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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 08:26:50 *
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Autor Thema: Unruhe zwischen Schlusstermin und Ende der Abtretungszeit  (Gelesen 1383 mal)
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kadojo
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« am: 12. Oktober 2010, 18:55:52 »

Hallo, Eröffnung des IN-Verfahren war Okt.04, Schlusstermin war Aug.2010.

Kein Versagungsantrag im Schlusstermin.

Nun meine Frage, die Abtretungszeit endet Okt.2010, habe noch kein Aufhebungsbescheid und Ankündigung der RSB.

Auch in Insobekanntmachungen kein Eintrag.

Hänge also irgendwie in der Luft, wird nun weiter gepfändet über Okt. hinaus bis RSB erteilt oder Aufhebungsbeschluss mit RSB-ankündigung?

Kann mir jemand da Info zu geben.

Möchte Amtsgericht nicht nerven.vom IV. kommt keine Antwort.

Danke im vorraus Gruß Kadojo
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kadojo
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« Antworten #1 am: 15. Oktober 2010, 07:29:35 »

Schade, niemand einen Tip? dntknw

Gruß Kadojo
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juergengrisu
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« Antworten #2 am: 15. Oktober 2010, 08:08:00 »

Hi kadojo

Dann sind sie genau so wie ich .. ich bin auch ende Oktober fertig und das Verfahren endet... ich habe aber seit 2006 die WVP .. ... haben sie noch keine Aaufhebung der Insolvenz bekommen? wenn sie keinen Versagungsantrag im Schlusstermin hatten und alle Obliegenheiten eingehalten haben, haben sie bestimmt nichts zu befürchten;)
Dann endet auch ihr Verfahren und sie bekommen dann etwa im November die RSB...rufen sie einfach ihren Treuhänder mal an und fragen..
gepfändet wird ab ende Oktober dann nicht mehr.
Vielg Glück und die baldige RSB wünsche ich ihnen

Gruß
Juergengris
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Insokalle
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« Antworten #3 am: 15. Oktober 2010, 11:37:25 »

Ich würde eine freundliche Anfrage bei Gericht starten und fragen, was passiert, wenn die 6 Jahre um sind und kein Aufhebungsbeschluss da ist. Liegt es dann am TH, wird das Gericht hoffentlich Dampf machen.
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malud
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WWW
« Antworten #4 am: 15. Oktober 2010, 16:27:22 »

Sie müssen nichts befürchten.

Endet die zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung begonnene Laufzeit der Abretungserklärung (§ 287 Abs. 2 InsO) vor Abschluss des Insolvenzverfahrens, greift § 300 InsO ein. Das Insolvenzgericht muss dann eine Entscheidung über den Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung treffen. Die Entscheidung über den Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung kann nicht bis zur Aufhebung des Insolvenzverfahrens hinausgezögert werden.

Sie sollten also das Amtsgericht - Insolvenzgericht - (und nicht den TH) auf diesen Umstand hinweisen und höflich um Erledigung Ihres Restschuldbefreiungsantrags bitten. 
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 15. Oktober 2010, 16:27:22 »



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kadojo
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« Antworten #5 am: 15. Oktober 2010, 18:52:09 »

Dank an alle für die Antworten,

ich denke ich werde nächste Woche doch mal Ag kontaktieren.

Gruß Kadojo
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kadojo
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« Antworten #6 am: 07. November 2010, 11:31:24 »

Hallöle,

vom Amtsgericht sind jetzt Gläubiger aufgefordert ev.Versagungsgründe zu beantragen. Sollte nichts negatives kommen wird nach §300Inso die RSB erteilt. coffee

Verfahren ist noch nicht aufgehoben, da Verteilung noch nicht abgeschlossen.

Gepfändet wird seit 01.Oktober nicht mehr biggrin

Gruß Kadojo
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kadojo
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« Antworten #7 am: 27. November 2010, 14:38:06 »

 juchu Endlich ich habe heute die RSB erteilt bekommen, ich bin so happy.
Dank an alle die mir hier immer mit Rat zur Seite gestanden haben.

Kann es kaum glauben dass die 6 Jahr rum sind.

Mfg. Kadojo
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keinplan
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« Antworten #8 am: 27. November 2010, 14:43:28 »

na dann mal meinen glückwunsch!!!
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