er mir dies nicht zurück zahlen konnte, haben wir einiges an Inventar aus seiner Firma sowie Privates an mich überschrieben.

Nachdem er nun Insolvent ist (Firma und Privat) fechtet der Insolvenzverwalter (aus der Privatinsolvenz, das mit der Firma ist abgeschlossen) diese Darlehensverträge an und will einen Vergleich anbieten oder vor Gericht gehen.

Ich würde ehrlich gesagt, lieber einen Vergleich vorziehen.

Nun komme ich aber nicht mit einem Satz in diesem Vergleich klar.

Und zwar steht da:

„Mit der vollständigen Zahlung ist der geltend gemachte Anfechtungsanspruch gemäß dem beiliegenden Klageentwurf erledigt. Vorsorglich verzichtet Herr Werner Walter gegenüber dem Anfechtungsanspruch auf die Einrede der Verjährung."

Ist das etwas, das man zu meinen Ungunsten auslegen  könnte? Ich weiß, dass solche Darlehensverträge unter Verwandten angefochten werden können, aber mehr Klarheit habe ich dazu nicht gefunden.

Für eine Antwort wäre ich sehr sehr dankbar.

Grüße
Werner

Noch kein Danke für diesen Beitrag erhalten.
Gespeichert
Paula41
weiß was
*****

Karma: 3
Offline Offline

Beiträge: 165

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 22


« Antworten #1 am: 29. Oktober 2009, 09:04:14 »

Hallo,

"Einrede der Verjährung" bedeutet, dass Sie sagen, "Dieser Anspruch ist verjährt!"
Mich würde das schon etwas stutzig machen. Prüfen Sie mal, ob die Anfechtung verjährt ist. Mit diesem Zusatz würden Sie ausschließen sich auf die Verjährung zu berufen.

mfg
Paula41
Gespeichert
paps
Moderator
*****

Karma: 14
Offline Offline

Beiträge: 6193

Danke
-von Ihnen: 80
-an Sie: 710



« Antworten #2 am: 29. Oktober 2009, 19:05:40 »

Wahrscheinlich ist die Beweisführung nicht so wasserdicht.
Insofern können Gläubiger schädigende Verfügungen unter Verwandten ja 10 Jahre angefochten werden.
Aber "einige Jahre" klingen nicht danach.
Gespeichert

Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
Tags:
Seiten: 1   Nach oben
Drucken
Ausgewählte löschen
Gehe zu:  

Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren, alles andere © by www.pleite-was-nun.info

www.bot-trap.de


Seitenerstellung in 0.1915 Sekunden, mit 29 Datenbank-Abfragen
Schulden & Insolvenz | Privatinsolvenz | News | Insolvenz