Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 08:26:56 *
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Autor Thema: Unser Leidensweg und nun raus aus den Schulden  (Gelesen 4525 mal)
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Pleitegeier1982
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« am: 01. August 2010, 21:14:13 »

Hallo,
ich bin neu hier bei euch, habe aber zum vorstellen keinen geeigneten Bereich bei euch gefunden wo ich dies tun kann, also mach ich es einfach in meinem ersten Beitrag.
Ich bin 28 Jahre jung, Mutter einer Tochter (1 Jahr alt) momentan in EZ und verheiratet.
Mit meinem Mann bin ich seit 12 Jahren zusammen und gemeinsam in diese Misere reingeschlittert..... Nach vielem hin und her und einiger Umschuldungen später, haben wir uns erst an die ADN gewandt -
die uns aber direkt in die Privatinsolvenz schicken wollte. Daraufhin habe ich im Internet viel gegoogelt und wir haben uns an einen Rechtsanwalt gewandt, der sich auf die Schuldenregulierung spezialisiert hat.
Wir haben also (fast) alle Unterlagen der Gläubiger an den Anwalt geschickt - der hat dann eine monatliche Gesamtrate festgelegt und wir mussten am 1.04.2010 mit der 1. Rate in Höhe von 700,00 Euro monatlich anfangen. Kurz zu unseren Finanzen: Mein Mann verdient 2350 Euro netto + 154 Euro Kindergeld, ich bekomme 460 Euro Elterngeld auf 2 Jahre, mein Mann ist Beamter und ich Angestellte im Öffentlichen Dienst. Außerdem haben wir Schulden in Gesamthöhe von ca. 60.000 Euro.
So, nachdem alle Unterlagen beim Anwalt waren, hat der dies geprüft und alle Gläubiger angeschrieben - sie sollen dem Anwalt die aktuelle Forderung mitteilen. Tja und in dieser Phase befinden wir uns immer noch, seit fast 5 Monaten und zahlen jeden Monat fleißig 700 Euro an den Anwalt. Es haben wohl noch nicht alle Gläubiger die Höhe der Forderung mitgeteilt. Ich weiß ja das das alles seine Zeit braucht, aber die haben wir nicht..... Der erste Mahnbescheid vom Amtsgericht  kam vor einigen Wochen, nach einer Frist der Vollstreckungsbescheid und dann der Gerichtsvollzieher :-( Ich wußte das es irgendwann passiert.... aber so schnell dann auch wieder nicht. Naja, der Gerichtsvollzieher gab mir ein Schreiben und wieder 4 Wochen Zeit zu zahlen. Habe mit meinem Anwalt gleich telefoniert und der meinte ich soll NICHT zahlen und alle wertvollen Gegenstände die Pfändbar wären aus dem Haus schaffen (Nachbarn oder so) und ihn beim nächsten Mal wieder rein lassen, aber auch nciht zahlen - und dann den Termin zur Eidesstattlichen Versicherung herauszögern. Ja klar, als wenn ich Einfluss auf den Termin habe. Naja mittlerweile kamen schon wieder 2 Mahnbescheide..... ein Kreislauf der immer schwieriger wird.
Wir wollten erst nicht in die Privatinsolvenz gehen, da wir Angst um unsere Jobs hatten. Aber in der heutigen Zeit werden Soldaten ja bei einer Privatinsolvenz nicht einfach rausgemschmissen und denken nun doch daran. Klar ist das außergerichtliche Verfahren einfacher oder besser für einen, aber wir haben monatlich zum Leben meist nur 300 Euro für 3 Personen. Wenn dann Versicherung und Steuern fürs Auto fällig sind.... stehen wir schon echt scheiße da. Wir können die 700 Euro einfach nicht mehr aufbringen.
Ich hoffe ich habe alles soweit erklärt, nun meine Fragen:

- Meine Freundin hat gerade auch die Privatinsolvenz abgeschlossen und hat vorher auch die außergerichtliche Schuldenregulierung durchlaufen und ihr Anwalt damals meinte wenn sie monatlich immer die 250,00 Euro zahlt (bei uns sind es ja 700 Euro) und es kommt zu einer Privatinsolvenz weil ein Gläubiger nicht damit einverstanden ist - dann ist das Geld was sie gezahlt haben - rausgeschmissenes Geld! Wie ist das bei uns? Wir zahlen momentan 700 Euro jeden Monat an den Anwalt, der das aber noch nicht auf die Gläubiger verteilt? Ist das so richtig?

- Was passiert wenn sich alles noch weiter hinauszögert und der Gerichtsvollzieher wieder kommt und mich zur Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung bittet - was hat das für Auswirkungen auf das außergerichtliche Insolvenzverfahren?

- Wir würden lieber in die Privatinsolvenz gehen, weil dann nur 255 Euro gepfändet werden würden, anstatt monatlich 700 Euro zu zahlen. Es würde uns in einer Insolvenz halt besser gehen als jetzt. Wie kommt ich da hin?

Oh man ich höre an dieser Stelle erstmal auf. Habe hier nen ganz schönen Roman geschrieben - alle weiteren Fragen stell ich euch lieber später.
Es wäre toll wenn ich hier Rat finden könnte, ich habe doch von all dem noch nicht so viel Ahnung, möchte aber doch bald wieder ruhig schlafen können.

LG Pleitegeier

P.S. Mein Username ist eher Ironisch gemeint. :-(
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« Antworten #1 am: 02. August 2010, 16:46:17 »

Schade das noch keine eine Anwort auf meine Frage hatte :-(

Eben kam ein Schreiben vom Anwalt, er hat sein Mandat niedergelegt. :-(

Wir stehen wieder ganz am Anfang, ich weiß nicht mehr was ich tun soll?
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paps
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« Antworten #2 am: 02. August 2010, 17:37:05 »

nicht traurig sein, dass bisher keiner geantwortet hat.
Um diese Zeit (Sonntag 21:43) tut sich keiner einen so langen Post an.

Tagsüber sind dann auch die meisten Mods mit anderen beruflichen Dingen beschäftigt.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
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« Antworten #3 am: 02. August 2010, 17:48:02 »

So nun habe ich ihre "Vorstellung" auch gelesen.

Wenn ich mich nicht täusche, werden Sie mehrere Beiträge zu "ihrem" Anwalt finden, wenn Sie dessen Namen in die Suchfunktion eingeben.

Es scheint mir äußerst fragwürdig, was mit den 700,- passiert.
Gehen wir mal davon aus, dass 3 Monatsraten allein die Anwaltsgebühren sind.

Ich stelle auch mal in den Raum, dass Sie mit 700,- einmaliger Rate an eine seriöse private SB bereits wesentlich weiter wären.

So wie Sie es darstellen, scheinen die GL noch nicht all zu viel vom Anwalt gehört zu haben.
Sonst würden die Vollstreckungsversuche erstmal ruhen, wenn ein außergerichtlicher Vergleich auf der Tagesordnung steht.

Das Geld haben Sie bei einer Insolvenz wahrscheinlich in den Wind geschossen.
Oder erhalten Sie vertraglich eine Rückzahlung, wenn es nicht zur außergerichtlichen Einigung kommt?.
Dann müßte diese aber auch vor Stellung des Insolvenzantrages verbraucht sein, damit der IV/TH keinen Zugriff hat.

So wie ich das sehe, werden Sie nach der Nutzung der Suchfunktion das böse Erwachen bekommen.
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« Antworten #4 am: 02. August 2010, 20:17:52 »

Hallo Paps,

danke das Sie sich die Zeit genommen haben meinen Roman zu lesen  rougi Ich weiß er war sehr lang, aber ich wollte Ihnen verdeutlichen was schon gelaufen ist.
Ja irgendwie war mir das auch Suspekt - ich habe den Anwalt im Internet ja gefunden und die Homepage war auch sehr ansprechend und sah wirklich seriös aus. Ich habe auch in Foren über Ihn nur gutes gelesen, daher glaubte ich nicht dort am falschen Platz zu sein. Naja heut bekam ich die Quittung, obwohl er das wohl wirklich durfte.
Bei einer Außergerichtlichen Schuldenregulierung muss ich ja nicht ALLE Gläubiger angeben. Also habe ich noch einige Nebenbei bedient. Nun wurde uns das aber doch zu viel und ich habe meinen Anwalt am Telefon gesgat das ich das nicht mehr tragen kann. Die 700 Euro + die Gläubiger die Nebenbei noch laufen. Also meinte er ich solle die restlichen auch noch zu Ihnen schicken und sie gucken ob sie sie noch mit aufnehmen können. Das hab ich getan und daraufhin heute die Kündigung bekommen. Er legt sein Mandat nieder, weil es zu viele Gläubiger sind. :-( Ich habe alle Unterlagen zurück bekommen und nun steh ich da. :-(
Die 700 Euro wurden gleich verrechnet. Er bekommt 6 % von den Gesamtschulden als "Gehalt" - also die 700 Euro wurden dafür einbehalten - wir haben 5 Monate für nix gezahlt. Heute ging wieder eine Rate raus, hab gleich angerufen, die wird zurück überwiesen. Wenigstens ein Lichtblick.

Habt ihr nun einen Tipp für uns? An wen müssen wir uns jetzt wenden, damit wir in die Privatinsolvenz gehen können? Wie läuft das ab?

Vielen Dank für eure Antworten.

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« Antworten #4 am: 02. August 2010, 20:17:52 »



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paps
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« Antworten #5 am: 03. August 2010, 19:46:24 »

Also 3.000,- für Nichts?
6% von 60.000 finde ich ganz schön happig.

Sie haben nun 2 Möglichkeiten.
öffentliche SB oder anderen Anwalt(?)

Wie viel sind  denn "zuviel Gläubiger" bei diesem Honorar?
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« Antworten #6 am: 03. August 2010, 23:20:30 »

Hallo Pleitegeier!!!

 hi

Hab dir eine PN geschickt guck doch mal ob es der gleiche ist den paps und ich meinen!!!

Liebe Grüße

Motte

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Pleitegeier1982
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« Antworten #7 am: 08. August 2010, 23:24:55 »

@motte: Ne der ist es glaub ich nicht gewesen!

@paps: Also am Anfang habe ich auf der HP von dem Anwalt online den Fragebogen ausgefüllt - da ging es schon los das die zum Eintragen der Gläubiger nur 10 Felder hatten. Wir haben aber mehr als 10 Gläubiger, naja hab mir nichts dabei gedacht, die kann ich ja sonst bestimmt trotzdem mit hinschicken. Im Telefonat hat mir die Dame dann gesagt, laut der Online Auskunft müssten wir monatlich 630,00 Euro als Rate bezahlen. Soweit so gut, ich habe dann ca. 20 Gläubiger an den Anwalt geschickt - die mich natürlich angemeckert das ich die alle nicht mit angegeben habe in der Online Auskunft - ich dann sie haben da ja auch nur 10 Felder, naja ok die Rate wurde dann von 630,00 Euro auf 700 Euro angehoben.
Dann habe ich jetzt vor kurzem Angerufen und gesagt das ich die 700 Euro nicht mehr zahlen kann, dadurch das ich ja noch Gläubiger nebenbei begleiche und Auto Steuern und Versicherung fällig waren wir nix zum Leben haben. Dann hat die Frau am Tele gesagt sie hält Rücksprache mit dem Anwalt und meldet sich wieder. Sie rief zurück und meinte dann ich soll die restlichen Gläubiger hinschicken und sie gucken welche sie noch mit aufnehmen können und welche nicht. Ich schick die Gläubiger hin und erhalte die Kündigung (Mandatsniederlegung)
Ich verstehs nicht! Es war doch abgesprochen?!?!?
In der Mandatsniederlegung stand dann drin das ich halt immer wieder neue Gläubiger nachgereicht hätte und somit wäre das Zustandekommen eines außergerichtlichen Vergleichs nicht möglich. Er hat dann die schon eingegangenen Raten mit seiner Rechnung verrechnet und es blieb eine Differenz von 1565 Euro, die würde uns aus Kulanz erlassen werden! **Freu** Wenigstens ein Lichtblick dachte ich! Dann habe ich beim Anwalt angerufen, weil ich ja am 02.08. per Dauerüberweisung noch eine Rate überwiesen habe, die aber in der Abrechnung nicht mit eingerechnet war und hab gefragt ob sie mir die Zurückbuchen können. Ja das machen sie wurde mir gesagt - super läuft ja immer besser (dachte ich) ! Dann hab ich mit der ADN gesprochen und der kam das auch Merkwürdig vor und sie wollte wissen ob ich denn Unterlagen hätte von wegen schriftverkehr zwischen dem Anwalt und den Gläubigern, ne hab ich nicht?? Also hab ich ein Schreiben aufgesetzt und die Unterlagen angefordert! Und was bekomm ich zurück????? Ein Schreiben indem steht das ich ja die Mandatsniederlegung selber zu verantworten hätte und ihnen daher ein Fehler im 1. Schreiben unterlaufen wäre, die 1565 Euro könnten mir nicht aus Kulanz erlassen werden und erst wenn das bezahlt ist würden sie mir den angeforderten Schriftverkehr zukommen lassen!?!?!?!?

Ich weiß echt nicht mehr weiter. Bis zum 09.08. muss eine Rechnung in Höhe von 202,08 Euro beglichen werden sonst kommt der GV zum 2. Mal und pfändet am 16.08. - ich kann nicht mehr!! Habe solche Angst vor einer Kontopfändung..... meine Tochter hat am 12.08. auch noch Geburtstag und ich weiß nicht wie das Geld reichen soll...... so eine SCH.....!

MfG
Pleitegeier
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« Antworten #8 am: 09. August 2010, 18:09:35 »

Grundsätzlich sollte doch der ADN wissen, was zu tun ist.

Ich empfehle Anwaltskammer und schriftliche Rückforderung des offenen Betrages, sowie Herausgabe der Unterlagen.

Die Mandatsniederlegung ist nicht durch Sie zu verantworten, wenn dazu nichts im Vertrag steht.
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« Antworten #9 am: 21. Oktober 2010, 21:41:05 »

So, da bin ich auch mal wieder. In den letzten Wochen hat sich einiges getan.
Wir sind nun bei der ADN Schuldnerberatung, wir haben alle Gläubigerunterlagen dort eingereicht und sie haben nun die Gläubiger angeschrieben und wollen eine detaillierte Forderungsaufstellung haben. Dafür haben die Gläubiger nun 4 Wochen zeit. Ist das erledigt, wird die ADN mit dem Vergleich beginnen. Ich, da ich zur Zeit in Elternzeit bin, werde 50 Euro monatlich zur Verfügung stellen und mein Mann 350 Euro. Wenn sich darauf keiner einlässt gehen wir den Weg in die Privatinsolvenz!

Nochmal zur Erinnerung: Wir haben knapp 60.000 Euro Schulden - bei ca. 35 Gläubigern!

Nun hat sich unsererseits etwas Neues ergeben. Meine Mutter würde uns 35.000 Euro geben um evtl. einen Vergleich zwecks Einmalzahlung durchführen zu können. Am 27.10. hat sie den Termin bei der Bank und je nachdem wie schnell das geht haben wir das Geld. Aber wie geh ich nun weiter vor? Wir haben ungefähr 33 kleine Verbindlichkeiten, d.h. dort sind nur Beträge bis zu 200 Euro offen. Und wir haben 2 Gläubiger die mehr von uns kriegen - einmal 47.000 Euro und einmal 4500 Euro. Nun haben wir überlegt die "kleinen" Forderungen einfach zu bezahlen - das wären ca. 10.000 Euro und den Rest könnten wir für die beiden größeren Forderungen verwenden.

Ich habe nun heute früh mit der ADN telefoniert um sie von dem neuen Sachstand in Kenntnis zu setzen und auch zu fragen ob sie das durchführen könnten. Na ja die Antwort war, da wir ja die genaue Forderungshöhe noch nicht kennen, müssen wir erstmal die 4 Wochen abwarten und könnten das dann noch mal in Angriff nehmen. Uns läuft aber die Zeit davon - der Gerichtsvollzieher kommt am 08.11. wieder - die Forderung können wir vom Lohn am 01.11. begleichen, aber danach kommt er wahrscheinlich wegen der 47.000 Euro Sache und die können wir dann nicht mehr so einfach bezahlen und müssen die Eidesstattliche Versicherung abgeben. Außerdem würde das einholen des genauen Betrages bei jedem Gläubiger doch voll schnell gehen – ich muss mich nur mal ne Stunde ans Telefon hängen und alle anrufen. Schon hab ich die genaue Summe bei jedem. Ich denke die ADN hat nicht die Zeit dazu, keine Ahnung!

Soll ich das nun selber in die Hand nehmen? Im Internet habe ich Musterschreiben für einen solchen Vergleich gefunden. Soll ich das selber in die Hand nehmen? Ich würde mir das zu trauen, hab ja bisher auch immer mit allen Verhandelt. Ich habe auch keine Zeit mehr mir jemand anderes zu suchen der das für uns machen würde. Es ist schon fünf vor zwölf und wenn wir noch was ändern können, dann jetzt!

Hat vielleicht jemand ähnliche Erfahrungen oder vielleicht auch solch einen Vergleich schon mal gemacht und kann mir helfen?

Vielen Dank!
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deagle
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« Antworten #10 am: 22. Oktober 2010, 00:31:12 »

Regel Nummer eins: Die Abgabe einer EV erhöht die Vergleichsbereitschaft der Gläubiger ungemein!

Weshalb willste nun nen schnellschuss wagen? Laß erst mal die SB ein bischen mit den Gläubigern Verhandeln, Du kannst bei der ganzen Geschichte nur SPAREN!
Wenn Du partout keine EV abgeben willst gibt es Mittel und Wege das ganze hinaus zu ziehen.

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« Antworten #11 am: 22. Oktober 2010, 13:18:26 »

Na ja warum ich jetzt einen "schnellschuss" wagen will? Naja, weil ich keine EV unterschreiben will und nicht ständig den Gerichtsvollzieher hier haben will. Ich möchte wieder in Ruhe schlafen können und den ganzen "scheiß" hinter mich bringen! Ich möchte schuldenfrei sein - deswegen möchte ich diesen "Schnellschuss" wagen!
Ist es den wirklich übereilt? Ich dachte es wäre genau jetzt der richtige Zeitpunkt, weil wenn wir erst mal in der Inso sind, dann kriegen die schließlich viel weniger als so?!
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« Antworten #12 am: 22. Oktober 2010, 13:48:02 »

Deagle hat Recht! Nach Abgabe der EV wollten sich plötzlich die meisten mit mir einigen
und haben von sich aus Vergleichsangebote geschickt! (bis 50% weniger, manche auch mehr).
Dann kommt auch der GV nicht mehr, höchstens um zu fragen, ob noch alles beim alten ist!
Ich würde meine Familie da raus halten und spreche aus eigener Erfahrung.
Eine ähnlich Summe habe ich geliehen bekommen und nun ist an zurück zahlen nicht mehr zu denken.
Es hat mir niemand den Kopf abgerissen, aber so eine Summe schmerzt den anderen schon
von meinem schlechten Gewissen mal abgesehen.
Auch, wenn es schwerfällt, warten Sie ab, ob die Schuldnerberatung sich einigen kann oder Sie die
Insolvenz wählen.
Falls Sie noch Argumente gegen die EV brauchen, müssten Sie den GV überzeugen, dass Sie bereits in Verhandlung
mit dem Gläubiger stehen, dann kann der GV den Termin zur EV vertagen.
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deagle
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« Antworten #13 am: 22. Oktober 2010, 13:49:39 »

Naja Schuldenfrei biste ja nicht, ist nur weniger und an anderer Stelle!

Natürlich kannste Versuchen den Vergleich jetzt schon anzubieten, allerdings ist die Chance zur Zustimmung nach Abgabe der EV um einiges höher
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Pleitegeier1982
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« Antworten #14 am: 24. Oktober 2010, 14:25:31 »

Was wäre denn wenn ich dem großen Gläubiger einen Vergleich vorschlage und wir uns nicht einigen können! Dann läuft es ja eh auf eine Inso hinaus - ich kann doch eigentlich nichts verlieren oder? Evtl. nur gewinnen, oder?
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