Hallo, erstmal Frohe Weihnachten,
meine Frage: ich bin seit 13 Monaten in der Insolvenz und zahle den Pfändbaren Betrag selbst an meinen TH,
mein ältester 19 Jahre ist in der Ausbildung 2 Lehrjahr (dem TH ist das auch bekannt) und verdient auch schon 380€ netto, gilt er trotzdem noch als Unterhaltspflichtiger? da ich ihm ja auch weniger Unterhalt zahlen muss
wird der Pfändbare Betrag anders berechnet?

ps. er lebt bei seiner Mutter
ich Zahle zur Zeit 63,01, verdienst 1725 € netto
2 Kinder der jüngste geht noch zur Schule
danke für eure antworten
lg
omega b