Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Informationen rund ums Thema Schulden und Insolvenz mit moderierten Foren.
© www.pleite-was-nun.info Montag, 28. Mai 2012 08:31
Navigation

Bitte bewerten Sie pleite-was-nun.info

Google +1 Button mit Datenschutz

Werbung

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 08:31:52 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Als registrierter User sehen Sie keine Werbung im Forum


Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge


News:
Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!
 
 
Übersicht Hilfe Meine Bookmarks Suche


Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!
Seiten: 1   Nach unten
Drucken
Dieses Thema wurde bisher noch nicht bewertet.
Thema bewerten (von 1=schlecht bis 5=sehr gut) :
Autor Thema: Unterhaltsberechtigte Personen  (Gelesen 927 mal)
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
sam1
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 4

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0


« am: 05. Februar 2011, 08:50:59 »

Hallo alle zusammen bin neu hier,beobachte seit ein paar tagen euro debatten in der insolvenz,
ich babe auch eine privat insolvenz seit september 2010.
wie ist das jetzt genau,
wir haben vor der ehe eine  gütertrennung beim notar gemacht,
wir arbeiten beide zusammen und verdienen das gleiche so um die 1700 euro.
habe eine unterhltspflichtige tochter die bei ihrer mutter lebt,
wie mache ich das meine frau für mich als unterhaltsberechtigte person
aufgeführt, wird.
ich habe so vieles gelesen und und jeder erzählt eine andere geschichte,
in unserem lohn ist eine summe von 430 euro als nachschichtzulage vorhanden da wir nur nachtschicht haben.
das schaft uns sehr,
kommt diese nachtschichtzulage in die kategorie der erschwerniszulage.

wenn nicht was für eine lösüng würdet ihr mir empfehlen.

danke für euro hilfe:::::
« Letzte Änderung: 05. Februar 2011, 08:52:46 von sam1 » Gespeichert
Fallera
Moderator
*****

Karma: 6
Offline Offline

Beiträge: 1542

Danke
-von Ihnen: 9
-an Sie: 226



« Antworten #1 am: 05. Februar 2011, 12:00:57 »

wie mache ich das meine frau für mich als unterhaltsberechtigte person
aufgeführt, wird.
ich habe so vieles gelesen und und jeder erzählt eine andere geschichte,

- Sie geben Ihre Frau bei Ihrem AG als Unterhaltsberechtigt an, Fertig!! Sofern kein anderslautender Gerichtsbeschluss vorliegt, wird Ihre Frau berücksichtig! WEnn, dann muss der TH aktiv werden und einen entsprechenden Antrag bei Gericht stellen Ihre Frau nicht oder nur teilweise noch zu berücksichtigen.

kommt diese nachtschichtzulage in die kategorie der erschwerniszulage?
- Nein! Nachtschichtzulagen sind voll pfändbar!
« Letzte Änderung: 05. Februar 2011, 19:31:23 von Fallera » Gespeichert

I`d rather be hated for who I am, than loved for who I am not.
Kurt Cobain
sam1
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 4

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0


« Antworten #2 am: 05. Februar 2011, 16:51:05 »

sanke sehr für deine antwort. aber viele haben angeblich gerichtsurteile aus dem bundesgerichtshofes,ist da was dran, ?
wie ist es wenn mein chef mir ne bescheinigung ausstellen würde .und der inhalt wäre so :
die nachtschichtzulage in unsetrem unternehmen ist eine erschwerniszulage,
dies bringt unser betrieb mit sich , wie wäre das den so,
????

Danke für eure hilfen...
Gespeichert
Insokalle
weiß was
*****

Karma: 15
Offline Offline

Beiträge: 1546

Danke
-von Ihnen: 4
-an Sie: 237


« Antworten #3 am: 05. Februar 2011, 17:08:54 »

so einfach ist das nicht
Es kommt bei der Erschwerniszulage auf die Art der Tätigkeit an, nicht auf die Zeit. Sie kann in TV oder Betriebsvereinbarungen etc. definiert sein. Wenn Sie jetzt auf enmal Ihrem TH die Zulage als Erschwernis verkaufen wollen, haben Sie wohl eher schlechte Karten.
Gespeichert
sam1
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 4

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0


« Antworten #4 am: 06. Februar 2011, 01:30:34 »

hallo danke für die antwort,
habe ein urteil vom oberverwltungsgericht Niedersachsen.

5 ME 186/09
kannst über google nachsehen,
darin steht drin, das diest zu ungünstigen zeiten und die wechselschichtzulage
nach der erschwerniszulagenverordnung sind gemaß §850a Nr:3ZPO unpfändbar.
was heißt das für uns nachtschicht ist doch eine ungünstige zeit,und die
zulagen bekommen wir ja nicht weil wir so nett sind zum chef.
ich habe vor mit diesem urteil dem anwalt mal vorzuzeigen, was er damit anfangen kann,

was ist mit dem buch ; mittel gegen titel,hat das mal einer gelesen,
steht da vielleicht diese nachschichtzulage drin,
wolte mich ein wenig rumhören,
ich bedanke nich für eure hilfen,
danke sehr,
Gespeichert
Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 06. Februar 2011, 01:30:34 »



Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!
 Gespeichert
Fallera
Moderator
*****

Karma: 6
Offline Offline

Beiträge: 1542

Danke
-von Ihnen: 9
-an Sie: 226



« Antworten #5 am: 06. Februar 2011, 13:00:35 »

Im genannten Urteil bezieht sich das Gericht auf § 20 Abs. 1 EZulV welcher besagt:
(1) Beamte und Soldaten erhalten eine Wechselschichtzulage von 102,26 Euro monatlich, wenn sie ständig nach einem Schichtplan (Dienstplan) eingesetzt sind, der einen regelmäßigen Wechsel der täglichen Arbeitszeit in Wechselschichten (wechselnde Arbeitsschichten, in denen ununterbrochen bei Tag und Nacht, werktags, sonntags und feiertags gearbeitet wird) vorsieht, und sie dabei in je fünf Wochen durchschnittlich mindestens 40 Dienststunden in der dienstplanmäßigen oder betriebsüblichen Nachtschicht leisten. Zeiten eines Bereitschaftsdienstes gelten nicht als Arbeitszeit im Sinne dieser Vorschrift.

Ob dieses Urteil nun auch allgemein auf ALLE (auch nicht Beamte, Soldaten)  Schichtdienstleistenden anzuwenden ist, geht meiner Meinung nach nicht hervor.

Erschwerniszulagenverordnung:
Rechtsbereich: Beamtenrecht, Öffentlicher Dienst      FNA Nr. 2032-1-11-3
§ 1 Anwendungsbereich
Diese Verordnung regelt die Gewährung von Zulagen zur Abgeltung besonderer, bei der Bewertung des Amtes oder bei der Regelung der Anwärterbezüge nicht berücksichtigter Erschwernisse (Erschwerniszulagen) für Empfänger von Dienstbezügen und Anwärterbezügen des Bundes. Durch eine Erschwerniszulage wird ein mit der Erschwernis verbundener Aufwand mit abgegolten.

« Letzte Änderung: 06. Februar 2011, 13:11:10 von Fallera » Gespeichert

I`d rather be hated for who I am, than loved for who I am not.
Kurt Cobain
sam1
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 4

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0


« Antworten #6 am: 06. Februar 2011, 15:11:42 »

Hallo erstmal danke für deine aufklärung.
ich wolte auch nur wissen weil sehr viel in foren diskutiert wird über die nachtschichtzulage als erschwerniszulage zu erkennen,
ich habe nur nachtschicht das ganze jahr über das macht mich langsam fertig.
ist echt schwer machmal kann ich bis 10 oder 11 uhr garnicht eischlafen.
mann fühlt so nach einem feier wo mann zuviel getrunken hat,
nach meiner meinung solte das echt ein erschwernis sein,
ich hätte auch gerne eine antwort darüber, wie ich meine frau trotz gütertrennung und trotz eigenes einkommen,als unterhaltspflichtige person in meiner insolvenz einbeziechen kann.
meine frau hat echt eingene ausgaben.
gibt es da ne möglichkeit,

und zu der nachtschicht zulage,gibt es aktuelle urteile die ein solches
anliegen wie ich hatten,???

ich bi echt froh das hier im forum einen sehr geholfen wird,

dafür danke ich sehr,
Gespeichert
Samozly
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 8

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0


« Antworten #7 am: 11. Februar 2011, 19:03:51 »

Moment mal, ist nachtzuschlag wenn man nachts arbeitet nun pfändbar oder nicht.
ich zb.  Arbeite nur nachts und nachtzuschlag bätregt etwa 30 pro meines lohns.
Gespeichert
Fallera
Moderator
*****

Karma: 6
Offline Offline

Beiträge: 1542

Danke
-von Ihnen: 9
-an Sie: 226



« Antworten #8 am: 11. Februar 2011, 19:11:45 »

Meiner Meinung  nach ist der NAchtzuschlag voll Pfändbar! Das genannte Urteil bezieht sich Beamtenbezüge bzw. Öffentlicher Dienst!

Ein Grundsatzurteil, welches für alle gültig ist, gibt es meiner Meinung nach nicht!
Gespeichert

I`d rather be hated for who I am, than loved for who I am not.
Kurt Cobain
paps
Moderator
*****

Karma: 14
Offline Offline

Beiträge: 6193

Danke
-von Ihnen: 80
-an Sie: 710



« Antworten #9 am: 11. Februar 2011, 19:18:10 »

m.E. ist die Nachtschichtzulage nicht als Erschwerniszulage zu werten, analog Sonn- und Feiertagen
« Letzte Änderung: 11. Februar 2011, 19:28:47 von paps » Gespeichert

Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
Samozly
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 8

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0


« Antworten #10 am: 11. Februar 2011, 19:44:13 »

Wird sie also in voller höhe gepfendet 100 prozent weg??
Gespeichert
Insokalle
weiß was
*****

Karma: 15
Offline Offline

Beiträge: 1546

Danke
-von Ihnen: 4
-an Sie: 237


« Antworten #11 am: 11. Februar 2011, 20:04:10 »

nein
sie gehört zum pfändbaren einkommen, mit dessen netto man in die pfändungstabelle schaut
Gespeichert
Samozly
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 8

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0


« Antworten #12 am: 11. Februar 2011, 20:07:20 »

Und wie ist es mit überschtunden und nacht zuschlägen dafür???
Gespeichert
deagle
weiß was
*****

Karma: 2
Offline Offline

Beiträge: 265

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 40


« Antworten #13 am: 13. Februar 2011, 08:59:57 »

.... sind zur hälfte (vom Brutto) pfändungsfrei
Gespeichert
Samozly
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 8

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0


« Antworten #14 am: 13. Februar 2011, 21:07:39 »

 Lol.....na cool und wer rechtet das dann aus??? Wenn ich selbst dann das machen muss  coffee coffee ich blicke jetzt schon nicht durch bei den allen überstunden nachtzuschlägen....
Gespeichert
Tags:
Seiten: 1   Nach oben
Drucken
Ausgewählte löschen
Gehe zu:  

Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren, alles andere © by www.pleite-was-nun.info

www.bot-trap.de


Seitenerstellung in 0.6038 Sekunden, mit 29 Datenbank-Abfragen
Schulden & Insolvenz | Privatinsolvenz | News | Insolvenz