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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 08:30:35 *
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Autor Thema: Unterhalt fürs Kind  (Gelesen 1070 mal)
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sonnenschein2010
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« am: 27. Februar 2011, 22:34:12 »

Ich habe vor eine PI anzumelden, da ich meine Schulden jetzt nicht mehr bezahlen kann, wollte für meine Überziehung eine Grundschuld auf meine Wohnung eintragen lassen, aber die Bank  gab mir zu Verstehen, dass sie das nicht machen werden. Ich sollte doch zu einer anderen Bank gehen, da einen Kredit aufnehmen, um den Dispo zu tilgen!? Ich habe nun den Unterhalt von meiner Tochter und das Kindergeld auf das Konto von meiner Tochter überweisen lassen, denn das ist ja ihr Geld (sie hat eine eigene Wohnung), damit das Geld nicht auch noch weg ist. War das nun falsch??? Habe bei einer anderen Bank ein Guthabenkonto eröffnet, auf das ich mein Gehalt überweisen lassen will (1350,--) damit ich nicht ohne was da stehe, ist das in Ordnung??? Meine Kreditkarte ist schon gesperrt und ich denke die Konten werden demnächst auch gesperrt. Werde am Freitag zur Verbraucherzentrale/Schuldenberatung gehen. Den Antrag auf PI habe ich soweit auch fertig. Verhalte ich mich richtig oder kann mir jemand was????
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bertino
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« Antworten #1 am: 27. Februar 2011, 23:46:10 »

Guten Abend sonnenschein2010,

es sieht m. E. alles in Ordnung aus. Nur würde ich das Konto zu einem P-Konto umändern lassen. Denn die Gläubiger werden über Ihre Situation sehr schnell informiert und dann Ihr Konto wird nicht mehr geschützt sein. Es wird nämlich eine Weile dauern, bis durch das Verfahren Ihr Konto geschützt wird (http://de.wikipedia.org/wiki/Kontopf%C3%A4ndung).

Haben Sie schon einen definitiven Termin für Schuldenberatung, sodass die außergerichtliche Schuldenbereinigung demnächst anfängt? Wenn nein, und der Termin am Freitag nur Ihr erster Kontakt ist, dann sollten Sie sich auf eine relativ lange Wartezeit vorbereiten.

MfG

bertino
« Letzte Änderung: 27. Februar 2011, 23:50:20 von bertino » Gespeichert
sonnenschein2010
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« Antworten #2 am: 28. Februar 2011, 09:20:13 »

Danke für die schnelle Antwort. Habe heute einen Termin bei der Bank wg. neuem Konto und frag da mal nach wg. P-Konto.
Es ist mein Erstgespräch bei der Verbaucherzentrale, falls das zu lange dauert, ist es dann besser sich einen Anwalt zu nehmen???

LG
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bertino
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« Antworten #3 am: 28. Februar 2011, 09:26:24 »

Guten Morgen sonnenschein2010,

Die außergerichtliche Schuldenbereinigung wird lt. §§ 305, 305a InsO vorausgesetzt (http://dejure.org/gesetze/InsO/305.html).

Zitat
(1) Mit dem schriftlich einzureichenden Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens (§ 311) oder unverzüglich nach diesem Antrag hat der Schuldner vorzulegen:

1. eine Bescheinigung, die von einer geeigneten Person oder Stelle ausgestellt ist und aus der sich ergibt, daß eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern über die Schuldenbereinigung auf der Grundlage eines Plans innerhalb der letzten sechs Monate vor dem Eröffnungsantrag erfolglos versucht worden ist; der Plan ist beizufügen und die wesentlichen Gründe für sein Scheitern sind darzulegen; die Länder können bestimmen, welche Personen oder Stellen als geeignet anzusehen sind;
...

Sie ist dennoch in InsO nicht geregelt.

Zu geeigneten Personen und Stellen: http://www.ihk-berlin.de/linkableblob/816098/data/Berlin_AG_InsO-data.pdf

MfG

bertino
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Angestellte80
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« Antworten #4 am: 16. März 2011, 07:19:56 »

bei mir hat das ganze ab dem Tag wo ich jemanden kontaktiert habe (im übrigen einen Anwalt und nicht die Caritas oder ähnliche Institutionen) von Mai 2010 bis Januar 2011 gedauert, bis ich in der Insolvenz war.
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Viele Grüße

Angestellte80
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« Antworten #4 am: 16. März 2011, 07:19:56 »



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