Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Informationen rund ums Thema Schulden und Insolvenz mit moderierten Foren.
© www.pleite-was-nun.info Montag, 28. Mai 2012 08:27
Navigation

Bitte bewerten Sie pleite-was-nun.info

Google +1 Button mit Datenschutz

Werbung

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 08:27:19 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Als registrierter User sehen Sie keine Werbung im Forum


Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge


News:
Hinweis zur Suchfunktion:
Unser Forum bildet mit der Vielzahl der Beiträge seiner Teilnehmer eine umfangreiche Wissensdatenbank zum Thema "Schulden & Co.". Nutzen Sie daher die Suchfunktion (nur für registrierte Mitglieder), um festzustellen, ob Ihr Problem schon mal besprochen und gelöst wurde. Das ist oftmals der schnellste und effektivste Ansatz, um zu einer Lösung zu gelangen. Die erweiterten Suchoptionen bieten die Möglichkeit, Suchbegriffe zu verknüpfen oder gezielt nur bestimmte Bereiche zu durchsuchen.
 
 
Übersicht Hilfe Meine Bookmarks Suche


Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!
Seiten: 1   Nach unten
Drucken
Dieses Thema wurde bisher noch nicht bewertet.
Thema bewerten (von 1=schlecht bis 5=sehr gut) :
Autor Thema: Unterhalspflichtige Person ?  (Gelesen 610 mal)
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
barny
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 6

Danke
-von Ihnen: 2
-an Sie: 0



« am: 23. September 2010, 18:01:53 »

Hallo,
 zuerst einmal ein Lob auf das forum und die moderatoren, ich habe durch schlichtes mitlesen so einige Sachen klären können. Danke.
 Aber nun mal zu meinem Fall.
Bin seit 3 Jahren in insolvenz, davon seit 2,5 Jahren in der WWP. Alles läuft prima, sozusagen.
Will nun mit meiner Freundin(ALG II Empfängerin) zusammenziehen.Da Mein Gehalt abzüglich des betrages der Pfändungstabelle nicht reicht müssten wir;also sie witerhin ALG II beziehen.
 Da mein Gehalt aber bei der Berechnung mit einbezogen wird,stellt sich die Frage,: Wenn Wir zusammenwohnen als Lebensgemeinschaft, aber nicht verheiratet sind, kann dann meine Freundin als Unterhalspflichtige Person gerechnet werden ?
Gespeichert
Fallera
Moderator
*****

Karma: 6
Offline Offline

Beiträge: 1542

Danke
-von Ihnen: 9
-an Sie: 226



« Antworten #1 am: 24. September 2010, 07:20:33 »

Guten morgen,

Da sie weder verheiratet sind, noch gemeinsame Kinder haben wird Ihre Freundin meiner Meinung nach nicht als Unterhaltsberechtigt berücksichtigt werden.
Gespeichert

I`d rather be hated for who I am, than loved for who I am not.
Kurt Cobain
paps
Moderator
*****

Karma: 14
Offline Offline

Beiträge: 6193

Danke
-von Ihnen: 80
-an Sie: 710



« Antworten #2 am: 24. September 2010, 17:05:09 »

So ganz eindeutig ist das inzwischen nicht mehr:
Z.B::
OLG Frankfurt  24 U 146/07 vom 04.07.2008
   
"...handelt es sich ... um eine planwidrige Nichtregelung seitens des Gesetzgebers",

"Mit zutreffenden Überlegungen, denen sich das Berufungsgericht zur Vermeidung von Wiederholungen anschließt, hat das Landgericht als Verfügungsanspruch § 850 f Abs. 1 analog ZPO als Bemessungsgrundlage zur Sicherung des individuellen Sozialhilfebedarfs aufgrund faktischer Unterhaltspflicht nach SGB II angesehen."

"Ebenfalls ist durch das Landgericht festgestellt, dass der Verfügungskläger wesentlich auch für den Lebensunterhalt von Frau A aufkommen muss, da er gemäß SGB II bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes II als Bedarfsgemeinschaft mit dieser angesehen wird, was entsprechende Auswirkungen auf die an ihn geleisteten Zahlungen hat. Diese Sachlage kann bei einer Gesamtschau der gesetzlichen Regelungen zum Schuldnerschutz nicht unberücksichtigt bleiben, weshalb eine analoge Anwendung des § 850 f ZPO zwingend geboten ist, um zumindest den notwendigen Lebensunterhalt für den Verfügungskläger und seiner Lebenspartnerin sicherzustellen."

"Nach alledem erwies sich der Erlass der einstweiligen Verfügung seitens des Landgerichts als ursprünglich begründet, weshalb die Berufung zurückzuweisen war.!


Also entsprechenden Antrag an das Insolvenzgericht, um die mögliche Brücksichtigung feststellen zu lassen.

Gespeichert

Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
barny
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 6

Danke
-von Ihnen: 2
-an Sie: 0



« Antworten #3 am: 26. September 2010, 22:27:04 »

haloo
 vielen lieben dank für die Antworten.
werde sogleich einen antrag ans gericht stellen und berichten was passiert.
Gespeichert
Tags:
Seiten: 1   Nach oben
Drucken
Ausgewählte löschen
Gehe zu:  

Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren, alles andere © by www.pleite-was-nun.info

www.bot-trap.de


Seitenerstellung in 0.2697 Sekunden, mit 28 Datenbank-Abfragen
Schulden & Insolvenz | Privatinsolvenz | News | Insolvenz