Ich steige da irgendwie gar nicht mehr durch und benötigte einfach einmal
Hilfe

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Also:
1. Mein jetztiger Ehemann ist mit einer Privatinsolvenz in die Ehe gegangen
2. Gehalt: Bruttogehalt: 2000,- € --> netto: 1547,84 €
Verpflegungsgeld (Pfändungsfrei(?)): 504,00 €
Auszahlungsbetrag: 2051,84 €
3. Pfändbares Nettogehalt mit 1 Unterhaltsberechtigten Person: 1547,84 €
Pfändungsfreigrenze lt. Tabelle --> 1549,99 €
Pfändung: 61,95 €
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4. Seit Januar habe ich einen 400,- Job abzügl. RV: 381,40 €
5. Jetzt hat der IV bei Gericht einen Antrag gemäß 36 InsO i.V.m. § 850 c Abs. 4 ZPO gestellt. Ich soll also in Zukunft nicht mehr als unterhalts-berechtigte Person berücksichtigt werden. Hier schreibt der IV allerdings, dass mein Mann ein Nettogehalt von 2051,84 € hat. Seinem Antrag hat er wohl meine, aber nicht die Gehaltsmitteilung meines Mannes begefügt, aus der ja hervor gegehen würde, dass mein Mann Verpflegungsgeld in Höhe von 504,- € erhält und das ist doch meines Erachtens pfändungsfrei.
Wie verhalten wir uns jetzt? Die 10 Tagesfrist läuft ...
Schon jetzt recht herzlichen Dank für eure Hilfe