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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 08:30:22 *
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Dieses Thema wurde bisher noch nicht bewertet.
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Autor Thema: Unterhalt falsch abeführt an TH ??  (Gelesen 475 mal)
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
Trulla
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Beiträge: 12

Danke
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-an Sie: 0


« am: 13. August 2011, 15:55:05 »

Bei Entritt in das Inso-Verfahren wurde bereits bei mir gepfändet unter Berüchsichtigung einer vollj.
unterhaltspflichtigen Person/Kind -ohne Einkommen ausser Kindergeld.
Mein Exmann ist Hartz 4 Emfänger.
Der Pfändungsbetrag betrug 187,05 Euro bei Steuerklasse 2. Mein Kind war bis 06/2011 noch bei mir
gemeldet.

Vor 3-J.begann mein Kind eine Lehre mit Ausbildungsvergütung von ca.420 euro.
Den AG habe ich davon in Kenntniss gesetzt, daraufhin wurde der Pfändungsbetrag nicht
angehoben.Was meinens Erachtens nicht richtig war!!
Hätte hier nicht der Betrag angehoben werden müssen und eine höhere Summe an den TH
abgeführt werden müssen?

Vom AG habe ich keine schriftliche Unterlage oder Zeugen, das ich die Information
tätsächlich weitergeleitet habe.

Jetzt im 06/2011 hat mein Kind die Ausbildung erfolgreich beendet und hat eine Anstellung gefunden und ich habe schriftlich den AG informiert und dieser hat
den Pfändungsbetrag auf 430,- euro angehoben hat und den Betrag auch an den TH ageführt.(jetzt Steuerkl.1)
Ausserdem wurde über die Ausbildung meines Kindes der TH nicht informiert von mir.

Meine Frage: wieviel ca.hatte abgeführt werden mussen an den TH bei einenm mtl.gesamtbrutto von
2733,95 euro (steuerbrutto 2.631,69 Drektversicherung/Altervorsorge 102,26 Euro) steuerkl.2

Ist die WVP damit verletzt?


Gespeichert
Fallera
Moderator
*****

Karma: 6
Offline Offline

Beiträge: 1542

Danke
-von Ihnen: 9
-an Sie: 226



« Antworten #1 am: 13. August 2011, 16:44:06 »

Die Frage wurde schon beantwortet!

Bitte nicht 2 mal das gleiche Posten!

Deshalb hier close!
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I`d rather be hated for who I am, than loved for who I am not.
Kurt Cobain
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