Sie müssen dem
Arbeitgeber mitteilen, dass Sie eine unterhaltsberechtigte Person haben. Nicht beim Gericht und auch nicht beim TH. Das ist
Sache des Arbeitgebers.
Falles er eigenes Einkommen hat kann der TH einen Antrag bei Gericht stellen, dass Ihr Sohn ganz oder teilweise hierbei nicht berücksichtigt wird....wie gesagt er kann..muss aber nicht
Ich würde diesbezüglich nicht zuviel beim Th rumfragen....könnte schlafende Hunde wecken
Überstunden sind nur zu 50% pfändbar...
beim Arbeitgeber reklamieren. Der ist dafür verantwortlich das alles genau berechnet wird denn der überweist auf das Verfahrenskonto beim TH.
Zuviel gezahlte Beträge an den TH muss der AG ihnen ersetzen.