Informationen rund ums Thema Schulden und Insolvenz mit moderierten Foren und Chat
 
Benutzername:
Passwort:
Mittwoch, 07. Januar 2009 20:09
 Navigation
icon_home.gif Home
favoritos.gif Foren
tree-T.gif Forenregeln
tree-T.gif Schulden allgemein
tree-T.gif Prävention
tree-T.gif Insolvenzverfahren
tree-T.gif Wohlverhaltensperiode
tree-T.gif Forenübersicht
tree-L.gif Suche im Forum
page_white_text.gif Inhalte
tree-T.gif Thema Schulden
tree-T.gif Spezialbereiche
tree-T.gif Wörterbuch
tree-T.gif Web Links
tree-L.gif Pfändungstabelle
icon_poll.gif Infos
tree-T.gif Impressum
tree-T.gif FAQ
tree-T.gif Feedback
tree-T.gif Umfragen
tree-L.gif Suche im Portal
icon_community.gif Community
tree-T.gif Benutzer Anmeldung
tree-T.gif Benutzermenü
interdit Mitgliederliste
tree-T.gif Usermap
tree-T.gif Altersstatistiken
tree-T.gif Chat
tree-L.gif Pinnwand
nuke.gif Webmaster
tree-T.gif Linktausch
tree-T.gif Linkwolke
tree-L.gif Link zu uns
som_themes.gif Sonstiges
tree-T.gif Internet News
tree-T.gif Schulden-Quiz
tree-L.gif ge-Tagged
 Wer ist im Chat?
Grad keiner da...

Zum Chat

 
Social Bookmarks
Mr. Wong Google Yahoo Webnews Live Bookmarks Yigg Blinken bei Blinkslist
Oneview del.icio.us Digg It Linkarena Furl Reddit About Social Bookmarking
 
Pinnwand

 
News-Letter

aktuell: Empfänger
eMail:


Schulden & Insolvenz Hilfe Forum 07. Januar 2009, 20:09:58 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Als registrierter User sehen Sie keine Werbung :-)


Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge


News:
Hinweis zum Zitieren von Beiträgen:
Aus Gründen der Übersichtlichkeit sollte nicht der komplette Beitrag eines Users zitiert werden, sondern lediglich der Teil, auf den man sich bezieht. Die Kombination "@ [Username]" kann beim Zitieren ebenfalls hilfreich sein.
 
 
Übersicht Hilfe Meine Bookmarks Chat

Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!

Seiten: [1]   Nach unten
Drucken
Dieses Thema wurde bisher noch nicht bewertet.
Du hast dieses Thema noch nicht bewertet. Wähle eine Bewertung:
Autor Thema: Unterhalt für andere Personen  (Gelesen 925 mal)
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
ANPERITORO
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 8

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0


« am: 25. Mai 2007, 09:47:59 »

Hallo noch mal
Meine Frage wo kann man herrauslesen oder wo sind die Gesetze zu finden , wann man an welche oder für welche Personen die im Haushalt leben Unterhalt verpflichtet ist.

Ich bin verheiratet, mein Mann hat selbst Einkommen genau wie ich auch, im Haushalt leben zwei Kinder.
Beide haben wir Insolvenz laufen, jeder hat einen anderen IV.
Bei meinem Mann werden noch zwei Kinder  als Unterhaltsberechtigt angesehen, er verdient etwa 1250 Netto. Bei mir ist es seit diesem Jahr mehr geworden, da ich jetzt einen Firmenwagen auf dem Lohnschein habe, vorher ca. 1000 Netto, jetzt twischen 1300 bis manchmal 1650 Netto.
Mein IV rechnet jetzt ab Januar rückwirkend nur noch ein Kind an, ist das richtig?
Wie kann er  mir das Geld jetz abziehen, kann ich in Raten zahlen oder kann er alles auf einmal von mir verlangen. Es ist ja schon für fast Fünf Monate, dass würde uns Finanziell ins Caos stürzen.
Hilfe!!!

Gespeichert
ThoFa
Moderator
*****

Karma: 8
Offline Offline

Beiträge: 2061

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 13



WWW
« Antworten #1 am: 25. Mai 2007, 10:58:25 »

Hallo,

sind die beiden Kinder Ihre leiblichen Kinder und wie alt sind diese ?

MfG

ThoFa
Gespeichert
Feuerwald
Moderator
*****

Karma: 7
Offline Offline

Beiträge: 1331

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 14


WWW
« Antworten #2 am: 25. Mai 2007, 12:05:06 »

 wenn es sich um leibliche Kinder handelt, hilft meines Erachtens  nur eines

schlucken

oder

auf eine Entscheidung des Insolvenzgerichtes gem. § 36 Abs. 4 InsO i.V.m. § 850c Abs. 4 ZPO bestehen, gegen die man dann im negative Fall ein Rechtsmittel einlegen kann.

Kindern einfach fiktive Einkünfte anzudichten, ist eine regelrecht Pestilenz die um sich greift.
 
Der Alleingang des Treuhänders, der meint einfach darüber entschieden zu dürfen, ob eine gesetzlich unterhaltspflichtige Person einfach nicht oder nur noch hälftig zu berücksichtigen ist und auch noch rückwirkend, steht m.E. im Widerspruch mit § 292 InsO (Rechtsstellung des Treuhänders) und vor allem mit § 850 Abs. 4 ZPO in dem ausdrücklich eine jeweilige Ermessenentscheidung des Gerichts erforderlich ist. Eine starre Maßlatte darf es nicht geben, es muss immer der Einzelfall gewürdigt werden.  Ein Treuhänder ist zu einer solchen Entscheidung meiner persönlichen Meinung nach überhaupt nicht berechtigt.

Leider gibt es, wie man hört, auch eine gegensätzliche Praxis in manchen Gerichtsbezirken.

Daher gilt es, wie so oft, seine Meinung zu vertreten und diesen ggf. auch durchzusetzen. Eine vollkommene Rechtssicherheit gibt es leider nicht.

Irgendwie habe ich aber das Gefühl, diese Frage schon irgendwo beantwortet zu haben. Vielleicht schreiben dies mal besser ThoFa oder paps, Ihr könnt die Dinge immer so schön auf den Punkt bringen.

MfG
Feuerwald
« Letzte Änderung: 25. Mai 2007, 12:39:43 von Feuerwald » Gespeichert

paps
Moderator
*****

Karma: 12
Offline Offline

Beiträge: 2548

Danke
-von Ihnen: 6
-an Sie: 40



« Antworten #3 am: 25. Mai 2007, 12:19:52 »

Hatte ich die Frage nicht erst gestern  bei einem anderen user beantwortet?
mal sehen:
http://www.pleite-was-nun.info/Forum-top-Pfaendungsfreibetraege-unter-Beruecksichtigung-des-Partnergehalts--1054.html

Grundsätzlich gilt dies auch für die leiblichen Kinder thumbup

BGH:
Die Aufgabe des Vollstreckungsgerichts/Insolvenzgerichts besteht einzig und allein darin, zu entscheiden, ob das Einkommen desjenigen, dem Unterhalt gewährt wird, ausreicht, ihm einen angemessenen Unterhalt zu gewähren oder nicht.
BGH IXa ZB 322/03 - BGH IXa ZB 6/04 - BGH IXa ZB 142/04 - BGH VI ZB 28/05 - BGH VII 24/05
Der Treuhänder ist grundsätzlich nicht Partei des Unterhaltsrechtsverhältnisses, auch wenn dies viele nicht wahrhaben wollen.
« Letzte Änderung: 25. Mai 2007, 20:24:54 von paps » Gespeichert

Mfg Paps

Kenntnisse kann jedermann haben, aber die Kunst zu denken, ist das seltenste Geschenk der Natur"  [Friedrich der Große]


Paps ist Initiator und Leiter einer Selbsthilfegruppe für Schuldner und arbeitet hauptberuflich für die Debeka
Schulden & Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #3 am: 25. Mai 2007, 12:19:52 »


Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!

 Gespeichert
jafern
Administrator
*****

Karma: 5
Offline Offline

Beiträge: 447

Danke
-von Ihnen: 3
-an Sie: 10



WWW
« Antworten #4 am: 25. Mai 2007, 13:29:43 »

Hallo Paps,

der angegebene Link führt leider ins Leere ("Sitzungs-Check fehlgeschlagen. Bitte loggen Sie sich aus und versuchen Sie es erneut."), da offensichtlich ein Cookie übergeben wird.

Bitte noch mal schauen, um welches Posting es sich handelt und neu verlinken.  superb Danke.

Gruß
José Fernández
Gespeichert

Ich nutze die Logic Cash Card und spare somit bares Geld bei meinen Einkäufen! thumbup Egal was und wo, online oder bei meinem Händler um die Ecke; ich lege sie einfach bei den mittlerweile über 30.000 beteiligten Firmen an der Kasse vor und erhalte sofort Preisnachlässe von bis zu 30%! Auch alle anderen Leistungen, die man kostenlos dazubekommt, wie SMS, Klingeltöne, eigene Homepage, usw., sind klasse! Die Kosten für die Karte hatte ich übrigens schon nach wenigen Wochen wieder raus! Ist Dein Händler eventuell auch schon dabei... wink
Hier gibt es weitere Infos!
ANPERITORO
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 8

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0


« Antworten #5 am: 26. Mai 2007, 19:53:42 »

Also noch mal, genauer.
Mein TH ist der Meinung das Einkommen meines Mannes reicht  für ein Kind als Unterhalt und ich bin für das Zweite Kind Unterhaltsverpflichtet.
Der TH meines Mannes ist noch dabei beide Kinder bei meinem Mann als Unterhaltspflichtig anzuerkennen.
Die Kinder sind beide 11 und 13 Jahre alt, haben also gar kein Einkommen.
Kann es sein das der TH meines Mannes sich irrt und dürfte auch nur ein Kind anerkennen.
Gespeichert
ThoFa
Moderator
*****

Karma: 8
Offline Offline

Beiträge: 2061

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 13



WWW
« Antworten #6 am: 26. Mai 2007, 21:46:02 »

Hallo,

nein Ihr TH irrt sich. Er hat beide Kinder anzurechnen.

MfG

ThoFa
Gespeichert
ANPERITORO
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 8

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0


« Antworten #7 am: 26. Mai 2007, 22:19:27 »

Danke für die schnelle Antwort!

Wie kann ich das jetzt meinem TH begreiflich machen, kann ich mich auf ein Gesetz stützen, denn wenn ich nur schreibe ich bin nicht damit einverstanden lacht der nur über meine Zeilen.
Im moment rechnet das Büro aus was ich seit Januar nachzahlen muß, dann bekomme ich bescheid.
Wieviel darf ich denn verdienen, netto meine ich?
Gespeichert
Schulden & Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #7 am: 26. Mai 2007, 22:19:27 »


Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!

 Gespeichert
ThoFa
Moderator
*****

Karma: 8
Offline Offline

Beiträge: 2061

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 13



WWW
« Antworten #8 am: 26. Mai 2007, 22:36:03 »

Hallo,

Sie brauchen eigentlich gar nichts zu machen. Ihr TH möchte ja Geld von Ihnen, er möge dann die rechtliche Grundlage dafür mitteilen. Um eine unterhaltspflichtige Person nicht mehr als solche zählen zu lassen, benötigt er einen beschluss des Gerichtes, welchen er - unter diesen Voraussetzungen- nicht bekommt.
Ihr Arbeitgeber hat sich ebenso , auch zukünftig, an die gesetzte zu halzen, insofern muss er Ihnen den richtigen Betrag anweisen.

Bei zwei unterhaltspflichtigten Personen verbleiben bei Ihnen mindestens 1.569,99 (netto), erst ab diesen Betrag ist bei Ihnen etwas pfändbar.

MfG

ThoFa     
Gespeichert
ANPERITORO
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 8

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0


« Antworten #9 am: 26. Mai 2007, 22:43:06 »

Super!!!
Danke für das schnelle Antworten.
Gespeichert
karlluziffer
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 4

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0


« Antworten #10 am: 11. Juni 2007, 06:04:10 »

 cool
Hallo Leute,

ich befinde mich gerade in der WHP. Ich mußte die PI beantragen, weil meine Lebensgefährtin arbeitslos wurde und die Ämter sagten, das ich nach der neuen Gesetzeslage "Hartz IV" nunmehr unterhaltspflichtig sei.
Nunmehr ist es aber so gekommen, das ich in der PI meine Unterhaltsverpflichtung nach Hartz IV nicht anerkannt bekomme und und meine Leistungen für meine Partnerin nicht berücksichtigt wurden und das Ensergebnis ist,das ich und meine partnerin nach Abzug der Festkosten Miete,Fahrkosten zur Arbeit usw.) gerade noch 350 € zum Leben haben.
Komischer Weise werden meine Unterhaltszahlungen steuerrecjtlich als außergewöhnliche belastung aber berücksichtigt, jedoch blieb nach dem Lohnsteuerjahresausgleich davon nichts über, weil der TH diese Zahlung vom Finanzamt komplett einkassiert hat.
Was kann ich tun, denn arbeiten lohnt sich nicht mehr, wenn zwei Menschen weniger als Hartz IV haben !!!

karlluziffer
Gespeichert
Tags:
Seiten: [1]   Nach oben
Drucken
Ausgewählte löschen
Gehe zu:  

Powered by SMF 1.1.4 | SMF © 2006, Simple Machines LLC
 
Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren, alles andere © by www.pleite-was-nun.info
Die Inhalte / letzten Postings unserer Diskussionsforen sind als RSS/RDF-Quelle verfügbar.

Bot-Trap Logo

Seitenerstellung in 0.8126 Sekunden, mit 31 Datenbank-Abfragen
click to see!