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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 08:29:48 *
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Autor Thema: Unterhalt  (Gelesen 303 mal)
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Anton43
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« am: 07. August 2011, 09:36:43 »

Hallo!

Kann uns jemand helfen  :gruebel:ich habe mit meiner Partnerin eine Inso am laufen,wir sind nicht verheiratet,jetzt bekam meine Partnerin ein Schreiben vom Landschaftsverband Westfalen-Lippe das sie für ihren Sohn der in einer Einrichtung für betreutes wohnen ist,Unterhalt zahlen soll.Da sie nicht gleich reagiert hat,da die Zahlung nicht möglich ist,bekam sie jetzt eine Vollstreckungsankündigung.Sie hat doch nur ihren Selbstbehalt,da alles andere gepfändet wird.Sie soll den Gesamtbetrag sofort zahlen,sonst drohen Pfändungen.Was kann sie tun?Danke schon jetzt für eure Anrworten.

LG Anton
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Der_Alte
weiß was
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« Antworten #1 am: 07. August 2011, 11:51:35 »

Wenn sie für den Sohn unterhaltspflichtig ist hat sie auch eine unterhaltsberechtigte Person, also muss der pfändbare Betrag neu berechnet werden. Davon kann dann auch der Unterhalt bezahlt werden.
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Es grüßt der Alte
Insoman
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« Antworten #2 am: 07. August 2011, 13:20:54 »

Die Unterhaltspflicht muss umgehend der gehaltsauszahlenden Stelle mitgeteilt werden, nur dann ist der von der Alte beschriebene Vorgang möglich..
Bei sehr niedrigem Einkommen ist eine Anpassung der Unterhaltshöhe denkbar, zu beantragen über den Landschaftsverband.
Bezüglich der aufgelaufenen Forderungen kann die Anpassung auch rückwirkend erfolgen..
Was dann noch offen bliebe, müsste halt ratenweise abgestottert werden.
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...wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...
Achdujeh


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« Antworten #3 am: 07. August 2011, 14:26:49 »

Bei Unterhaltsberechnungen können Schulden berücksichtigt werden. Aber sie müssen natürlich angegeben werden. Ob Pfändungen bzw. Abtretungsbeträge einfach wie Zins- und Tilgungsleistungen berücksichtigt werden, weiß ich nicht. Ggf. muss man das erst durchfechten.

FG Achdujeh
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